276208-2021 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Medizinische Verbrauchsartikel
OJ S 105/2021 02/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berliner Wasserbetriebe
Nationale Identifikationsnummer: DE136630247
Postanschrift: Cicerostr. 28
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Lieferungen und Leistungen
E-Mail: vergabe-l@bwb.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bwb.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Versorgungsunternehmen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wasser

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
SARS-Cov-2 Antigen Selbstteste zur Laienanwendung
Referenznummer der Bekanntmachung: EK-L_A-2021-0062
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33140000 Medizinische Verbrauchsartikel
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
SARS-Cov-2 Antigen Selbstteste zur Laienanwendung, nasaler Antigentest.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: Berliner Wasserbetriebe – Alle Standorte
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Selbsttests.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Pandemiebedarf
„Nachdem die Wirtschaft ihrer Selbstverpflichtung aus Sicht der Bundesregierung nicht hinreichend nachgekommen ist, hatte das Bundeskabinett am Dienstag, den 13.4.2021, seine Teststrategie mit der „Zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung“ rechtlich verankert. Seit dem 20.4.2021 mussten Arbeitgeber jedem Mitarbeiter einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten. Nur für besondere Beschäftigtengruppen mit einem tätigkeitsbedingt erhöhten Infektionsrisiko waren mindestens 2 wöchentliche Corona-Tests erforderlich. Mit der „Dritten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung“ vom 21.4.2021, die mit Wirkung zum 23.4.2021 in Kraft getreten ist, wurde die Teststrategie dahingehend modifiziert, dass nun allen Mitarbeitern mindestens zweimal pro Woche ein Corona-Test angeboten werden muss.
Konkret besteht mit § 5 Abs. 1 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab dem 23.4.2021 für alle Betriebe, Einrichtungen und Verwaltungen in Deutschland, deren Mitarbeiter nicht im Homeoffice arbeiten, die Pflicht eingeführt, jedem Mitarbeiter mindestens zweimal in der Woche einen Corona-Test anzubieten. Die bisherige Regelung für besondere Beschäftigungsgruppen in § 5 Abs. 2 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde ersatzlos gestrichen.“
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
SARS-Cov-2 Antigen Selbstteste zur Laienanwendung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/05/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: I. T. Böhne
Postanschrift: Spandauer Damm 50
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 14059
Land: Deutschland
E-Mail: a.thurau@itboehne.de
Telefon: +49 303215077
Fax: +49 303255887
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de
Telefon: +49 30-90138316
Fax: +49 30-90137613
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de
Telefon: +49 30-90138316
Fax: +49 30-90137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de
Telefon: +49 30-90138316
Fax: +49 30-90137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/05/2021