27169-2026 - Ergebnis
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – P644 -Erstellung von Vorgabendokumenten zur Zertifizierung von Komponenten in 5G-Netzen nach CC und BSZ
OJ S 10/2026 15/01/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
E-Mailvergabestelle@bsi.bund.de
Rechtsform des ErwerbersZentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelP644 -Erstellung von Vorgabendokumenten zur Zertifizierung von Komponenten in 5G-Netzen nach CC und BSZ
BeschreibungDie Betreiber eines öffentlichen Mobilfunknetzes der fünften Generation sind gemäß § 165 Abs. 4 TKG ab dem Jahr 2026 verpflichtet erstmalig eingesetzte kritische Komponenten durch das BSI oder vom BSI anerkannten Stellen zertifizieren zu lassen. Hierfür muss das BSI geeignete Vorgabendokumente erstellen bzw. erstellen lassen. Dies soll unter Beachtung bestehender Risikoanalysen und Vorgabendokumente gemeinsam mit Herstellern und Bedarfsträgern geschehen. In der BSI TR-03163 sind die zugelassenen Schemata für die Zertifizierung der kritischen Komponenten eines 5G-Mobilfunknetzes aufgeführt. Weiterhin legt die BSI TR-03163 fest, dass die Zertifizierung auf Grundlage von durch das BSI freigegebenen Anforderungsdokumenten erfolgen muss, welche in der Anlage der genannten Technischen Richtlinie vermerkt sind. Hier wird ersichtlich, dass sich das BSI einer Zertifizierungslücke gegenübersieht. Diese Lücke bestätigt sich mit den bereits identifizierten kritischen Komponenten der Mobilfunkbetreiber, welche dem BSI aus den gemeinsamen Gesprächen mit den Betreibern bekannt sind. Aus einem Mangel an Ressourcen ist es dem BSI allerdings nicht möglich, die noch fehlenden Vorgabendokumente mit eigenen Mitteln fundiert zu erarbeiten. Das Projekt besteht aus 14 Fachlosen im Sinne des § 97 Abs. 4 des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Fachlose sollen unabhängig voneinander bearbeitet werden. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die ersten 7 Lose (Lose 1 bis 7) vergeben. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen separater Verfahren. Ziel dieses Verfahrens ist die Vergabe mehrerer Beratungsleistungen im Bereich der Erstellung geeigneter Vorgabendokumente um eine Zertifizierung der kritischen Komponenten im 5G-Umfeld nach BSZ und CC zu ermöglichen.
Kennung des Verfahrens2d86db26-96c7-43b1-8672-40c41362e162
Interne KennungP644
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance# oder #Besonders geeignet für:selbst# oder #Besonders geeignet für:startup#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelErarbeitung der Methodik und Struktur der Vorgabendokumente sowie Projektmanagement - Los 1
BeschreibungIm Rahmen der Leistungserbringung sind im Los 1 folgende Arbeitspakete (AP) vorgesehen: − AP 1 – Kick-Off-Veranstaltung − AP 2 – Definition der Vorgabendokumente − AP 3 – Definition der Methodik zur Erstellung geeigneter Vorgabendokumente − AP 4 – Begleitung der Beratungsleistungen im Bereich der Erstellung geeigneter Vorgabendokumente
Interne KennungP644 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtFreital
Postleitzahl01705
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationenoder oder
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium gemäß Leistungsbeschreibung
BeschreibungDetails siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBewertungspreis gemäß Leistungsbeschreibung
BeschreibungDetails siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmung über das Vergabeverfahren einhält, vgl. §97 Abs. 6 GWB Rechte aus §97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, §156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, §160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzuverlässigkeitsgründe gelten gemäß §160 Abs. 3Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages.
5.1.
