281179-2023 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
OJ S 92/2023 12/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@autobahn.de
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30640961005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Adobe Software Produkten sowie zugehörige Dienstleistungen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48300000 Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung bezüglich der zeitlich befristeten Überlassung von Adobe Softwareprodukten für einen Zeitraum von 3 Jahren (+1 Jahr Verlängerungsoption) mit jährlicher Zahlungsweise sowie zugehörigen Dienstleistungen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48320000 Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die zeitlich befristete Überlassung von Adobe Softwareprodukten für einen Zeitraum von 3 Jahren (+1 Jahr Verlängerungsoption) mit jährlicher Zahlungsweise. Neben der Lieferung ist auch die Bereitstellung der Lizenzen in der Adobe-Cloud und die Konsolidierung bzw. Wandlung bisheriger Adobe-ID Leistungsgegenstand. Leistungsgegenstand sind ferner Serviceleistungen im Zusammenhang mit den gegenständlichen Lizenzen für diese Produkte. Das umfasst insbesondere eine vollumfängliche Beratung und Unterstützung beim Erwerb und Management von Nutzungsrechten des Lizenzgebers. Bei Überprüfungsprozessen durch den Hersteller hat ebenfalls eine Unterstützung zu erfolgen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Das gegenständliche Vergabeverfahren betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der Höchstwert der Leistungen, die auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden kann, ist festgelegt auf einen Betrag von 2.530.000 €/netto. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen die Auftraggeberin auf Abruf von Leistungen bis zum Erreichen des festgelegten Höchstwerts. Der festgelegte Höchstwert stellt keine Mengen- oder Umsatzgarantie in Bezug auf die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung dar. Das Gesamtvolumen der nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem konkreten Bedarf der Auftraggeberin im Leistungszeitraum.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 239-691163
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-10168
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Adobe Software Produkten sowie zugehörige Dienstleistungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
26/04/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Crayon Deutschland GmbH
Postanschrift: Inselkammerstraße 12
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die hier angegebenen Beträge zu Auftragswerten sind wegen dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen fiktiv erfolgt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt: Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/05/2023