280994-2024 - Ergebnis
Deutschland – Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten – Rahmenvereinbarung über Reifenservice an Fahrzeugen und sonstiger mobiler Technik
OJ S 92/2024 13/05/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungWismut GmbH
E-Mailbeschaffung@wismut.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung über Reifenservice an Fahrzeugen und sonstiger mobiler Technik
BeschreibungLos 1: für 103 Stück PKW / NKW bis 3,5 Tonnen am Standort Ronneburg Los 2: für 40 Stück NKW / LKW über 3,5 Tonnen und Landmaschinen am Standort Ronneburg Los 3: für 63 Stück sonstige mobile Technik und Gabelstapler am Standort Ronneburg Los 4: für 31 Stück PKW / NKW bis 3,5 Tonnen am Standort Aue Los 5: für 7 Stück NKW / LKW über 3,5 Tonnen am Standort Aue Los 6: für 32 Stück sonstige mobile Technik am Standort Aue Los 7: für 14 Stück PKW / NKW bis 3,5 Tonnen am Standort Königstein Los 8: für 6 Stück NKW / LKW über 3,5 Tonnen und Landmaschinen am Standort Königstein Los 9: für 21 Stück sonstige mobile Technik und Gabelstapler am Standort Königstein
Kennung des Verfahrens673a8057-908d-4d13-b379-99723e88b36d
Interne Kennung1816914-U41
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50116500 Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34351000 Reifen für Normalbeanspruchung, 34352100 Reifen für Lastkraftwagen, 34352300 Reifen für Landwirtschaftsfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Greiz (DEG0L)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenStandort der Werkstatt des Auftragnehmers (max. 30 km vom jeweiligen Standort des Auftraggebers entfernt)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Erzgebirgskreis (DED42)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenStandort der Werkstatt des Auftragnehmers (max. 30 km vom jeweiligen Standort des Auftraggebers entfernt)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenStandort der Werkstatt des Auftragnehmers (max. 30 km vom jeweiligen Standort des Auftraggebers entfernt)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschriftkeine Anwendung
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRahmenvereinbarung über Reifenservice an Fahrzeugen und sonstiger mobiler Technik, Lieferung von Neureifen und Felgen sowie Altreifenentsorgung für den Standort Ronneburg der Wismut GmbH.
Beschreibung103 Stück PKW / NKW bis 3,5 t
Interne KennungLos 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50116500 Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Greiz (DEG0L)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFachwerkstatt Auftragnehmer (Beachtung Vorgabe zur max. Entfernung von 30km zum Standort Ronneburg der Wismut GmbH)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Leistungszeitraum beginnt nach Beauftragung, frühestens zum 01.04.2024 bis 31.12.2024. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.06.2024 zum 31.12.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.12.2027.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis und Entfernung zur Fachwerkstatt
BeschreibungPreis und Entfernung zur Fachwerkstatt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetWismut GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelRahmenvereinbarung über Reifenservice an Fahrzeugen und sonstiger mobiler Technik, Lieferung von Neureifen und Felgen sowie Altreifenentsorgung für den Standort Ronneburg der Wismut GmbH.
Beschreibung40 Stück NKW / LKW über 3,5 t und Landmaschinen
Interne KennungLos 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50116500 Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge, 34352100 Reifen für Lastkraftwagen, 34352300 Reifen für Landwirtschaftsfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Greiz (DEG0L)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFachwerkstatt Auftragnehmer (Beachtung Vorgabe zur max. Entfernung von 30km zum Standort Ronneburg der Wismut GmbH)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Leistungszeitraum beginnt nach Beauftragung, frühestens zum 01.04.2024 bis 31.12.2024. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.06.2024 zum 31.12.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.12.2027.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis und Entfernung zur Fachwerkstatt
BeschreibungPreis und Entfernung zur Fachwerkstatt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetWismut GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
TitelRahmenvereinbarung über Reifenservice an Fahrzeugen und sonstiger mobiler Technik, Lieferung von Neureifen und Felgen sowie Altreifenentsorgung für den Standort Ronneburg der Wismut GmbH.
