276244-2021 - ErgebnisDeutschland-Hamburg: Mobilfunkgeräte
OJ S 105/2021 02/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: UKE Strategischer Einkauf
Postanschrift: Martinistr. 52
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Submissionsstelle
E-Mail: submissionsstelle@uke.de
Telefon: +49 40741055921
Fax: +49 40741057412
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Mobiltelefone
Referenznummer der Bekanntmachung: OV 036-21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32250000 Mobilfunkgeräte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung von Mobiltelefonen und Zubehör.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32252100 Freisprech-Mobiltelefone
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung: UKE Martinistr. 52 20246 Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
1. Lieferung von Mobilfunkgeräten und Zubehör (Kauf)
Das UKE beabsichtigt, mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung (Kauf) von Mobilfunkgeräten und Zubehör zu treffen.
In einer ersten Phase ist die Beschaffung von ca. 2 000 Android-Smartphones des Fabrikats Samsung vorgesehen, welche 2 000 Feature-Phones ersetzen und über ein Mobile Device Management verwaltet werden sollen.
In einer 2. Phase ist die Beschaffung von 700 robusten Feature-Phone vorgesehen. Der Abruf der Geräte ist für 2022 vorgesehen.
Weiterhin ist die Beschaffung von iPhones vorgesehen. Der Abruf erfolgt in der Regel nach Bedarf per Einzelauftrag.
Der Auftraggeber behält sich vor, bereits in der ersten Beschaffungsphase einen Produktwechsel bei den Bestellungen vorzunehmen, wenn Nachfolgeprodukte der im Rahmen dieser Ausschreibung angebotenen Produkte verfügbar sind.
2 Ausschreibungsgegenstand
2.1 Feature-Phones
Es werden 2 Typen von Feature-Phones beschafft. Es wird eine feste Abnahmemenge von 700 Geräten zugesagt. Der Abruf der Geräte ist für 2022 vorgesehen.
2.2 Android-Smartphone
Es werden 3 Typen von Android-Smartphones eines Herstellers beschafft, welche 2 000 Feature-Phones ersetzen und über ein Mobile Device Management verwaltet werden sollen. Die Abnahme von 2.000 Geräten wird zugesichert.
2.3 iPhone
Es werden iPhones beschafft, die über ein Mobile Device Management verwaltet werden sollen. Eine Abnahmemenge wird nicht zugesichert. Der Abruf erfolgt in der Regel nach Bedarf per Einzelauftrag.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erweiterte Richtwertmethode / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Erweiterte Richtwertmethode / Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung werden die angebotenen Leistungen der Bieter vergleichend unter Zuhilfenahme der vorab erstellten und hinterlegten Bewertungsschemata beurteilt. Dabei werden nach der von der UfAB VI empfohlenen Methode die Angebote je Kriterium geprüft und bepunktet.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit eines Angebotes bestimmt sich aus den Faktoren Leistung und Preis.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die „Erweiterte Richtwertmethode“ gemäß UfaB VI angewendet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 065-164117
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Mobiltelefonen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPRRS1.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon: +49 4042823-1491
Fax: +49 4042823-2020
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/05/2021