5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39000000 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Objektstuhl, HS, 4-Bein, harte Gleiter: 12’000 Objektstuhl, HS, 4-Bein, weiche Gleiter: 6’600 Objektstuhl, Stoff, 4-Bein, harte Gleiter: 3’800 Objektstuhl, Stoff, 4-Bein, weiche Gleiter: 4’000 Objektstuhl, HS, Kufe, harte Gleiter: 8’000 Objektstuhl, HS, Kufe, weiche Gleiter: 5’500 Objektstuhl, Stoff, Kufe, harte Gleiter: 4’600 Objektstuhl, Stoff, Kufe, weiche Gleiter: 5’300 Stapelwagen für 4-Bein-Gestell: 140 Stapelwagen für Kufen-Gestell: 140 Einbringungspauschale für Objektstühle: 20’000
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Schweiz
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: An verschiedene Dienststellen der Bundesverwaltung in der gesamten Schweiz, welche in die zentrale und die dezentralen Verwaltungen gemäss RVOV gegliedert sind, sowie an Partner des BBL. Der Grossteil (rund 80%) fallen auf die Stadt Bern und deren Agglomeration.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK01
Beschreibung: Verarbeitungsgüte der Stühle
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK02
Beschreibung: Gewichtsaufnahme über 140 kg
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK03
Beschreibung: Stapelbarkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK04
Beschreibung: ISO-9001 Qualitätsmanagement
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK05
Beschreibung: ISO-14001 Umweltmanagement
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK06
Beschreibung: Verlängerung der Gewährleistung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK07
Beschreibung: Rückkaufpreis von gebrauchten Stühlen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 13
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK08
Beschreibung: Anteil erneuerbarer Energie in der Produktion der Objektstühle
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK09
Beschreibung: Attraktivität des Arbeitgebers
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: ZK10
Beschreibung: Preis der Stühle
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesverwaltungsgericht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL