27230-2026 - Ergebnis
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Buslinie 30 Mühldorf a. Inn - Waldkraiburg - Aschau a. Inn
OJ S 10/2026 15/01/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandratsamt Mühldorf a. Inn FB12 Mobilität, ÖPNV, Schülerbeförderung, Gastschulwesen
E-Mailvergabe@lra-mue.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Buslinie 30 Mühldorf a. Inn - Waldkraiburg - Aschau a. Inn
BeschreibungVergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Buslinie 30 Mühldorf a. Inn - Waldkraiburg - Aschau a. Inn
Kennung des Verfahrense269b5ee-7a2d-4cdc-9612-6837ef9ffa8c
Interne KennungAV265336-EU
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtMühldorf a. Inn
Postleitzahl84539
Land, Gliederung (NUTS)Mühldorf a. Inn (DE21G)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenEs gelten die Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB. Das Formular "Eigenerklärungen zur Eignung" muss vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Aumass durchführbar. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://aumass.de bzw. telefonisch bei der Bieterhotline: 0941/28092310. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss zwingend die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllen. Falls eine Bietergemeinschaft gebildet wird, ist eine Erklärung der Mitglieder "L 234 Erklärung Bietergemeinschaft" abzugeben. Im Falle der Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen. Das Formblatt "L 235 Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern .." ist einzureichen. Die Frist für die Einreichung von Bieterfragen endet am 24.10.2025.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftNicht veröffentlicht
BegründungscodeGesetzesvollzug
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Buslinie 30 Mühldorf a. Inn - Waldkraiburg - Aschau a. Inn
BeschreibungVergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Buslinie 30 Mühldorf a. Inn - Waldkraiburg - Aschau a. Inn
Interne KennungAV265336-EU
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMühldorf a. Inn
Postleitzahl84453
Land, Gliederung (NUTS)Mühldorf a. Inn (DE21G)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns13/03/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungPreis ist das einzige Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spät)estens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach §165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Mühldorf ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer Südbayern zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandratsamt Mühldorf a. Inn FB12 Mobilität, ÖPNV, Schülerbeförderung, Gastschulwesen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLandratsamt Mühldorf a. Inn FB12 Mobilität, ÖPNV, Schülerbeförderung, Gastschulwesen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBrodschelm Verkehrsbetrieb GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot_Brodschelm
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAngebot_Brodschelm
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLandratsamt Mühldorf a. Inn FB12 Mobilität, ÖPNV, Schülerbeförderung, Gastschulwesen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandratsamt Mühldorf a. Inn FB12 Mobilität, ÖPNV, Schülerbeförderung, Gastschulwesen
RegistrierungsnummerDE237605108
PostanschriftTöginger Str. 18
StadtMühldorf a. Inn
Postleitzahl84453
Land, Gliederung (NUTS)Mühldorf a. Inn (DE21G)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@lra-mue.de
Telefon+498631699471
Fax(08631) 699-15471
Profil des Erwerbershttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av265336-eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer+498921762411
StadtMünchen
Postleitzahl80534
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+498921762411
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBrodschelm Verkehrsbetrieb GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE129258408
StadtBurghausen
Postleitzahl84489
Land, Gliederung (NUTS)Altötting (DE214)
LandDeutschland
E-Maili.brodschelm@brodschelm.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung5bbfe5a2-cbcc-4740-9d5d-deb7fcb247fa  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung13/01/2026 16:04:09 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung27230-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe10/2026
Datum der Veröffentlichung15/01/2026