27407-2023 - AuftragsänderungDeutschland-Klipphausen: Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
OJ S 11/2023 16/01/2023
Bekanntmachung einer Änderung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Klipphausen
Ort: Klipphausen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Land: Deutschland
E-Mail: buergermeister@klipphausen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klipphausen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 1 — Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel, 44165300 Muffen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2E Meißen
Hauptort der Ausführung: Gemeinde Klipphausen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren,
Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten
Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden:
„Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde
Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen
also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb
der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 1 betrifft die Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 24
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 227-556776

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 161_GKL_01-2020-0023
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 1 — Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
04/11/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Connect Com GmbH
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 323 924,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §
135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/01/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2E Meißen
Hauptort der Ausführung: Gemeinde Klipphausen
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren,
Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten
Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden:
„Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde
Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen
also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb
der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 1 betrifft die Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 24
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 128 001,25 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Connect Com GmbH
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Änderungen im Materiallos 1 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise:
- erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen.
- unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten.
- keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden.
- eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten.
- die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war.
- die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Gemeinde hatte die entspr. Grabentiefen/notw. Überdeckungen der Kabeltrassen, Schächte, Asphaltstärken etc. bei zuständigen Straßenbaulastträgern abgefragt u. die mitgeteilten Informationen entsprechend in der Planung berücksichtigt; Vertiefung der Gräben/die höhere Überdeckung der Kabeltrassen, Schächte etc. haben die jeweiligen Straßenbaulastträger erst in den mit diesen durchgeführten Bauanlaufberatungen gefordert; die teilw. anderen Asphaltstärken u. die unvorhersehbaren Bodenverhältnisse zeigten sich erst im Rahmen der Baumaßnahmen; diese Umstände waren für Gemeinde aufgrund der vorherigen, teilw. sogar anderslautenden Informationen der Straßenbaulastträger im Rahmen der Planung nicht vorhersehbar; hieraus resultieren die entsprechenden Änderungen der Bauweise (offen/geschlossen), Trassenumverlegungen, höhere Grabentiefen u. Grabenbreiten, Mehrmengen, insbes. beim Bodenaustausch etc., die für Ge-meinde nicht vorhersehbar waren; auch unbekannte Mediendichte war nicht vorhersehbar.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 323 924,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 451 925,25 EUR