276092-2021 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Dokumentenerstellungssoftwarepaket
OJ S 105/2021 02/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Berufsbildung
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat Z3
E-Mail: vergabe@bibb.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bibb.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Verlängerung von Adobe Creative Cloud Produkten für die Jahre 2021 bis 2024
Referenznummer der Bekanntmachung: 110221.001
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48310000 Dokumentenerstellungssoftwarepaket
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat im Jahr 2018 insgesamt 195 Lizenzen aus der Adobe Creative Cloud-Produktlinie (CC) zeitlich befristet 3 Jahre erworben. Im Laufe der letzten 3 Jahren wurden weitere 70 Lizenzen hinzugekauft, so dass das BIBB aktuell über 265 Lizenzen verfügt. Hiervon werden 6 Lizenzen nicht mehr benötigt. Insgesamt müssen 259 Lizenzen als zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware für den Zeitraum von 3 Jahren in Form eines 3 Year Commits zur Verfügung gestellt werden. Dabei verpflichtet sich das BIBB, die mit Vertragsschlusses erworbenen Lizenzen nach den Maßgaben des Adobe Value Incentive Plan (VIP) über insgesamt 3 Jahre zu verlängern.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 233 755,56 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Bonn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat im Jahr 2018 insgesamt 195 Lizenzen aus der Adobe Creative Cloud-Produktlinie (CC) zeitlich befristet 3 Jahre erworben. Im Laufe der letzten 3 Jahren wurden weitere 70 Lizenzen hinzugekauft, so dass das BIBB aktuell über 265 Lizenzen verfügt. Hiervon werden 6 Lizenzen nicht mehr benötigt. Insgesamt müssen 259 Lizenzen als zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware für den Zeitraum von 3 Jahren in Form eines 3 Year Commits zur Verfügung gestellt werden. Dabei verpflichtet sich das BIBB, die mit Vertragsschlusses erworbenen Lizenzen nach den Maßgaben des Adobe Value Incentive Plan (VIP) über insgesamt 3 Jahre zu verlängern.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 042-104320
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 110221.001
Bezeichnung des Auftrags:
Verlängerung von Adobe Creative Cloud Produkten für die Jahre 2021 bis 2024
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
26/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Basis 1 Softwarevertriebs GmbH
Ort: Ottensoos
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 238 781,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt das BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/05/2021