LosLOT-0002
TitelBeratungsleistungen im Bereich der Erstellung geeigneter Vorgabendokumente zu 5G-Charging-Funktionen - Los 2
BeschreibungDie Lose 2 bis 7 sind jeweils in die folgenden APs unterteilt: − AP 1 - Kick-Off Veranstaltung − AP 2 - Prüfung u. Interpretation der Risikoanalyse(n) − AP 3 - Recherche u. Bewertung von Vorgabendokumenten / Recherche von Herstellern − AP 4 - Erstellung von Vorgabendokumenten und Workshops mit ausgew. Herstellern und Bedarfsträgern − AP 5 - Übergabe und Abschluss
Interne KennungP644 - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationenoder oder
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium gemäß Leistungsbeschreibung
BeschreibungDetails siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBewertungspreis gemäß Leistungsbeschreibung
BeschreibungDetails siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmung über das Vergabeverfahren einhält, vgl. §97 Abs. 6 GWB Rechte aus §97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, §156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, §160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzuverlässigkeitsgründe gelten gemäß §160 Abs. 3Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages.
5.1.
LosLOT-0003
TitelBeratungsleistungen im Bereich der Erstellung geeigneter Vorgabendokumente zu Backbone- und WAN-Infrastrukturen im 5G-Umfeld - Los 3
BeschreibungDie Lose 2 bis 7 sind jeweils in die folgenden APs unterteilt: − AP 1 - Kick-Off Veranstaltung − AP 2 - Prüfung u. Interpretation der Risikoanalyse(n) − AP 3 - Recherche u. Bewertung von Vorgabendokumenten / Recherche von Herstellern − AP 4 - Erstellung von Vorgabendokumenten und Workshops mit ausgew. Herstellern und Bedarfsträgern − AP 5 - Übergabe und Abschluss
Interne KennungP644 - Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationenoder oder
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium gemäß Leistungsbeschreibung
BeschreibungDetails siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBewertungspreis gemäß Leistungsbeschreibung
BeschreibungDetails siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmung über das Vergabeverfahren einhält, vgl. §97 Abs. 6 GWB Rechte aus §97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, §156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, §160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzuverlässigkeitsgründe gelten gemäß §160 Abs. 3Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages.
5.1.
LosLOT-0004
TitelBeratungsleistungen im Bereich der Erstellung geeigneter Vorgabendokumente zu RZ-Netzwerkinfrastruktur - Los 4
BeschreibungDie Lose 2 bis 7 sind jeweils in die folgenden APs unterteilt: − AP 1 - Kick-Off Veranstaltung − AP 2 - Prüfung u. Interpretation der Risikoanalyse(n) − AP 3 - Recherche u. Bewertung von Vorgabendokumenten / Recherche von Herstellern − AP 4 - Erstellung von Vorgabendokumenten und Workshops mit ausgew. Herstellern und Bedarfsträgern − AP 5 - Übergabe und Abschluss
Interne KennungP644 - Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationenoder oder
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium gemäß Leistungsbeschreibung
BeschreibungDetails siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBewertungspreis gemäß Leistungsbeschreibung
BeschreibungDetails siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmung über das Vergabeverfahren einhält, vgl. §97 Abs. 6 GWB Rechte aus §97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, §156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, §160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzuverlässigkeitsgründe gelten gemäß §160 Abs. 3Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages.
5.1.
LosLOT-0005
TitelBeratungsleistungen im Bereich der Erstellung geeigneter Vorgabendokumente zu Provisionierungssystemen im 5G-Umfeld - Los 5
BeschreibungDie Lose 2 bis 7 sind jeweils in die folgenden APs unterteilt: − AP 1 - Kick-Off Veranstaltung − AP 2 - Prüfung u. Interpretation der Risikoanalyse(n) − AP 3 - Recherche u. Bewertung von Vorgabendokumenten / Recherche von Herstellern − AP 4 - Erstellung von Vorgabendokumenten und Workshops mit ausgew. Herstellern und Bedarfsträgern − AP 5 - Übergabe und Abschluss
Interne KennungP644 - Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationenoder oder
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium gemäß Leistungsbeschreibung
BeschreibungDetails siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBewertungspreis gemäß Leistungsbeschreibung
BeschreibungDetails siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmung über das Vergabeverfahren einhält, vgl. §97 Abs. 6 GWB Rechte aus §97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, §156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, §160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzuverlässigkeitsgründe gelten gemäß §160 Abs. 3Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages.
5.1.
