279323-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Baustellenüberwachung – Bauüberwachung und Sicherungsleistungen Bahn - Rahmenvereinbarungen
OJ S 84/2025 30/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
E-Mail66Vergabe@amt66.essen.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBauüberwachung und Sicherungsleistungen Bahn - Rahmenvereinbarungen
BeschreibungVertragsgegenstand: Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Sicherungsleistungen sowie zur Bauüberwachung im Bereich Bahn. Die Leistungen werden im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen, Prüfungen sowie Abbruch- und Neubaumaßnahmen an Ingenieurbauwerken im Essener Stadtgebiet benötigt. Der Umfang der abzurufenden Leistungen richtet sich insbesondere nach den Vorgaben der Deutschen Bahn AG (DB). Neben Gleisanlagen der DB können im Zuge der Maßnahmen auch Anlagen Dritter (z.B. des Regionalverbands Ruhr - RVR) betroffen sein. Etwaige Vorgaben dieser Dritten sind ebenfalls entsprechend zu berücksichtigen. Die Leistungen sind in zwei Lose unterteilt: Los 1: Bauüberwachung Bahn Los 2: Sicherungsleistungen Bahn
Kennung des Verfahrensfb8f9b1a-e1ea-470b-87c6-a33343db14d9
Interne Kennung25-058-OV
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadtgebiet Essen
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS0YYZYT4YA4UJM Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden. Preisnachlässe sind ausschließlich im Formular "Deckblatt Gesamtvergabe" anzugeben. Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig. ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE: Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann. Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
BetrugEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
KorruptionEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
ZahlungsunfähigkeitEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Einstellung der gewerblichen TätigkeitEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBauüberwachung Bahn
BeschreibungLeistungsumfang: Bei den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, basierend auf Erfahrungswerten der letzten drei Jahre sowie unter Berücksichtigung anstehender Neubau-, Sanierungs- und Abbruchmaßnahmen. Für die ausgeschriebene Laufzeit von drei Jahren wird von folgendem Bedarf ausgegangen: - ca. 40 Brückenprüfungen mit einem voraussichtlichen Sperrzeitenbedarf von 34 Einsatzschichten - ca. 4 Neubau-, Sanierungs- oder Abbruchmaßnahmen mit einem geschätzten Sperrzeitenbedarf von 35 Einsatzschichten Die benötigten Leistungen werden im Bedarfsfall im Wege eines Einzelabrufs direkt beauftragt. Nach Auftragserteilung ist mit der Leistungserbringung innerhalb von drei Kalendertagen zu beginnen, sofern projektspezifische Anforderungen (z.B. Sperrzeiten gemäß Betra) keinen späteren Beginn notwendig machen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Leistungen aus der Rahmenvereinbarung in begründeten Fällen auch anderweitig zu vergeben (z.B. im Zusammenhang mit Förderprojekten). Ein Anspruch auf Abruf von Leistungen - und somit auf Vergütung - besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Eine Vereinbarung zu Mindest- oder Höchstabnahmemengen wird nicht getroffen. Laufzeit: Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Eine einmalige Verlängerung um 12 Monate ist möglich. Diese ist bis drei Monate vor Vertragsende abzuschließen. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Eine Vertragsverlängerung kommt aus Sicht des AG insbesondere dann in Betracht, wenn sich eine große Anzahl geplanter Maßnahmen aus der dreijährigen Laufzeit in das Folgejahr verschieben.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
Optionen
Beschreibung der OptionenEine einmalige Verlängerung um 12 Monate ist möglich. Diese ist bis 3 Monate vor Vertragsende abzuschließen. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadtgebiet Essen
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungEine einmalige Verlängerung um 12 Monate ist möglich. Diese ist bis 3 Monate vor Vertragsende abzuschließen. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsUm den Zuschlag erhalten zu können, müssen die Bieter / Bietergemeinschaften präqualifiziert sein. Die entsprechenden Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Los 1: Präqualifikationsnachweis für Leistungen an Infrastrukturanlagen des DB Konzerns in der Kategorie Bauüberwachung für folgende Leistungen (Warengruppen): - Bauüberwacher Bahn Oberbau / Konstruktiver Ingenieurbau - Fachbauüberwacher Oberbau Eine Präqualifikation für die Warengruppen "Bauüberwacher Bahn" schließt die jeweiligen fachbezogenen Präqualifikationen für die Warengruppen "Fachbauüberwacher" ein. Los 2: Präqualifikationsnachweis für Leistungen an Infrastrukturanlagen des DB Konzerns in der Kategorie Sicherungsleistungen für folgende Leistungen (Warengruppen): - Sicherungsleistungen - Verzeichnis I Eine Präqualifikation in der Warengruppe "Sicherungsleistungen - Verzeichnis I" schließt die Präqualifikation in der Warengruppe "Sicherungsleistungen - Verzeichnis IH" ein. Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Vergabe gültig sein und über den beabsichtigten Leistungszeitraum Gültigkeit haben bzw. hat der Auftragnehmer ansonsten innerhalb der Vertragslaufzeit für eine Requalifizierung zur Sicherstellung der Eignung zu sorgen. Der Nachweis der Requalifizierung ist dann nach Ablauf des Nachweisgültigkeitszeitraumes unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen. - Präqualifizierungsnachweis der DB AG
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen19/05/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYT4YA4UJM/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYT4YA4UJM
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYT4YA4UJM
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheitsiehe Besondere Vertragsbedingungen
Frist für den Eingang der Angebote26/05/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss66 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin26/05/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDas Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen (TVgG NRW) muss eingehalten werden. Es gelten die in den Vergabeunterlagen enthaltenden Vertragsbedingungen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Vergütung des Auftragnehmers erfolgt nach einem projektspezifischen Einzelabruf nach Maßgabe des bepreisten Leistungsverzeichnisses. Ein Anspruch auf Vergütung ergibt sich aus diesem Vertrag nicht. Es erfolgt keine Festlegung von Mindest- oder Höchstmengen. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Rheinland
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
5.1.
