Zusätzliche Angaben
Die an dem Auftrag interessierten Unternehmen haben zunächst mit ihrem Teilnahmeantrag ihre Eignung nach § 122 GWB sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB nachzuweisen.
Unter den Abschnitten 2.1.1 bis 2.1.6 der Verfahrensbeschreibung CAFM werden die Belege und Erklärungen angeführt, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind.
Hinweis: Die Vergabeunterlagen für das spätere Angebotsverfahren (Abschnitt 3) sind bereits zu Beginn des Teilnahmewettbewerbs für alle Unternehmen einsehbar. Damit werden die Unternehmen in die Lage versetzt, die Zuschlagschancen eines späteren Angebots frühzeitig einschätzen zu können. Es wird daher empfohlen, dass die Unternehmen zur Entscheidung, ob sie sich überhaupt an dem Verfahren beteiligen, noch während der Teilnahmephase die Unterlagen für den Bieterwettbewerb sichten. Die Beantwortung (Ausfüllen) der Bewertungsmatrix CAFM ist in dem Teilnahmewettbewerb noch nicht verlangt. Sehen Sie daher davon ab Unterlagen für den Bieterwettbewerb (siehe Angebotsverfahren unter Abschnitt 3) bereits mit Ihrem Teilnahmeantrag (Abschnitt 2.2.1) einzureichen. Die Unternehmen werden gleichermaßen aufgefordert, sich auch schon mit den Vertragsbedingungen vertraut zu machen und den Auftraggeber bereits auf etwaige Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler hinzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYZMB