275805-2022 - ErgebnisDeutschland-Bochum: Bau von Bürogebäuden
OJ S 100/2022 24/05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: IHK Mittleres Ruhrgebiet
Postanschrift: Ostring 30-32
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
E-Mail: bergmann@netzn.ihk.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.netzn.ihk.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Industrie- und Handelskammer
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Neuer Hauptsitz für die IHK Mittleres Ruhrgebiet
Referenznummer der Bekanntmachung: 1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45213150 Bau von Bürogebäuden
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Planung und schlüsselfertige Errichtung des neuen Hauptsitzes der IHK Mittleres Ruhrgebiet am Gerard-Mortier-Platz in Bochum durch einen Totalunternehmer
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45210000 Bauleistungen im Hochbau, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Gerard-Mortier-Platz 44793 Bochum
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die IHK Mittleres Ruhrgebiet (im Folgenden: "Auftraggeber") beabsichtigt, am Gerard-Mortier-Platz in Bochum einen neuen Hauptsitz planen und errichten zu lassen. Das Bestandsgebäude am Ostring 30 - 32 in Bochum soll aufgegeben werden. Das Grundstück am Gerard-Mortier-Platz soll von der Stadt Bochum erworben werden. Der Ankaufsprozess wird voraussichtlich erst mit Abschluss dieses Vergabeverfahrens beendet werden.
Das Grundstück am Gerard-Mortier-Platz hat eine Größe von ca. 2.600 m². Die benötigte Brutto-Grundfläche beträgt insgesamt ca. 4.000 m² zuzüglich Außenanlagen und gem. Stellplatzverordnung erforderlichen Stellplätzen für PKWs und Fahrrädern. Zusätzliche Stellplätze zur Ladung von E-Autos und E-Bikes sind ebenso zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber hat einen hohen Anspruch an die Ausführung des neuen Hauptsitzes, der ein innovatives, nachhaltiges und zukunftsorientiertes Gebäude sein soll. Geplant ist ein Leuchtturmprojekt mit Wirkung über die Grenzen des Mittleren Ruhrgebiets hinaus, das als Green Building errichtet und mit dem moderne Arbeits- bzw. Bürokonzepte ("New Work") umgesetzt bzw. Arbeitswelten der Zukunft geschaffen werden sollen. Diese Anforderungen müssen in der äußeren, inneren und technischen Gestaltung des Gebäudes klar und deutlich erkennbar sein. Eine Zertifizierung der Nachhaltigkeit nach BNB (Bewertungssystem nachhaltiges Bauen) ist gefordert.
Auftragsgegenstand sind sämtliche erforderlichen Objektplanungs-, Fachplanungs- und Bauleistungen sowie die gesamtheitliche Projektorganisation zur schlüsselfertigen Errichtung des Verwaltungsgebäudes durch einen Totalunternehmer. Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.
Das Vergabeverfahren soll bis spätestens Juni 2022 abgeschlossen sein.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Nachhaltigkeit - Funktionalität / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Nachhaltigkeit - Komfort und Gesundheit / Gewichtung: 8
Qualitätskriterium - Name: Nachhaltigkeit - Ressourcen und Energie / Gewichtung: 16
Qualitätskriterium - Name: Architektur und Gestaltung / Gewichtung: 16
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 6
Kostenkriterium - Name: Nachhaltigkeit - Wirtschaftlichkeit / Gewichtung: 34
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 161-421670
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Nach Maßgabe der EuGH-Entscheidung vom 12. September 2013 - C-526/11 und der nationalen Rechtsprechung (VK Sachsen, Beschl. v. 12. November 2015 - 1/SVK/033-15; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 08. Mai 2007 - 3 VK 4/07) ist die IHK kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne der §§ 99 ff. GWB. Gleichwohl beachtet die IHK Mittleres Ruhrgebiet gemäß § 6 Abs. 2 ihres Finanzstatuts freiwillig die vergaberechtlichen Vorschriften und lehnt sich bei der Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen gemäß § 1 Abs. 2 ihrer Beschaffungsrichtlinie an die in den vergaberechtlichen Vorschriften festgelegten Verfahren an. Nach § 1 Abs. 1 der Beschaffungsregeln der IHK Mittleres Ruhrgebiet orientiert sie sich nur deshalb an den Verfahren des öffentlichen Vergaberechts, um eine wirtschaftliche und sparsame Mittel- und Ressourcenverwendung im Rahmen eines transparenten Wettbewerbs zu gewährleisten. Eine Selbstbindung an das GWB bzw. die EU VOB/A ist ausgeschlossen. Demgemäß ist für die beteiligten Unternehmen auch nicht der Vergaberechtsweg nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0AR83F
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergaberechtsschutz nicht möglich
Ort: XXX
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird nur rein vorsorglich hingewiesen, weil der vergaberechtliche Rechtsschutz vorliegend nicht eröffnet ist (vgl. VI.3.). Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der örtlich zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/05/2022