275683-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Diagnostika – Auftragsänderung 01_2026 - Blutkulturmedien und -systemen im Fachbereich Mikrobiologie
OJ S 78/2026 22/04/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Lieferleistungen - Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLabor Berlin - Charité Vivantes GmbH
E-Mailausschreibung@laborberlin.com
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLabor Berlin – Charité Vivantes Services GmbH
E-Mailausschreibung@laborberlin.com
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAuftragsänderung 01_2026 - Blutkulturmedien und -systemen im Fachbereich Mikrobiologie
BeschreibungAuftragsänderung: Gegenwärtig werden im Fachbereich Mikrobiologie Blutkulturmedien in 37 Blutkultursystemen des Anbieters „Becton Dickinson“ an 13 verschiedenen Standorten bebrütet. Der diesbezügliche Auftrag betrifft neben der Bereitstellung die Belieferung mit Blutkulturflaschen und Entnahmesystemen (Entnahmesets) für die Weiterbearbeitung positiver Blutkulturmedien sowie Serviceleistungen in Gestalt von Wartungen, Reparaturen und Softwarepflege. Der bestehende Vertrag wurde aus den nachstehend aufgeführten Gründen um 12 Monate verlängert.
Kennung des Verfahrensed0b3e67-d0b8-486f-a4ac-304a6d160ad1
Interne KennungAuftragsänderung 01_2026
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33694000 Diagnostika
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33698100 Mikrobiologische Kulturen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl13353
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
other - § 132 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelAuftragsänderung 01_2026 - Blutkulturmedien und -systemen im Fachbereich Mikrobiologie
BeschreibungDie Auftragsänderung ist nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, weil zusätzliche Liefer- und/oder Dienstleistungen (in Gestalt von Leistungen über einen längeren Zeitraum) erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die Auftraggeber LB und LBS verbunden wäre. Da die vertraglichen Leistungen auch über das ursprüngliche Vertragsende hinaus für die Bebrütung benötigt werden, handelt es sich um zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen, die erforderlich geworden sind. Des Weiteren wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei wirtschaftlichen Sinn ergeben, da die 37 Blutkultursysteme technisch einwandfrei genutzt werden können. Ein Austausch von technisch einwandfreien Geräten lässt sich wirtschaftlich nicht rechtfertigen. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers mit anderen Blutkultursystemen beträchtliche Zusatzkosten verursachen. Da ein Wechsel im laufenden Betrieb erfolgen müsste, könnten die neuen Blutkultursysteme nicht direkt an den Aufstellorten der bisherigen Blutkultursysteme platziert werden. Stattdessen müssten andere Orte in den Laboren gewählt werden. Bezüglich dieser neuen Einsatzorte müsste geprüft werden, ob sie den statischen Anforderungen entsprechen. Für die diesbezüglichen Statikprüfungen würden nicht unerhebliche Kosten entstehen. Aufgrund des Gewichts von Blutkultursystemen werden sodann voraussichtlich erhebliche Materialkosten und Umbaukosten entstehen, damit die Einsatzorte den statischen Anforderungen entsprechen (insbesondere Einbau von Stahlplatten bzw. Podesten). Zusätzlich würden interne Kosten für die Koordinierung der Beauftragung und Überwachung der Statikprüfungen und Umbaumaßnahmen anfallen. Des Weiteren würde ein Wechsel erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Da bei einem Wechsel des Auftragnehmers mit anderen Blutkultursystemen erheblicher Arbeitsaufwand verursachen werden würde. Neben dem reinen Arbeitsaufwand, der durch einen Wechsel entsteht, müsste eine Qualifizierung und Verifizierung bezüglich der neuen Brutschränke erfolgen. Ferner müsste der Austausch logistisch bewältigt werden und der Routinebetrieb auf Grundlage des aktuellen Havariekonzepts abgewickelt werden. In Anbetracht der funktionierenden Blutkultursysteme sind diese erheblichen Schwierigkeitenaber nicht zu rechtfertigen. Darüber hinaus wurde seitens der Fachabteilungen mitgeteilt, dass es aufgrund der aktuellen Personalsituation schlichtweg unmöglich ist, diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand in den kommenden Monaten zu bewältigen. Insofern ist die Versorgungssicherheit nicht nur gefährdet, sondern es stünde fest, dass es zu Versorgungsunterbrechungen kommen könnte. Dies ist nicht hinnehmbar. Stattdessen werden die kommenden 12 Monate dazu genutzt, um für die bevorstehende Ausschreibung und anschließende Umstellung entsprechende personelle Ressourcen im kommenden Jahr bereitzuhalten. Insgesamt ist deshalb festzuhalten, dass ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Die vorgenannten Gründe führen auch dazu, dass nach auftraggeberseitiger Einschätzung ein Wechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann. Im Übrigen wird auch die sich aus § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ergebende Grenze von 50 Prozent nicht überschritten. Eine nochmalige Verlängerung ist nicht geplant. Stattdessen wird in Kürze ein neues Vergabeverfahren initiiert.
Interne KennungAuftragsänderung 01_2026
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33694000 Diagnostika
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33698100 Mikrobiologische Kulturen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl13353
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit13/08/2027
Laufzeit12 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: (i) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (ii) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (iii) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (iv) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen gilt vorliegend zudem § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit der vereinbarten Auftragsänderung (Vertragsverlängerung) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags (dieser Bekanntmachung), jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLabor Berlin - Charité Vivantes GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLabor Berlin - Charité Vivantes GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLabor Berlin - Charité Vivantes GmbH, Labor Berlin – Charité Vivantes Services GmbH
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBecton Dickinson GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot betreffend die Auftragsänderung
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAuftragsänderung zum Diagnostikrahmenvertrag der Vergabe 2018/S 104-237730
TitelAuftragsänderung des bestehenden Vertrags über die Blutkulturmedien und -systemen im Fachbereich Mikrobiologie (Vergabe 2018/S 104-237730)
Datum des Vertragsabschlusses14/04/2026
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLabor Berlin - Charité Vivantes GmbH, Labor Berlin – Charité Vivantes Services GmbH
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung237730-2018
Identifikator des geänderten VertragsAuftragsänderung zum Diagnostikrahmenvertrag der Vergabe 2018/S 104-237730
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungDie Auftragsänderung ist nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, weil zusätzliche Liefer- und/oder Dienstleistungen (in Gestalt von Leistungen über einen längeren Zeitraum) erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die Auftraggeber LB und LBS verbunden wäre. Da die vertraglichen Leistungen auch über das ursprüngliche Vertragsende hinaus für die Bebrütung benötigt werden, handelt es sich um zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen, die erforderlich geworden sind. Des Weiteren wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei wirtschaftlichen Sinn ergeben, da die 37 Blutkultursysteme technisch einwandfrei genutzt werden können. Ein Austausch von technisch einwandfreien Geräten lässt sich wirtschaftlich nicht rechtfertigen. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers mit anderen Blutkultursystemen beträchtliche Zusatzkosten verursachen. Da ein Wechsel im laufenden Betrieb erfolgen müsste, könnten die neuen Blutkultursysteme nicht direkt an den Aufstellorten der bisherigen Blutkultursysteme platziert werden. Stattdessen müssten andere Orte in den Laboren gewählt werden. Bezüglich dieser neuen Einsatzorte müsste geprüft werden, ob sie den statischen Anforderungen entsprechen. Für die diesbezüglichen Statikprüfungen würden nicht unerhebliche Kosten entstehen. Aufgrund des Gewichts von Blutkultursystemen werden sodann voraussichtlich erhebliche Materialkosten und Umbaukosten entstehen, damit die Einsatzorte den statischen Anforderungen entsprechen (insbesondere Einbau von Stahlplatten bzw. Podesten). Zusätzlich würden interne Kosten für die Koordinierung der Beauftragung und Überwachung der Statikprüfungen und Umbaumaßnahmen anfallen. Des Weiteren würde ein Wechsel erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Da bei einem Wechsel des Auftragnehmers mit anderen Blutkultursystemen erheblicher Arbeitsaufwand verursachen werden würde. Neben dem reinen Arbeitsaufwand, der durch einen Wechsel entsteht, müsste eine Qualifizierung und Verifizierung bezüglich der neuen Brutschränke erfolgen. Ferner müsste der Austausch logistisch bewältigt werden und der Routinebetrieb auf Grundlage des aktuellen Havariekonzepts abgewickelt werden. In Anbetracht der funktionierenden Blutkultursysteme sind diese erheblichen Schwierigkeitenaber nicht zu rechtfertigen. Darüber hinaus wurde seitens der Fachabteilungen mitgeteilt, dass es aufgrund der aktuellen Personalsituation schlichtweg unmöglich ist, diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand in den kommenden Monaten zu bewältigen. Insofern ist die Versorgungssicherheit nicht nur gefährdet, sondern es stünde fest, dass es zu Versorgungsunterbrechungen kommen könnte. Dies ist nicht hinnehmbar. Stattdessen werden die kommenden 12 Monate dazu genutzt, um für die bevorstehende Ausschreibung und anschließende Umstellung entsprechende personelle Ressourcen im kommenden Jahr bereitzuhalten. Insgesamt ist deshalb festzuhalten, dass ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Die vorgenannten Gründe führen auch dazu, dass nach auftraggeberseitiger Einschätzung ein Wechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann. Im Übrigen wird auch die sich aus § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ergebende Grenze von 50 Prozent nicht überschritten. Eine nochmalige Verlängerung ist nicht geplant. Stattdessen wird in Kürze ein neues Vergabeverfahren initiiert.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenDie Auftragsänderung betrifft die Beschaffung von zusätzlichen Leistungen für einen Zeitraum von 12 Monaten
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungLabor Berlin - Charité Vivantes GmbH
RegistrierungsnummerHRB 130660 (AG Charlottenburg)
StadtBerlin
Postleitzahl13353
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
KontaktpersonEinkauf
E-Mailausschreibung@laborberlin.com
Telefon000
Fax000
Internetadressehttps://www.laborberlin.com/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLabor Berlin – Charité Vivantes Services GmbH
RegistrierungsnummerHRB 130657 (AG Charlottenburg)
StadtBerlin
Postleitzahl13353
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
KontaktpersonEinkauf
E-Mailausschreibung@laborberlin.com
Telefon000
Fax000
Internetadressehttps://www.laborberlin.com/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungBecton Dickinson GmbH
RegistrierungsnummerHRB330707 (AG Mannheim)
StadtHeidelberg
Postleitzahl69126
Land, Gliederung (NUTS)Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsführung
E-Mailtender.contract.germany@bd.com
Telefon000
Fax000
Internetadressehttps://www.bd.com/de-de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer10825
StadtBerlin
Postleitzahl10825
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammer des Landes Berlin
E-Mailvergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon+49 3090138316
Fax+49 3090137613
Internetadressehttps://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungc670984c-0b18-4ea8-ad4d-372631f0bf4e  -  01
FormulartypAuftragsänderung
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung21/04/2026 13:21:49 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung275683-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe78/2026
Datum der Veröffentlichung22/04/2026