272276-2021 - ErgebnisDeutschland-Heide: Bau von Wasseraufbereitungsanlagen
OJ S 103/2021 31/05/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wasserverband Norderdithmarschen
Postanschrift: Nordstrander Straße 26
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
E-Mail: info@wvnd.de
Telefon: +49 4819010
Fax: +49 48190133
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: WASSERVERSORGUNG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Technische Ausrüstung des Werksgebäudes des Wasserwerks Linden
Referenznummer der Bekanntmachung: TA 02-2021 WVND
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45252120 Bau von Wasseraufbereitungsanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Hygienisch und technisch einwandfreie Herstellung von Trinkwasser mit Hilfe einer Grundwasseraufbereitungsanlage und einer Hochdruckreinwasser-Pumpenanlage unter Beachtung der Anforderungen der Lebensmittelgewinnung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45252126 Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Hauptort der Ausführung: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ziele des in diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Loses technische Ausrüstung sind die hygienisch und technisch einwandfreie Herstellung von Trinkwasser mit Hilfe einer Grundwasseraufbereitungsanlage und einer Hochdruckreinwasser-Pumpenanlage unter Beachtung der Anforderungen der Lebensmittelgewinnung.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 040-100794
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/04/2021
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Weber Energie und Umwelt Service GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/05/2021