Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Erforderliche zusätzliche Leistungen
Zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages
Begründung:
Gegenstand der angebotenen Leistungen im Allgemeinen sind die Leistungen zur Inbetriebnahme der Verkehrsstation Lindau – Reutin, im Dezember 2020, der sog. Bz 3.1. Diese Lesitungen sind nicht Bestandteil des HV und
b)
Wechsel des AN ist
Aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Begründung:
Durch die Vergabe der Hauptleistung wurden technische und terminliche Abhängigkeiten zum Systemhersteller Thales Deutschland GmbH geschaffen.
Oder
c)
Aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
Und
d)
Mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden
Begründung:
Siehe b