LosLOT-0002
TitelSicherungsleistungen Bahn
BeschreibungLeistungsumfang: Bei den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, basierend auf Erfahrungswerten der letzten drei Jahre sowie unter Berücksichtigung anstehender Neubau-, Sanierungs- und Abbruchmaßnahmen. Für die ausgeschriebene Laufzeit von drei Jahren wird von folgendem Bedarf ausgegangen: - ca. 40 Brückenprüfungen mit einem voraussichtlichen Sperrzeitenbedarf von 34 Einsatzschichten - ca. 4 Neubau-, Sanierungs- oder Abbruchmaßnahmen mit einem geschätzten Sperrzeitenbedarf von 35 Einsatzschichten Die benötigten Leistungen werden im Bedarfsfall im Wege eines Einzelabrufs direkt beauftragt. Nach Auftragserteilung ist mit der Leistungserbringung innerhalb von drei Kalendertagen zu beginnen, sofern projektspezifische Anforderungen (z.B. Sperrzeiten gemäß Betra) keinen späteren Beginn notwendig machen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Leistungen aus der Rahmenvereinbarung in begründeten Fällen auch anderweitig zu vergeben (z.B. im Zusammenhang mit Förderprojekten). Ein Anspruch auf Abruf von Leistungen - und somit auf Vergütung - besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Eine Vereinbarung zu Mindest- oder Höchstabnahmemengen wird nicht getroffen. Laufzeit: Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Eine einmalige Verlängerung um 12 Monate ist möglich. Diese ist bis drei Monate vor Vertragsende abzuschließen. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Eine Vertragsverlängerung kommt aus Sicht des AG insbesondere dann in Betracht, wenn sich eine große Anzahl geplanter Maßnahmen aus der dreijährigen Laufzeit in das Folgejahr verschieben.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
Optionen
Beschreibung der OptionenEine einmalige Verlängerung um 12 Monate ist möglich. Diese ist bis 3 Monate vor Vertragsende abzuschließen. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadtgebiet Essen
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungEine einmalige Verlängerung um 12 Monate ist möglich. Diese ist bis 3 Monate vor Vertragsende abzuschließen. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsUm den Zuschlag erhalten zu können, müssen die Bieter / Bietergemeinschaften präqualifiziert sein. Die entsprechenden Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Los 1: Präqualifikationsnachweis für Leistungen an Infrastrukturanlagen des DB Konzerns in der Kategorie Bauüberwachung für folgende Leistungen (Warengruppen): - Bauüberwacher Bahn Oberbau / Konstruktiver Ingenieurbau - Fachbauüberwacher Oberbau Eine Präqualifikation für die Warengruppen "Bauüberwacher Bahn" schließt die jeweiligen fachbezogenen Präqualifikationen für die Warengruppen "Fachbauüberwacher" ein. Los 2: Präqualifikationsnachweis für Leistungen an Infrastrukturanlagen des DB Konzerns in der Kategorie Sicherungsleistungen für folgende Leistungen (Warengruppen): - Sicherungsleistungen - Verzeichnis I Eine Präqualifikation in der Warengruppe "Sicherungsleistungen - Verzeichnis I" schließt die Präqualifikation in der Warengruppe "Sicherungsleistungen - Verzeichnis IH" ein. Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Vergabe gültig sein und über den beabsichtigten Leistungszeitraum Gültigkeit haben bzw. hat der Auftragnehmer ansonsten innerhalb der Vertragslaufzeit für eine Requalifizierung zur Sicherstellung der Eignung zu sorgen. Der Nachweis der Requalifizierung ist dann nach Ablauf des Nachweisgültigkeitszeitraumes unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen. - Präqualifizierungsnachweis der DB AG
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen19/05/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYT4YA4UJM/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYT4YA4UJM
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYT4YA4UJM
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheitsiehe Besondere Vertragsbedingungen
Frist für den Eingang der Angebote26/05/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss66 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin26/05/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDas Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen (TVgG NRW) muss eingehalten werden. Es gelten die in den Vergabeunterlagen enthaltenden Vertragsbedingungen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Vergütung des Auftragnehmers erfolgt nach einem projektspezifischen Einzelabruf nach Maßgabe des bepreisten Leistungsverzeichnisses. Ein Anspruch auf Vergütung ergibt sich aus diesem Vertrag nicht. Es erfolgt keine Festlegung von Mindest- oder Höchstmengen. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Rheinland
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Registrierungsnummer05113-31001-15
PostanschriftAlfredstraße 163
StadtEssen
Postleitzahl45131
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
KontaktpersonKalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
E-Mail66Vergabe@amt66.essen.de
Telefon+49 2018866120
Fax+49 2018866006
Internetadressehttps://www.essen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer05315-03002-81
PostanschriftZeughausstraße 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 221147-3045
Fax+49 221147-2889
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachunga1f1e8fc-1afb-4f7a-aacf-43523f893f18-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenDokument "LV_Kurztext_25-058-OV_Los 1" korrigiert und neu veröffentlicht
Änderung der Auftragsunterlagen am29/04/2025
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung0e28bf3b-492b-4d4d-8776-f838aeb861b2  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung29/04/2025 11:58:25 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung279323-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe84/2025
Datum der Veröffentlichung30/04/2025