272169-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten – Rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
OJ S 82/2025 28/04/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
E-Mailvergabestelle@lk-seenplatte.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
BeschreibungDienstleistungsaufträge an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen Rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Kennung des Verfahrens167bbd43-b516-4cf0-b642-6621222ffbed
Interne Kennung10.71.590.4038-001
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXVHYRQYT418MUDL Keine.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelWaren Ost
BeschreibungGegenstand von Los 1 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Waren-Ost. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.29 102 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Stationierungskonzept
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelWaren Nord
BeschreibungGegenstand von Los 2 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Waren Nord. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.14 228 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Stationierungskonzept
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
TitelPetersdorf
BeschreibungGegenstand von Los 3 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Petersdorf. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb eines Notarzteinsatzfahrzeuges (gestellt durch den Träger).
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.7 114 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Stationierungskonzept
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
TitelMarihn
BeschreibungGegenstand von Los 4 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Marihn. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport.
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.14 228 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Stationierungskonzept
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
TitelBollewick
BeschreibungGegenstand von Los 5 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Bollewick. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (nur RTW) sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb eines Notarzteinsatzfahrzeuges.
Interne Kennung5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.21 358 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Stationierungskonzept
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
TitelNossentiner Hütte
BeschreibungGegenstand von Los 6 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Nossentiner Hütte. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport.
Interne Kennung6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.14 228 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Stationierungskonzept
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0007
TitelNeustrelitz Nord
BeschreibungGegenstand von Los 7 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Neustrelitz Nord. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen. Außerdem ist hier ein KdoW OrgL-LNA (gestellt durch den Träger) stationiert. Als Besonderheit bei diesem Los ist weiter zu beachten, dass das Personal HEMS TC (also die Rettungssanitäter für den Rettungshubschrauber) gestellt werden muss.
Interne Kennung7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.32 345 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Stationierungskonzept
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0008
TitelNeustrelitz Süd
BeschreibungGegenstand von Los 8 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Neustrelitz Süd. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport.
Interne Kennung8
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.24 631 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Stationierungskonzept
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0009
TitelAlt Käbelich
BeschreibungGegenstand von Los 9 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Alt Käbelich. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport.
Interne Kennung9
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.16 128 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Stationierungskonzept
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0010
TitelBredenfelde
BeschreibungGegenstand von Los 10 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Bredenfelde. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (nur RTW) sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen. Voraussichtlich im Sommer 2028 soll eine neue Wache in Betrieb gehen.
Interne Kennung10
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.18 957 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Stationierungskonzept
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0011
TitelFriedland
BeschreibungGegenstand von Los 11 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Friedland. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen.
Interne Kennung11
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.25 230 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Stationierungskonzept
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0012
TitelFeldberg
BeschreibungGegenstand von Los 12 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Feldberg. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport.
Interne Kennung12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.14 228 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Stationierungskonzept
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0013
TitelMirow/Wesenberg
BeschreibungGegenstand von Los 13 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal an den Standorten Mirow und Wesenberg. Hier hat der Leistungserbringer die Wache Mirow zu stellen; die Wache Wesenberg wird vom Träger gestellt und ist eine Nebenwache. Nach derzeitiger Planung sollen die beiden Standorte in einer neuen vom Träger gestellten Wache in Mirow fusioniert werden (der Zeitpunkt ist noch nicht bekannt). Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen.
Interne Kennung13
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.17 793 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Stationierungskonzept
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0014
TitelDemmin
BeschreibungGegenstand von Los 14 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Demmin. Hier hat der Leistungserbringer die Wache für die RTW und KTW zu stellen; der Träger stellt den NEF-Standort. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen. Einer der KTW ist ein Schwerlast-KTW (385 kg).
Interne Kennung14
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.20 432 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Stationierungskonzept
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0015
TitelMalchin
BeschreibungGegenstand von Los 15 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Malchin. Hier stellt der Träger die Wache; ab Sommer 2028 soll eine neue Wache in Betrieb gehen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen. Außerdem ist hier ein KTW/OrgL stationiert. Der Zustieg des Notarztes erfolgt teilweise im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum, Standort Krankenhaus Malchin, Basedower Straße 33 in 17139 Malchin.
