278136-2021 - ErgebnisDeutschland-Garching: Gebäude- und Betriebsmittelverwaltung
OJ S 106/2021 03/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität München
Postanschrift: Boltzmannstraße 10
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentralabteilung 4, Sachgebiet 453
E-Mail: sg453-service@zv.tum.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tum.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bekanntmachung über Aufhebung: Objektkoordination Facility Services TUM Campus Garching
Referenznummer der Bekanntmachung: 006/2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79993000 Gebäude- und Betriebsmittelverwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen i. R. v. Facility Services für den TUM Campus in Garching. Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung geregelt, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Vom AN weiterhin zu beachten ist das übergreifende FM Betriebskonzept, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Ein Lageplan des TUM Campus in Garching ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71631300 Technische Gebäudeüberwachung, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 70000000 Immobiliendienste, 70330000 Immobilienverwaltung gegen Einzelhonorar oder auf Vertragsbasis, 70331100 Verwaltung von Institutionen, 70332000 Verwaltung von Liegenschaften, die Nichtwohnzwecken dienen, 70332100 Verwaltung von Grundstücken
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Garching
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Basierend auf dem komplexen Kerngeschäft des AG, das neben Ausbildung der Studierenden auch einen umfangreichen Bereich der High End Forschungs- und Entwicklungsarbeit umfasst, ist eine stringente Steuerung der am Campus agierenden Facility Management Dienstleister, im Weiteren „FM Dienstleister“ genannt, notwendig.
Der AN nimmt u. a. die Rolle des operativen Vertreters des AG wahr. Hierbei übernimmt der AN Teile der vom AG delegierten Betreiberverantwortung.
Gegenüber dem AG nimmt der AN die Rolle des ersten und zentralen Ansprechpartners für alle Fragen sowie die Rolle des übergeordneten operativen Managers bezüglich des gesamten Facility Management Betriebes an. Gegenüber den operativen FM Dienstleistern nimmt der AN eine leistungssteuernde Funktion ein, übt ihnen gegenüber gleichzeitig eine wirtschaftliche und technische Kontrollfunktion aus. Im Rahmen des Projektmanagements ist der AN zudem für strategische Aufgaben wie Flächenmanagement, als auch für kaufmännisch operative Aufgaben wie z. B. Projektsteuerung von Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen, die Unterstützung bei Ausschreibungen und Vergabeprozessen sowie Unterstützung beim Veranstaltungsmanagement, zuständig.
Der AN hat u. a. nachfolgend genannte Leistungen zu erbringen. Die nachfolgende Aufzählung der Leistungen ist nicht abschließend, sämtliche vom AN zu erbringende Leistungen finden sich in der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung:
1) Dienstleistersteuerung (inkl. Stellung eines Helpdesk),
2) Leistungscontrolling,
3) Budget- und Kostencontrolling,
4) Projektmanagement,
a) Beauftragung und Überwachung wiederkehrender Prüfungen,
b) Mängelanspruchsmanagement / Schadensdokumentation,
c) Flächenmanagement,
d) Veranstaltungsmanagement,
e) Begleitung der Inbetriebnahme, Abnahme und Übergabe neuer Bauten und Anlagen,
f) Energiemanagement,
g) Technische Anlagenbewertung / Lebenszyklusbetrachtung,
h) Koordination und Mitwirkung bei Projekten des AG,
5) Wahrnehmung Betreiberverantwortung,
6) Betriebsführungssystem (CAFM etc.),
7) Implementierung (einmalige Leistung).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzepte / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Personal / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der AG hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN den Vertragszeitraum 1-malig um 3 weitere Jahre zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens 6 Monate vor Ende der Grundlaufzeit des Vertrages vom AG gegenüber dem AN in Textform erklärt werden.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 030-073755
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0RRZG.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/05/2021