281208-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Reinigung von Schulen – Gymnasium Schneeberg, Los 2, Unterhalts-u. Grundreinigung Gymnasium + Sporthalle
OJ S 80/2026 24/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2, Referat 23000 Liegenschaften und Zentrale Dienste SG Zentraler Service - ZENTRALE VERGABESTELLE
E-Mailconny.haude@kreis-erz.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGymnasium Schneeberg, Los 2, Unterhalts-u. Grundreinigung Gymnasium + Sporthalle
BeschreibungGymnasium Schneeberg, Los 2, Unterhalts-u. Grundreinigung Gymnasium + Sporthalle
Kennung des Verfahrens019db950-4079-4241-a93f-51e5f7f675e3
Interne Kennung30333/2/6/26/115
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftDr.-Köhler-Platz 2  
StadtSchneeberg
Postleitzahl08289
Land, Gliederung (NUTS)Erzgebirgskreis (DED42)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - GWB, VgV, VOL/B
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschriftnein
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen§§ 123,124 GWB, VgV, VOL/A
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelUnterhalts- und Grundreinigung Gymnasium Schneeberg + Sporthalle
BeschreibungUnterhalts- und Grundreinigung Gymnasium Schneeberg + Sporthalle
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen
Optionen
Beschreibung der OptionenMit Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr, siehe Vergabeunterlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftDr.-Köhler-Platz 2  
StadtSchneeberg
Postleitzahl08289
Land, Gliederung (NUTS)Erzgebirgskreis (DED42)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns06/07/2026
Enddatum der Laufzeit05/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Kennung der EU-Mittel-
Weitere Einzelheiten zu den EU-Mitteln-
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums124_LD https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/23320/124_LD.pdf Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen Enthält Abfragen zum Umsatz, Referenznennungen, Anzahl der Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zur Zuverlässigkeit des Bewerbers, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beitragen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Sollte Ihr Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangen, werden ggf. Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen angefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass die jeweils genannten Bestätigungen/ Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und Ihr Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. - siehe Formblatt 216 - vorzulegende Unterlagen VO-2022-833 https://www.erzgebirgskre... Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Gegenstand der Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen: Gegenstand der Sanktionen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen sind • einerseits ein seit dem 09.04.2022 geltendes Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren; • andererseits das Verbot, bereits vor dem 09.04.2022 vergebene Aufträge und Konzessionen ab dem 11.10.2022 weiter zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot), soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums124_LD https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/23320/124_LD.pdf Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen Enthält Abfragen zum Umsatz, Referenznennungen, Anzahl der Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zur Zuverlässigkeit des Bewerbers, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beitragen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Sollte Ihr Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangen, werden ggf. Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen angefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass die jeweils genannten Bestätigungen/ Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und Ihr Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. - siehe Formblatt 216 - vorzulegende Unterlagen VO-2022-833 https://www.erzgebirgskre... Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Gegenstand der Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen: Gegenstand der Sanktionen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen sind • einerseits ein seit dem 09.04.2022 geltendes Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren; • andererseits das Verbot, bereits vor dem 09.04.2022 vergebene Aufträge und Konzessionen ab dem 11.10.2022 weiter zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot), soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums124_LD https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/23320/124_LD.pdf Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen Enthält Abfragen zum Umsatz, Referenznennungen, Anzahl der Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zur Zuverlässigkeit des Bewerbers, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beitragen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Sollte Ihr Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangen, werden ggf. Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen angefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass die jeweils genannten Bestätigungen/ Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und Ihr Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. - siehe Formblatt 216 - vorzulegende Unterlagen VO-2022-833 https://www.erzgebirgskre... Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Gegenstand der Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen: Gegenstand der Sanktionen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen sind • einerseits ein seit dem 09.04.2022 geltendes Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren; • andererseits das Verbot, bereits vor dem 09.04.2022 vergebene Aufträge und Konzessionen ab dem 11.10.2022 weiter zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot), soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums124_LD https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/23320/124_LD.pdf Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen Enthält Abfragen zum Umsatz, Referenznennungen, Anzahl der Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zur Zuverlässigkeit des Bewerbers, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beitragen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Sollte Ihr Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangen, werden ggf. Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen angefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass die jeweils genannten Bestätigungen/ Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und Ihr Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. - siehe Formblatt 216 - vorzulegende Unterlagen VO-2022-833 https://www.erzgebirgskre... Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Gegenstand der Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen: Gegenstand der Sanktionen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen sind • einerseits ein seit dem 09.04.2022 geltendes Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren; • andererseits das Verbot, bereits vor dem 09.04.2022 vergebene Aufträge und Konzessionen ab dem 11.10.2022 weiter zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot), soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/019db950-4079-4241-a93f-51e5f7f675e3/zustellweg-auswaehlen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de/unterlagen/019db950-4079-4241-a93f-51e5f7f675e3/zustellweg-auswaehlen
Beschreibungsiehe Vergabeunterlagen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote26/05/2026 14:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationenvgl. § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin26/05/2026 14:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichnein
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle Vereinbarung§ 17 VOL/B
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleReferat 38 - 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2, Referat 23000 Liegenschaften und Zentrale Dienste SG Zentraler Service - ZENTRALE VERGABESTELLE
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2, Referat 23000 Liegenschaften und Zentrale Dienste SG Zentraler Service - ZENTRALE VERGABESTELLE
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2, Referat 23000 Liegenschaften und Zentrale Dienste SG Zentraler Service - ZENTRALE VERGABESTELLE
8. Organisationen
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungLandratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2, Referat 23000 Liegenschaften und Zentrale Dienste SG Zentraler Service - ZENTRALE VERGABESTELLE
RegistrierungsnummerDE260587011
PostanschriftKlosterstraße 7
StadtAnnaberg-Buchholz
Postleitzahl09456
Land, Gliederung (NUTS)Erzgebirgskreis (DED42)
LandDeutschland
KontaktpersonLandratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2, Referat 23000 Liegenschaften und Zentrale Dienste SG Zentraler Service - ZENTRALE VERGABESTELLE
E-Mailconny.haude@kreis-erz.de
Telefon037338311932
Profil des Erwerbershttps://www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/aus-der-verwaltung/ausschreibungen-vob-vol-vgv
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungReferat 38 - 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
RegistrierungsnummerDE287064009
PostanschriftDienststelle Leipzig, Braustraße 2
StadtLeipzig
Postleitzahl04107
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
KontaktpersonReferat 38 - 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
E-Mailvergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon03419773800
Fax03419771049
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung019db951-4a45-4261-a3a3-f5b53e99daad  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/04/2026 14:23:20 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung281208-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe80/2026
Datum der Veröffentlichung24/04/2026