Beschreibung63 Stück mobile Technik und Gabelstapler
Interne KennungLos 3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50116500 Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Greiz (DEG0L)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFachwerkstatt Auftragnehmer (Beachtung Vorgabe zur max. Entfernung von 30km zum Standort Ronneburg der Wismut GmbH)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Leistungszeitraum beginnt nach Beauftragung, frühestens zum 01.04.2024 bis 31.12.2024. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.06.2024 zum 31.12.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.12.2027.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis und Entfernung zur Fachwerkstatt
BeschreibungPreis und Entfernung zur Fachwerkstatt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetWismut GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
TitelRahmenvereinbarung über Reifenservice an Fahrzeugen und sonstiger mobiler Technik, Lieferung von Neureifen und Felgen sowie Altreifenentsorgung für den Standort Aue der Wismut GmbH.
Beschreibung31 Stück PKW / NKW bis 3,5 t
Interne KennungLos 4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50116500 Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Erzgebirgskreis (DED42)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFachwerkstatt Auftragnehmer (Beachtung Vorgabe zur max. Entfernung von 30km zum Standort Aue der Wismut GmbH)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Leistungszeitraum beginnt nach Beauftragung, frühestens zum 01.04.2024 bis 31.12.2024. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.06.2024 zum 31.12.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.12.2027.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis und Entfernung zur Fachwerkstatt
BeschreibungPreis und Entfernung zur Fachwerkstatt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetWismut GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
TitelRahmenvereinbarung über Reifenservice an Fahrzeugen und sonstiger mobiler Technik, Lieferung von Neureifen und Felgen sowie Altreifenentsorgung für den Standort Aue der Wismut GmbH.
Beschreibung7 Stück NKW / LKW über 3,5 t
Interne KennungLos 5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50116500 Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge, 34352100 Reifen für Lastkraftwagen, 34352300 Reifen für Landwirtschaftsfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Erzgebirgskreis (DED42)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFachwerkstatt Auftragnehmer (Beachtung Vorgabe zur max. Entfernung von 30km zum Standort Aue der Wismut GmbH)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Leistungszeitraum beginnt nach Beauftragung, frühestens zum 01.04.2024 bis 31.12.2024. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.06.2024 zum 31.12.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.12.2027.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis und Entfernung zur Fachwerkstatt
BeschreibungPreis und Entfernung zur Fachwerkstatt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
TitelRahmenvereinbarung über Reifenservice an Fahrzeugen und sonstiger mobiler Technik, Lieferung von Neureifen und Felgen sowie Altreifenentsorgung für den Standort Aue der Wismut GmbH.
Beschreibung32 Stück mobile Technik
Interne KennungLos 6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50116500 Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Erzgebirgskreis (DED42)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFachwerkstatt Auftragnehmer (Beachtung Vorgabe zur max. Entfernung von 30km zum Standort Aue der Wismut GmbH)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Leistungszeitraum beginnt nach Beauftragung, frühestens zum 01.04.2024 bis 31.12.2024. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.06.2024 zum 31.12.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.12.2027.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis und Entfernung zur Fachwerkstatt
BeschreibungPreis und Entfernung zur Fachwerkstatt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0007
TitelRahmenvereinbarung über Reifenservice an Fahrzeugen und sonstiger mobiler Technik, Lieferung von Neureifen sowie Altreifenentsorgung für den Standort Königstein der Wismut GmbH.
Beschreibung14 Stück PKW / NKW bis 3,5 t
Interne KennungLos 7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50116500 Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFachwerkstatt Auftragnehmer (Beachtung Vorgabe zur max. Entfernung von 30km zum Standort Königstein der Wismut GmbH)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Leistungszeitraum beginnt nach Beauftragung, frühestens zum 01.04.2024 bis 31.12.2024. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.06.2024 zum 31.12.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.12.2027.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis und Entfernung zur Fachwerkstatt
BeschreibungPreis und Entfernung zur Fachwerkstatt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetWismut GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0008
TitelRahmenvereinbarung über Reifenservice an Fahrzeugen und sonstiger mobiler Technik, Lieferung von Neureifen sowie Altreifenentsorgung für den Standort Königstein der Wismut GmbH.
Beschreibung6 Stück NKW / LKW bis 3,5 t und Landmaschinen
Interne KennungLos 8
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50116500 Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge, 34352100 Reifen für Lastkraftwagen, 34352300 Reifen für Landwirtschaftsfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFachwerkstatt Auftragnehmer (Beachtung Vorgabe zur max. Entfernung von 30km zum Standort Königstein der Wismut GmbH)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Leistungszeitraum beginnt nach Beauftragung, frühestens zum 01.04.2024 bis 31.12.2024. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.06.2024 zum 31.12.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.12.2027.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis und Entfernung zur Fachwerkstatt
BeschreibungPreis und Entfernung zur Fachwerkstatt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetWismut GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0009
TitelRahmenvereinbarung über Reifenservice an Fahrzeugen und sonstiger mobiler Technik, Lieferung von Neureifen sowie Altreifenentsorgung für den Standort Königstein der Wismut GmbH.
