274877-2022 - ErgebnisDeutschland-Gelnhausen: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
OJ S 99/2022 23/05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Breitband Main-Kinzig GmbH
Postanschrift: Im Steinigen Graben 13
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Philipp Kneip
E-Mail: philipp.kneip@breitband-mkk.de
Telefon: +49 60518513001
Fax: +49 60518513002
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.breitband-mkk.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Breitband-Versorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Kommunikations- und Marketingmaßnahmen (on- und offline) zur Unterstützung des FTTH-Rollouts für die Erschließung von Gebäuden im Main-Kinzig-Kreis
Referenznummer der Bekanntmachung: MKK FTTH Marketing 2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Zu Beginn des Jahres 2021 wurde beschlossen, dass sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden dürfen (Gigabit; FTTH-Migration).
Damit die Gebäude angeschlossen werden können, müssen die Eigentümer/innen eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) abschließen. Damit möglichst viele GEE abgeschlossen werden, benötigt die Breitband Main-Kinzig GmbH entsprechende Unterstützung in Form von Werbe- und Marketingmaßnahmen mit dem Ziel, dass die Gebäudeeigentümer/innen schnell und von sich aus eine GEE abschließen.
Ziel der vorliegenden Auftragsbekanntmachung ist es, einen qualifizierten Dienstleister für die Kommunikations- und Marketingmaßnahmen(nachfolgend Werbemaßnahmen) im on- und offline-Bereich zu beauftragen, der die geeigneten Maßnahmen entwickelt und durchführt, um den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig-Kreis zu unterstützen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 500 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen, 79410000 Unternehmens- und Managementberatung, 79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung: Main-Kinzig-Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Breitband Main-Kinzig GmbH betreibt im Main-Kinzig-Kreis ein nahezu flächendeckendes VDSL-Netz (Fibre to the Curb, FTTC). Damit kann sie über den Netzmieter (Diensteanbieter)Bandbreiten bis 50 Mbit/s für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Main-Kinzig-Kreis bereitstellen.
Zu Beginn des Jahres 2021 wurde beschlossen, dass nun sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinienerschlossen werden dürfen (Gigabit; FTTH-Migration). Die Maßnahme basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (Gigabit-Richtlinie), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Förderrichtlinie) nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013.
Die in Frage kommenden Ortsteile im Kreisgebiet wurden auf Gebäudeebene analysiert und es wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis liegt die Förderfähigkeit auf Gebäudeebene vor.
Die Breitband Main-Kinzig GmbH wird mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Hessen und mit Mitteln des Main-Kinzig-Kreises ein passives gigabitfähiges Glasfasernetz bis in die Gebäude der Ausbaugebiete errichten, sofern der Markt nicht tätig wird. Die Kommunen haben den Kreis mit der Aufgabe der Umsetzung betraut. Die Breitband Main-Kinzig GmbH wird das Projekt umsetzen.
Das Netz wird an einen Diensteanbieter vermietet, welcher die aktiven Dienste an die Bürger/innen anbietet. Damit die Gebäude angeschlossen werden können, müssen die Eigentümer/innen eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) abschließen. Die Gebäude werden auch nach vorliegender GEE angebunden, wenn kein Vertrag mit dem Diensteanbieter geschlossen wird. Damit möglichst viele GEE abgeschlossen werden, benötigt die Breitband Main-Kinzig GmbH entsprechende Unterstützung in Form von Werbemaßnahmen mit dem Ziel, dass die Gebäudeeigentümer/innen schnell und ohne Rückfragen von sich aus eine GEE abschließen.
In Form einer Machbarkeitsstudie hat die Breitband Main-Kinzig GmbH bereits eine grobe Marketingkonzeption erstellen lassen. Dabei wurde die Überarbeitung der Homepage, mögliche Slogans, Mittel und Kampagnen zur flankierenden Bewerbung der GEE-Einholung sowie das Vorgehen hinsichtlich der Kommunikation betrachtet und analysiert. Zudem wurde eine mögliche elektronische Erfassung der Daten für eine GEE sowie ein Verfügbarkeitscheck über die Homepage der BBMK spezifiziert. Das Gesamtprojekt „FTTH-Migration“ wird von der Beratung Athanus Partners GmbH geführt. Sie führt u.a. die Finanzplanung, die Fördermittelbeantragung, die Netzplanung, das Ausschreibungsmanagement und die Umsetzung bis hin zur Bauüberwachung und Prüfung der Dokumentation durch. Die Beratung führt auch die Teilprojektleitung zur Einholung der GEE aus. In diesem Zusammenhang wurden bereits Abläufe und notwendige Kampagnen im Zusammenspiel mit den notwenigen Werbemaßnahmen spezifiziert. Die nun zu vergebenden Leistungen können auf den bereits erarbeiteten Ergebnissen und Ansätzen aufbauen. Ein Zwang, diese zu übernehmen, besteht aber nicht.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Güte und Qualität des Kommunikationskonzeptes / Gewichtung: 40
Kostenkriterium - Name: Honorar/Stundensätze / Gewichtung: 60
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 245-645757
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Kommunikations- und Marketingmaßnahmen (on- und offline) zur Unterstützung des FTTH-Rollouts für die Erschließung von Gebäuden im Main-Kinzig-Kreis
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/02/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: mainblick marketing & mediengestaltung
Postanschrift: Frankfurter Landstr. 35
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63452
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 500 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Nicht berücksichtigte Bieter:
Nicht berücksichtigte Bieter werden gemäß 134 GWB, § 62 VgV vom Auftraggeber über die Nichtberücksichtigung ihres Angebotes informiert.
Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
2. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass das Projekt mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Hessen finanziert wird. Die Zuschlagserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusagen, mit deren Erteilung jedoch nach derzeitigem Stand zurechnen ist.
3. Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe des Verfahrensbriefs mit dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338, abzugeben haben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieterwegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/05/2022