Zusätzliche Angaben
a) Mit den Bewerbungsunterlagen sind das „Bewerbungsformular“ nebst Anlagen (Auflistung siehe letzte Seite des Bewerbungsformulars) vollständig ausgefüllt und unterschrieben in Textform einzureichen.
b) Die einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform
Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Teilnahmefrist bzw. zur
entsprechende Risiko tragen die Bewerber.
c) Nicht form- und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge sowie Angebote werden nicht
berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht rechtsverbindlich unterschriebene
Teilnahmeanträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
d) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht.
e) Die Nachforderung folgender Unterlagen im Verfahrensverlauf wird vorbehalten:
Weitere Nachweise zu den Erklärungen in den Bewerbungsunterlagen.
f) Hinweis für Bewerber- / Bietergemeinschaften:
Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bewerber- / Bietergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Bewerbungsformular die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung („Erklärung bei Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Alle Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
Bei einer Bewerbergemeinschaft gemäß § 43 (2) VgV ist das Bewerbungsformular von jedem Mitglied separat vorzulegen (Der Teil 4.3 kann gemeinsam ausgefüllt werden.)
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber- / Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber dem AG unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform (
www.evergabe-online.de) darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Rückfragen während des Teilnahmewettbewerbes sind ausschließlich über die Vergabeplattform (
www.evergabe-online.de) zu richten.
Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 21.12.2021, bis 16:00 Uhr und der 10.01.2022, bis 16:00 Uhr.
Die eingegangenen Rückfragen nebst entsprechenden Antworten werden gesammelt und in anonymisierter Form unter der unter I.3) (Kommunikation) aufgeführten Kontaktstelle am 22.12.2021, ab 16 Uhr und am 12.01.2022, ab 16:00 Uhr veröffentlicht.
Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.