Beschreibung21 Stück mobile Technik und Gabelstapler
Interne KennungLos 9
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50116500 Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFachwerkstatt Auftragnehmer (Beachtung Vorgabe zur max. Entfernung von 30km zum Standort Königstein der Wismut GmbH)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Leistungszeitraum beginnt nach Beauftragung, frühestens zum 01.04.2024 bis 31.12.2024. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.06.2024 zum 31.12.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.12.2027.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis und Entfernung zur Fachwerkstatt
BeschreibungPreis und Entfernung zur Fachwerkstatt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetWismut GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen633 212,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung133 319,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Name der anbietenden ParteiKöhler
Leiter der anbietenden ParteiReifen Köhler GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsKöhler (Los 1)
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags403214 (Los 1)
Datum des Vertragsabschlusses22/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetWismut GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung294 697,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Name der anbietenden ParteiMehnert
Leiter der anbietenden ParteiReifen-Autoservice Mehnert
Angebot
Kennung des AngebotsMehnert (Los 2)
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags403220 (Los 2)
Datum des Vertragsabschlusses22/04/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetWismut GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung38 065,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Name der anbietenden ParteiKöhler
Leiter der anbietenden ParteiReifen Köhler GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsKöhler (Los 3)
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags403215 (Los 3)
Datum des Vertragsabschlusses15/04/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetWismut GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung51 925,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Name der anbietenden ParteiPöschl
Leiter der anbietenden ParteiFahrwerk-Reifenservice Mike Pöschl
Angebot
Kennung des AngebotsPöschl (Los 4)
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags403216 (Los 4)
Datum des Vertragsabschlusses15/04/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetWismut GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung57 289,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Name der anbietenden ParteiESW
Leiter der anbietenden ParteiESW Autoservice GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsESW (Los 7)
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags403217 (Los 7)
Datum des Vertragsabschlusses15/04/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetWismut GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung43 762,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Name der anbietenden ParteiESW
Leiter der anbietenden ParteiESW Autoservice GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsESW (Los 8)
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags403218 (Los 8)
Datum des Vertragsabschlusses15/04/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetWismut GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung14 155,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Name der anbietenden ParteiESW
Leiter der anbietenden ParteiESW Autoservice GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsESW (Los 9)
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags403219 (Los 9)
Datum des Vertragsabschlusses15/04/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetWismut GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungWismut GmbH
RegistrierungsnummerDE140856559
StadtChemnitz
Postleitzahl09117
Land, Gliederung (NUTS)Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
LandDeutschland
E-Mailbeschaffung@wismut.de
Telefon+493718120431
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummerunbekannt
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailinfo@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 228 94990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungESW Autoservice GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE162736161
StadtKönigstein
Postleitzahl01824
Land, Gliederung (NUTS)Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
LandDeutschland
E-Mailesw-autoservice@t-online.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Gewinner dieser LoseLOT-0007, LOT-0008, LOT-0009
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungFahrwerk-Reifenservice Mike Pöschl
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE197757009
StadtAue
Postleitzahl08280
Land, Gliederung (NUTS)Erzgebirgskreis (DED42)
LandDeutschland
E-Mailservice@reifen-poeschl.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Gewinner dieser LoseLOT-0004
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungReifen Köhler GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE186856115
StadtGera
Postleitzahl07552
Land, Gliederung (NUTS)Gera, Kreisfreie Stadt (DEG02)
LandDeutschland
E-Mailinfo@premio-koehler.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0003
8.1.
ORG-0007
Offizielle BezeichnungReifen-Autoservice Mehnert
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE259362008
StadtGera
Postleitzahl07546
Land, Gliederung (NUTS)Gera, Kreisfreie Stadt (DEG02)
LandDeutschland
E-Mailsandra@reifen-mehnert.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0008
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung4b86b809-edcf-41e3-ac99-b69b8db58a01  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung06/05/2024 00:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung280994-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe92/2024
Datum der Veröffentlichung13/05/2024