278962-2023 - AuftragsänderungDeutschland-München: Tablettcomputer
OJ S 90/2023 10/05/2023
Bekanntmachung einer Änderung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Postanschrift: Salvatorstr. 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@stmuk.bayern.de
Telefon: +49 8921862928
Fax: +49 8921863928
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.km.bayern.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
IT-Ausstattung für Ausbildungsseminare und Seminarschulen (Ausbildungsgeräte)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021MBR000005
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30213200 Tablettcomputer
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
IT-Ausstattung für Ausbildungsseminare und Seminarschulen (Ausbildungsgeräte)
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
30237400 Datenerfassungszubehör, 50300000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen, 50324100 Systemwartung, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Zur Verbesserung der IT-Ausstattung an Ausbildungsseminaren und Seminarschulen soll die Ausstattung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sowie der Seminarlehrkräfte mit einer geschätzten Menge von ca. 13.060 Geräten erfolgen. Die Mindestabnahmemenge beträgt: 6.530 Geräte und die Höchstabnahmemenge beträgt 19.590 Geräte (zzgl. Option 1 (Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmal um ein Jahr zu verlängern. Er wird diese Option spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertragsendes (31.10.2026) ausüben.); Option 2 (Der Auftraggeber ist ferner berechtigt, die Abnahmemenge nach der Gesamtabnahme gem. Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) Kapitel 2 für ein Jahr zu erhöhen. Er wird diese Option spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertragsendes (31.10.2026) ausüben.).
Die Rahmenvereinbarung beginnt nach der Teilabnahme und hat eine Vertragslaufzeit von vier Jahren.
Die Ausschreibung umfasst Tablets, Zubehör sowie die umfassende technische und logistische Administration der Geräte:
- Die einzelnen Seminarschulen/Studienseminare werden jeweils einheitlich mit Tablets eines zur IT-Ausstattung
der Schule passenden Betriebssystems ausgestattet. Aus einem Rahmenvertrag wird jeweils mit Eintritt eines
neuen Jahrgangs bzw. bei unterjährigen Schwankungen erforderliche Hard- und Software bedarfsgerecht
abgerufen.
- Gegenstand der Vergabe sind komplett verwaltete Geräte mit einer zentral organisierten Geräte und Lizenzverwaltung. Über den externen Dienstleister werden den schulischen Systembetreuungen
Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, bspw. bei der Geräteverwaltung (Mobile-DeviceManagement, Distribution, Ausgleich von Bedarfsschwankungen, Gerätestatusmeldungen) sowie beim Support (Hotline, Teleservice, Austausch defekter Geräte).
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 06/05/2022 Ende: 31/10/2026Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Aufgrund der Ausbildungsdauer der Referendare sind 2 Nutzungszyklen à 2 Jahre (= 4 Jahre) vorgesehen. Dazu kommt die initiale Systemerstellung (4 Monate) sowie der Auf- und Ausbau des Gesamtsystems (4 Monate).
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 094-259362

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2021MBR000005
Bezeichnung des Auftrags:
IT-Ausstattung für Ausbildungsseminare und Seminarschulen (Ausbildungsgeräte)
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
06/05/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 0,01 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung bzw. zum Wert des Auftrages/Loses zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrages sowie nach dessen Änderungen entsprechen jeweils nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Diese Werte werden gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da dies unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen – insbesondere im Hinblick auf künftige vergleichbare Aufträge – beeinträchtigen würde. Die Angaben zur Laufzeit des Vertrages zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrages sowie nach dessen Änderungen sind insofern zu ergänzen, als dass der für den angegebenen Zeitraum abgeschlossene Vertrag einseitig durch den Auftraggeber zweimal um je ein Jahr verlängert werden kann.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für einen Eintrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/05/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
30213200 Tablettcomputer
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
30237400 Datenerfassungszubehör, 50300000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen, 50324100 Systemwartung, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Erweiterung des bestehenden EVB-IT Systemvertrages
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 06/05/2022 Ende: 31/10/2026Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Aufgrund der Ausbildungsdauer der Referendare sind 2 Nutzungszyklen à 2 Jahre (= 4 Jahre) vorgesehen. Dazu kommt die initiale Systemerstellung (4 Monate) sowie der Auf- und Ausbau des Gesamtsystems (4 Monate). Die Änderung des Vertrags erfolgt mit Abschluss des Änderungsvertrages am 05.05.2023.
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0,01 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Zusätzlich soll der Auftragnehmer (AN) mit Abschluss des Änderungsvertrages eine IT-sicherheitstechnische, datenschutzrechtliche und datenschutztechnische Prüfung der auf den Ausbildungsgeräten installierten Software/Apps durchführen und nutzerspezifische Prüfberichte erstellen.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Notwendigkeit für einheitliches, integriertes Zusammenwirken v. Beschaffungs- u. Verwaltungsleistung. Hard- u. Software sind in eine zentral organisierte Geräte- u. Lizenzverwaltung (GL) eingebunden, d. dezentral durch schulische Systembetreuungen verwendet wird. Diesen werden dazu Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt, wie d. Mobile-Device-Management (MDM). D. Umsetzung durch d. bisherigen AN über d. bestehende GL führt zu Kosteneinsparungen u. einem schnelleren u. effizienteren Ablauf, da nur so bei Erkennen von IT-Sicherheitsbedrohungen u. Schadsoftware direkte Reaktionen gewährleistet u. ein möglicher Schaden verhindert werden kann. Die Einbindung eines weiteren Dienstleisters (DL) würde auch die Meldekette u. d. Reaktionszeiten verlängern, was die Wahrscheinlichkeit für d. Eintreten eines Schadens erhöht. Der direkte Zugriff d. weiteren DL auf d. MDM erhöht d. Risiko f. Datenschutzverletzungen u. d. Gefährdung d. IT-Sicherheit u. führt zu massivem Koordinierungsaufwand.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR