278008-2022 - AuftragsänderungDeutschland-Coburg: Rettungsdienste
OJ S 100/2022 24/05/2022
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralamierung Coburg
Postanschrift: Lauterer Straße 60
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Scheichenost
E-Mail: Ralf.Scheichenost@landkreis-coburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Dienstleistungskonzessionen Rettungsdienst
Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2020/001498
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75252000 Rettungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stellplatz Mödlitz
Los-Nr.: 1
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE24A Kronach
Hauptort der Ausführung: Mödlitz (Landkreis Kronach)
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Zwischen dem ZRFCoburg und dem ASB Landesverband Bayern e.V. besteht ein Konzessionsvertrag, der nun mit einer Nachtragsvereinbarung geändert wird.
Gegenstand der Konzession war (und ist weiterhin) die Durchführung der bodengebundenen Notfallrettung am Standort Mödlitz. An dem Standort ist ein RTW vorzuhalten und zu betreiben. Die derzeitige wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden pro Woche.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 120
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 201-526214

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1020-0452-2020/001498
Bezeichnung des Auftrags:
Stellplatz Mödlitz
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
27/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ASB Landesverband Bayern e.V.
Postanschrift: Gundstr. 9
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91056
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 3 142 758,91 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981-53-1277
Fax: +49 981-53-1837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Nachtragsvereinbarung ist bereits abgeschlossen worden. Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit der Nachtragsvereinbarung festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet:
„Die Unwirksamkeit (...) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981-53-1277
Fax: +49 981-53-1837
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/05/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
75252000 Rettungsdienste
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE24A Kronach
Hauptort der Ausführung: Mödlitz (Landkreis Kronach)
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Konzession ist die Durchführung der bodengebundenen Notfallrettung am Standort Mödlitz (Landkreis Kronach). An dem Standort ist ein RTW an dem Standort vorzuhalten und zu betreiben. Die derzeitige wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden pro Woche.
Dieser Vertragsgegenstand bleibt durch die Vertragsänderung unverändert.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 120
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 3 142 758,91 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ASB Landesverband Bayern e.V.
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Der Konzessionsgeber hatte ein Verfahren zur Vergabe eines Konzessionsvertrages über die Stationierung und den Betrieb eines Rettungswagens (RTW) am Stellplatz Mödlitz durchgeführt.
Am 27.09.2021 wurde auf der Grundlage des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 11.08.2021 der Zuschlag auf das Angebot des ASB Landesverband Bayern e.V. (im Folgenden: ASB) erteilt. Der ASB hatte in dem Angebot vom 26.05.2021 mit dem Betriebsgelände des gemeindlichen Bauhofs Schneckenlohe ihren Standort benannt. Weiter hat der ASB in seinem Angebot angegeben, dass für einen Interimszeitraum ein Ausweichstandort in Mödlitz werden kann.
Mit Vertragsbeginn zum 01.01.2022 wurde der Betrieb zunächst am Interimsstandort in Mödlitz in geringer Entfernung zum gemeindlichen Bauhof aufgenommen. In der Folge stellte sich dann heraus, dass der geplante Container-Bau an dem Standort in Schneckenlohe nicht realisiert werden kann, da die hierfür benötigten Container auf absehbare Zeit nicht lieferbar sind. Derzeit kann für die Container noch nicht einmal ein Lieferjahr benannt werden. Der ASB plant deshalb, den Interimsstandort, an dem der Stellplatz aktuell betrieben wird, durch geeignete Baumaßnahmen so zu ertüchtigen, dass dieser den diesbezüglichen Angaben aus dem Angebot vom 26.05.2021 entspricht und als endgültiger Standort dienen kann.
Vor diesem Hintergrund war der Vertrag mit der ersten Nachtragsvereinbarung vom 27.04.2022 zu ändern und der endgültige Standort an den zunächst nur als Interimsstandort benannten Ausweichstandort in Mödlitz zu verlegen.
Dies ist die erste Vertragsänderung; frühere Vertragsänderungen bestehen also nicht.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Die Notwendigkeit, den Stellplatz an den zunächst nur als Interimsstandort benannten Standort in Mödlitz zu verlagern, war für den ZRF Coburg weder allgemein, noch in seiner konkreten Form vorhersehbar. Insbesondere die Entwicklung im Hinblick auf die für die Einrichtung des Stellplatzes erforderlichen Container, war so konkret nicht zu antizipieren. Zwar ist allgemein bekannt, dass die Marktlage in dieser Branche spätestens seit Beginn der Corona-Epidemie angespannt ist. Dass mittlerweile aber noch nicht einmal ein Lieferjahr für die benötigten Container benannt werden kann und somit die Errichtung des Stellplatzes auf lange Sicht hin unmöglich ist, war so nicht vorhersehbar.Dies kann aber dahinstehen, da sich die Zulässigkeit der Vertragsänderung vorliegend auch aus §§ 154 Nr. 3 i.V.m. 132 Abs. 3 S. 1 GWB ergibt. Denn in dem Nachtrag wurde vertraglich vereinbart, dass durch die abweichende Wahl des Standortes weder den Kostenträgern noch dem ZRF zusätzliche Kosten entstehen.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 3 142 758,91 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 3 142 758,91 EUR