Beschreibung der Beschaffung
1) Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung Die außerunterrichtliche Schülerbetreuung umfasst an Schultagen die Betreuung im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ vor und nach dem Unterricht. Weiterhin umfasst die Betreuung an den genannten Grundschulen die „verlässliche Grundschule mit flexibler Nachmittagsbetreuung“. Während der Betreuung wird nicht unterrichtet, sondern es werden sinnvolle, spielerische und freizeitbezogene Angebote sowie Bewegungsangebote vom Betreuungspersonal angeboten.
Die Betreuung in der „verlässlichen Grundschule“ findet an allen Schultagen, täglich von montags bis freitags, im Regelfall von 7.00 Uhr bis 8.30 Uhr vor dem Unterricht sowie nach dem Vormittagsunterricht von 12.10 Uhr bis 13.30 Uhr statt, abhängig vom Beginn und Ende der jeweiligen Unterrichtszeiten.
Die „verlässliche Grundschule mit flexibler Nachmittagsbetreuung“ beginnt an allen Schultagen, täglich von montags bis freitags, in der Regel frühestens um 13.00 Uhr und endet spätestens um 14:30 Uhr. Die Betreuungszeiten können entsprechend den Gegebenheiten an der jeweiligen Schule und den Erwartungen der Eltern / Erziehungsberechtigten um bis zu 30 Minuten verändert werden.
2) Frühbetreuung An der Gustav-Heinemann-Schule wird von Montag bis Freitag eine zusätzlich buchbare Frühbetreuung (6.30 Uhr – 7.45 Uhr) angeboten. Während der Betreuung wird nicht unterrichtet, sondern es werden sinnvolle, spielerische und freizeitbezogene Angebote sowie Bewegungsangebote vom Betreuungspersonal angeboten. Je Betreuungsgruppe/-schicht in der Frühbetreuung wird eine geeignete und erfahrene Betreuungskraft eingesetzt. Im Regelfall umfasst eine Betreuungsgruppe mindestens 7 Schülerinnen und Schüler und höchstens 18 Schülerinnen und Schüler. Soweit zum Schuljahresbeginn nicht mindestens 7 schriftliche Anmeldungen von Schülerinnen und Schüler vorliegen, kann in der Regel keine Betreuung angeboten werden. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Auftraggeber.
3) Aufsicht beim Mittagessen Die Aufsicht beim Mittagessen an der Gustav-Heinemann-Schule ist für den Betreuungszeitraum 12.00 Uhr bis 14.20 Uhr für 2 Betreuungsgruppen pro Essensschicht vorgesehen. Insgesamt gibt es 2 Essenschichten. Pro Mittagstisch-Schicht ist eine geeignete und erfahrene Aufsichtskraft einzusetzen. Ab 19 Schülerinnen und Schüler und für jede weiteren 18 Schülerinnen und Schüler wird eine zusätzliche Aufsichtskraft eingesetzt.