274126-2023 - ErgebnisDeutschland-Erlangen: Zytometer
OJ S 89/2023 08/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Erlangen
Postanschrift: Maximiliansplatz 2
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91054
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Treske, Hubert
E-Mail: vergabestelle@uk-erlangen.de
Telefon: +49 91318543755
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uk-erlangen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.uk-erlangen.de/organisation/zentrale-vergabestelle/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Spektrales Durchflusszytometer
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023HTR000004
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38434510 Zytometer
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Spektrales Durchflusszytometer für die Mikrobiomischen Abteilung des Uniklinikums Erlangen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 400 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
38434510 Zytometer
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Spektrales Durchflusszytometer für die Mikrobiomischen Abteilung des Uniklinikums Erlangen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Das zu beschaffende Gerät verfügt über eine Vielzahl technischer Merkmale, die in dieser Kombination auf dem Markt nicht anderweitig verfügbar sind.
1) Drei verschiedene Messmodi,
2) Definition und Bearbeitung mehrerer Autofluoreszenzen aus einer ungefärbten Probe,
3) High-End Autosampler (für 5ml Röhrchen (24 Stck,) und Plattenbetrieb/ 96well alle Formate und max.384 well) Wechsel zwischen
Formaten ohne Umbaumaßnahmen,
4) Skalierbares Mischen der Proben einzeln pro well/Röhrchen oder auch ganze Platte/Rack,
5) „Reference Spectrum Adjuster“ wird für ggf. nötige Korrekturen der Entmischung benötigt, dadurch entfällt ein späteres
nachkompensieren mit externer Software,
6) Integrierte Spektrale Datenbank für die Referenzspektren mit der Möglichkeit auch LOTspezifische
Ablaufdaten von z.B. Tandemkonjugaten zu definieren,
7) Überlegene Auflösung bei der Aufnahme der Fluoreszenzspektren (mit 182 Fluoreszenzkanälen bei der 6-Laser Konfiguration),
8) Möglichkeit, die Referenzspektren für alle Antikörperfärbungen immer mit Antikörper-bindenden Beads durchzuführen, weil die Software
mit Hintergrundfluoreszenz-bereinigten und normalisierten Referenzspektren zur spektralen Entmischung arbeitet.
Daher ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Ziff. 2 b) VgV zulässig, da aufgrund der Merkmale und
gegebenen technischen Gründe kein Wettbewerb vorhanden ist.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Spektrales Durchflusszytometer
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
17/03/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Sony Europe B.V
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 400 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Universitätsklinikums Erlangen zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zur rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/05/2023