LosLOT-0006
TitelBeratungsleistungen im Bereich der Erstellung geeigneter Vorgabendokumente zu Zertifikatsverwaltungssystemen und Public-Key-Infrastrukturen - Los 6
BeschreibungDie Lose 2 bis 7 sind jeweils in die folgenden APs unterteilt: − AP 1 - Kick-Off Veranstaltung − AP 2 - Prüfung u. Interpretation der Risikoanalyse(n) − AP 3 - Recherche u. Bewertung von Vorgabendokumenten / Recherche von Herstellern − AP 4 - Erstellung von Vorgabendokumenten und Workshops mit ausgew. Herstellern und Bedarfsträgern − AP 5 - Übergabe und Abschluss
Interne KennungP644 - Los 6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationenoder oder
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium gemäß Leistungsbeschreibung
BeschreibungDetails siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBewertungspreis gemäß Leistungsbeschreibung
BeschreibungDetails siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmung über das Vergabeverfahren einhält, vgl. §97 Abs. 6 GWB Rechte aus §97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, §156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, §160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzuverlässigkeitsgründe gelten gemäß §160 Abs. 3Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages.
5.1.
LosLOT-0007
TitelBeratungsleistungen im Bereich der Erstellung geeigneter Vorgabendokumente zu allg. Netzwerkdiensten - Los 7
BeschreibungDie Lose 2 bis 7 sind jeweils in die folgenden APs unterteilt: − AP 1 - Kick-Off Veranstaltung − AP 2 - Prüfung u. Interpretation der Risikoanalyse(n) − AP 3 - Recherche u. Bewertung von Vorgabendokumenten / Recherche von Herstellern − AP 4 - Erstellung von Vorgabendokumenten und Workshops mit ausgew. Herstellern und Bedarfsträgern − AP 5 - Übergabe und Abschluss
Interne KennungP644 - Los 7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationenoder oder
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium gemäß Leistungsbeschreibung
BeschreibungDetails siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBewertungspreis gemäß Leistungsbeschreibung
BeschreibungDetails siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmung über das Vergabeverfahren einhält, vgl. §97 Abs. 6 GWB Rechte aus §97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, §156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, §160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzuverlässigkeitsgründe gelten gemäß §160 Abs. 3Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages.
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge976 617,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDetecon International GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsP644 Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots475 600,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsP644 Los 1
Datum der Auswahl des Gewinners12/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses12/06/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDetecon International GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsP644 Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots84 100,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsP644 Los 2
Datum der Auswahl des Gewinners12/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses12/06/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungERNW Enno Rey Netzwerke GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsP644 Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots71 700,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsP644 Los 3
Datum der Auswahl des Gewinners12/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses12/06/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungERNW Enno Rey Netzwerke GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsP644 Los 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots71 700,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsP644 Los 4
Datum der Auswahl des Gewinners12/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses12/06/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDetecon International GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsP644 Los 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Wert des Angebots84 100,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsP644 Los 5
Datum des Vertragsabschlusses12/06/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnungachelos GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsP644 Los 6
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Wert des Angebots117 717,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsP644 Los 6
Datum des Vertragsabschlusses12/06/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungERNW Enno Rey Netzwerke GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsP644 Los 7
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Wert des Angebots71 700,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsP644 Los 7
Datum des Vertragsabschlusses12/06/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Registrierungsnummer0204 991-07335-68
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@bsi.bund.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDetecon International GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 122265320
StadtKöln
Postleitzahl50678
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-Mailbeispiel@beispiel.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0005
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungERNW Enno Rey Netzwerke GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE813376919
StadtHeidelberg
Postleitzahl69124
Land, Gliederung (NUTS)Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
LandDeutschland
E-Mailbeispiel@beispiel.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0003, LOT-0004, LOT-0007
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnungachelos GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE260414872
StadtPaderborn
Postleitzahl33100
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
E-Mailbeispiel@beispiel.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0006
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung673182fe-8519-4d9f-bb7e-afcb5e3e144b  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung13/01/2026 16:34:34 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung27169-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe10/2026
Datum der Veröffentlichung15/01/2026