Interne Kennung15
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.18 055 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Stationierungskonzept
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0016
TitelStavenhagen
BeschreibungGegenstand von Los 16 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Stavenhagen. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport.
Interne Kennung16
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.10 458 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Stationierungskonzept
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0017
TitelAltentreptow
BeschreibungGegenstand von Los 17 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Altentreptow. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen; ab Ende 2026 soll hier eine neue Wache des Trägers in Betrieb gehen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarz-teinsatzfahrzeugen. Der Zustieg des Notarztes erfolgt im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum, Standort Krankenhaus Al-tentreptow, Am Klosterberg 1 a, 17089 Altentreptow.
Interne Kennung17
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.22 584 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Stationierungskonzept
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0018
TitelTützpatz
BeschreibungGegenstand von Los 18 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Tützpatz. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport.
Interne Kennung18
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.10 458 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Stationierungskonzept
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0019
TitelNeubrandenburg West
BeschreibungGegenstand von Los 19 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Neubrandenburg West. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie der Betrieb eines Mehrzweckfahrzeugs.
Interne Kennung19
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.31 864 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibungtrifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Stationierungskonzept
Beschreibungtrifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge449 591 083,52 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots223 043 207,95 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags3
TitelDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots34 879 633,32 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots34 879 633,32 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots223 043 207,95 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags3
TitelDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots14 428 850,71 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots14 428 850,71 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungJohanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mecklenburg-Vorpommern Südost
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots49 769 898,23 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelJohanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mecklenburg-Vorpommern Südost, 17033 Neubrandenburg
Datum des Vertragsabschlusses17/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots8 153 940,97 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots8 153 940,97 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots223 043 207,95 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags3
TitelDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots15 143 369,58 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots15 143 369,58 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Wert des Angebots223 043 207,95 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags3
TitelDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots21 241 169,13 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots21 241 169,13 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Wert des Angebots223 043 207,95 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags3
TitelDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots11 932 050,79 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots13 776 542,65 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Wert des Angebots223 043 207,95 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags3
TitelDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots37 193 294,65 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots43 708 881,15 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Wert des Angebots223 043 207,95 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags3
TitelDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots26 552 376,29 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots26 552 376,29 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungJohanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mecklenburg-Vorpommern Südost
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Wert des Angebots49 769 898,23 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelJohanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mecklenburg-Vorpommern Südost, 17033 Neubrandenburg
Datum des Vertragsabschlusses17/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots20 771 668,50 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots20 771 668,50 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0010
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungJohanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mecklenburg-Vorpommern Südost
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0010
Wert des Angebots49 769 898,23 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelJohanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mecklenburg-Vorpommern Südost, 17033 Neubrandenburg
Datum des Vertragsabschlusses17/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots20 844 288,76 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots20 844 288,76 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0011
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0011
Wert des Angebots223 043 207,95 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags3
TitelDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots27 143 367,52 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots27 143 367,52 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0012
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Wert des Angebots223 043 207,95 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags3
TitelDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots14 276 996,62 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots14 276 996,62 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0013
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0013
Wert des Angebots223 043 207,95 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags3
TitelDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots20 252 099,34 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots20 252 099,34 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0014
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDRK Demmin e.V.
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0014
Wert des Angebots95 325 483,92 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags5
TitelDRK Demmin e.V., 17109 Demmin
Datum des Vertragsabschlusses28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots35 785 861,89 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots35 785 861,89 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0015
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMalteser Hilfsdienst gGmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0015
Wert des Angebots34 498 630,35 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
TitelMalteser Hilfsdienst gGmbH, 18055 Rostock - Stadtmitte
Datum des Vertragsabschlusses28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots34 498 630,35 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots34 498 630,35 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0016
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDRK Demmin e.V.
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0016
Wert des Angebots95 325 483,92 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags5
TitelDRK Demmin e.V., 17109 Demmin
Datum des Vertragsabschlusses28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots13 968 814,49 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots17 612 654,45 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0017
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDRK Demmin e.V.
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0017
Wert des Angebots95 325 483,92 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags5
TitelDRK Demmin e.V., 17109 Demmin
Datum des Vertragsabschlusses28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots33 004 019,19 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots33 004 019,19 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0018
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDRK Demmin e.V.
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0018
Wert des Angebots95 325 483,92 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags5
TitelDRK Demmin e.V., 17109 Demmin
Datum des Vertragsabschlusses28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots12 566 788,35 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots12 566 788,35 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0019
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDRK Rettungsdienst Neubrandenburg gGmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0019
Wert des Angebots46 953 863,07 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags4
TitelDRK Rettungsdienst Neubrandenburg gGmbH, 17033 Neubrandenburg
Datum des Vertragsabschlusses17/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots46 953 863,07 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots46 953 863,07 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Registrierungsnummer5dcd5ed7-98ef-436e-a9aa-691acb64f824
PostanschriftPostfach 110264
StadtNeubrandenburg
Postleitzahl17042
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
KontaktpersonRechts- und Kommunalaufsichtsamt
E-Mailvergabestelle@lk-seenplatte.de
Telefon+49 395570870
Fax+49 3955708765999
Internetadressehttps://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Registrierungsnummer916d1ebd-f7b1-445d-88b6-7541c1261bf7
PostanschriftJohannes-Stelling-Straße 14
StadtSchwerin
Postleitzahl19053
Land, Gliederung (NUTS)Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon+49 3855885164
Fax+49 3855884855817
Internetadressehttps://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVerwaltungsgericht Greifswald
Registrierungsnummerfe7c2ed7-cd17-401f-93d9-7cf42fd82ecd
PostanschriftPostfach 31 61
StadtGreifswald
Postleitzahl17461
Land, Gliederung (NUTS)Vorpommern-Greifswald (DE80N)
LandDeutschland
E-Mailverwaltung@vg-greifswald.mv-justiz.de
Telefon+49 3834 89050
Fax+49 3834 890528
Internetadressehttps://www.mv-justiz.de
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungJohanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mecklenburg-Vorpommern Südost
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer4959a96a-dfdc-4340-a8c4-063791d9fcdb
PostanschriftClara-Zetkin-Str. 15C/D
StadtNeubrandenburg
Postleitzahl17033
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
E-Mailmvso@johanniter.de
Telefon03953514677
Fax03953514784
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0009, LOT-0003, LOT-0010
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungMalteser Hilfsdienst gGmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummere8aa3e80-aa92-41ba-8773-1d2a416132fe
PostanschriftRosa-Luxemburg-Straße 27
StadtRostock - Stadtmitte
Postleitzahl18055
Land, Gliederung (NUTS)Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
LandDeutschland
E-Mailmalteser.rostock@malteser.org
Telefon+4938119215
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0015
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungDRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer5784343f-68e5-4c6f-826f-9acdcbee68fa
PostanschriftLessingstraße 70
StadtNeustrelitz
Postleitzahl17235
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
E-Mailinfo@drk-msp.de
Telefon0398128710
Fax03981287120
Internetadressehttp://www.drk-msp.de/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0005, LOT-0013, LOT-0006, LOT-0011, LOT-0012, LOT-0004, LOT-0008, LOT-0002, LOT-0007, LOT-0001
8.1.
ORG-0007
Offizielle BezeichnungDRK Rettungsdienst Neubrandenburg gGmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummercfe40165-ad7c-4b1f-9433-d7fe36d0dc7b
PostanschriftRobert-Blum-Straße 34
StadtNeubrandenburg
Postleitzahl17033
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
E-MailR.Lemke@neubrandenburg.drk.de
Telefon03955603914
Fax03955603929
Internetadressehttp://www.neubrandenburg.drk.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0019
8.1.
ORG-0008
Offizielle BezeichnungDRK Demmin e.V.
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummerec4d5ded-005a-4ac6-99e2-ec9b0c87e869
PostanschriftRosestraße 38 a
StadtDemmin
Postleitzahl17109
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
E-Mailinfo@demmin.drk.de
Telefon03998271710
Fax03998271716
Internetadressehttp://www.demmin.drk.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0016, LOT-0017, LOT-0018, LOT-0014
8.1.
ORG-0009
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung78afb249-8cd6-4bc3-aa37-776d392eef85  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung25/04/2025 14:16:45 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung272169-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe82/2025
Datum der Veröffentlichung28/04/2025