273308-2023 - ErgebnisDeutschland-München: Suppen und Brühen
OJ S 89/2023 08/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Studentenwerk München - Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@stwm.de
Telefon: +49 8938196262
Fax: +49 89381961714
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 1: SuppenLos 2: Bindemittel
Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-011_23
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
15891000 Suppen und Brühen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Suppen und Bindemittel in 2 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los.
Laufzeit 01.06.2023 bis 31.05.2023 mit der Option auf einmalige Verlängerung um ein Jahr. 6-monatige Kündigungsfrist; ansonsten automatische Verlängerung.
Der Vertrag je Los endet, wenn das folgende genannte Gesamtkontingent erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Los 1: 138.000,00? netto
Los 2: 93.000,00? netto
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist pro Jahr möglich.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung für das Studentenwerk München
Los-Nr.: Los 1: Suppen
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
15891000 Suppen und Brühen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
NUTS-Code: DE21B Freising
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Hauptort der Ausführung: München und Umgebung, Freising, Rosenheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Suppen und Bindemittel in 2 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los.
Laufzeit 01.06.2023 bis 31.05.2023 mit der Option auf einmalige Verlängerung um ein Jahr. 6-monatige Kündigungsfrist; ansonsten automatische Verlängerung.
Der Vertrag je Los endet, wenn das folgende genannte Gesamtkontingent erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Los 1: 138.000,00? netto
Los 2: 93.000,00? netto
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist pro Jahr möglich.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Sensorik / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung für das Studentenwerk München
Los-Nr.: Los 2: Bindemittel
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
15893000 Trockenerzeugnisse
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
NUTS-Code: DE21B Freising
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Hauptort der Ausführung: München und Umgebung, Freising, Rosenheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie Bindemittel (Los 2).
Laufzeit 01.06.2023 bis 31.05.2023 mit der Option auf einmalige Verlängerung um ein Jahr. 6-monatige
Kündigungsfrist; ansonsten automatische Verlängerung.
Der Vertrag je Los endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 93.000,00 EUR netto (für Los 2) erreicht ist auch
vor Ablauf der o.g. Frist.
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist pro Jahr möglich.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Sensorik / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 033-096759
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Auftr./022/23
Los-Nr.: Los 2: Bindemittel
Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung für das Studierendenwerk München Oberbayern - Los 2: Bindemittel
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
03/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Nährmittel Gesellschaft Farmland Food Service KG
Ort: Altendorf
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1)
Ort: München
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/05/2023