281571-2023 - ErgebnisDeutschland-Duisburg: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
OJ S 92/2023 12/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Postanschrift: Schifferstr. 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: m.wagner@wb-duisburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entsorgung / Abfallwirtschaft, Kläranlagen, Entwässerung, Infrastruktur, Grünunterhaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
2023-0164 Abholung, Transport, Vermarktung und Verwertung von Elektroaltgeräten (SG 4 und SG 5) (AVV 200135)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0164
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die AG sammelt gemäß des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) Elektro- und Elektronikgeräte, im folgenden Elektro-Altgeräte genannt, im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die Elektro-Altgeräte werden über unterschiedliche Erfassungssysteme im Bring- und Holsystem gesammelt. Die Altgeräte stammen vorwiegend aus Privathaushalten aber auch aus dem gewerblichen Bereich. Die AG nimmt die Altgeräte der Sammelgruppe SG 4 "Großgeräte" und der Sammelgruppe SG 5 "Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik" gemäß §14 Abs. 5 ElektroG von der Bereitstellung zur Abholung aus, um diese selber zu vermarkten (Optierung). Die zuvor genannte Sammlung der AG erfolgt an den Tagen Montag bis Samstag.
Die Leistung der AN besteht im regelmäßigen Ab- und Rücktransport der von der AG gestellten Deckelcontainer für die Sammelmengen SG 4 und SG 5, von und zu den genannten Anfallstellen der AG (siehe Ziffer 2.1) sowie deren ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung sämtlicher bei der AG anfallenden Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5. Für die Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 (Geräte der SG 4 bzw. SG 5 mit festeingebauten Lithiumbatterien) sind von der AN Paloxen für die Sammlung und den Transport zu stellen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 658 776,53 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen, 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle, 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Duisburg Betriebs-/Recyclinghöfe der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Zu den von der AN zu erbringenden Leistungen gehören insbesondere:
- Ab- und Rücktransport von gedeckelten Abrollcontainern der AG mit einem Volumen von ca. 36 m3. Der Ab- und Rücktransport der Abrollcontainer erfolgt i.d.R. im Containerzug.
- Gestellung von Paloxen zur Sammlung und zum Transport der Geräte der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 (Geräte der SG 4 bzw. SG 5 mit festeingebauten Lithiumbatterien)
- Verwiegung und Sortierung der abgeholten Elektro-Altgeräte
- Aussortierung von Fremd- und /oder Störstoffen (falls vorhanden), sowie die ordnungsgemäße Entsorgung/ Verwertung der aussortierten Fremd- und/oder Störstoffe.
- Ordnungsgemäße und vollständige Verwertung der abgeholten Elektro-Altgeräte gemäß den Vorgaben des ElektroG
- Erstellung aller notwendigen Nachweise über die ordnungsgemäße Leistungserbringung einschließlich der Dokumentation der notwendigen Daten für die Erfüllung der Mitteilungspflichten gemäß §26 Abs. (1) Nr. 1 und Abs. (3) ElektroG und deren Übermittlung an die AG
- Zusendung von Wiegescheinen bzw. Wiegedaten an die AG umgehend nach Übernahme der Geräte (Zusendung am darauffolgenden Werktag nach der Übernahme)
- Einhaltung der Regelung zu "Tauschähnlichen Umsätzen"
Die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der Elektro-Altgeräte inkl. der Einhaltung der laut ElektroG geforderten Verwertungsquoten, sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe ist der AG darüber hinaus auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Die Verwertung der Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5 darf nur in dafür zugelassenen und genehmigten Anlagen erfolgen. Ebenso sind die abgeholten Elektro-Altgeräte ordnungsgemäß und ohne Gefährdung für die Umwelt zu lagern.
Die Mengen der von der AN zu übernehmenden und zu verwertenden Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5, sowie der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 stellen sich für den Leistungszeitraum von 24 Monaten für die Abfallschlüssel-Nr. 20 01 35 wie folgt dar:
- Sammelgruppe SG 4 "Großgeräte":
2.000 t
- Sammelgruppe SG 4 "Großgeräte" Nachtspeicherheizgeräte:
5 t
- Sammelgruppe SG 5 "Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik":
1.900 t
- Sammeluntergruppe SUG 4 "Großgeräte" (Geräte wie unter Sammelgruppe SG 4, jedoch nur mit festeingebauten
Lithiumbatterien):
20 t
- Sammeluntergruppe SUG 5 "Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik" (Geräte wie
unter Sammelgruppe SG 5, jedoch nur mit festeingebauten Lithiumbatterien):
40 t
Die angegebenen Mengen der Elektroaltgeräte beruhen auf Werten aus den Jahren 2021 und 2022. Die Mengen dienen lediglich als Kalkulationswert und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20 % sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition.
Abtransport/ Abholung der Elektroaltgeräte:
Der Ab- und Rücktransport der von der AG gestellten erforderlichen gedeckelten Abrollcontainer erfolgt durch die AN.
Die zu übernehmenden Elektro-Altgeräte stammen aus unterschiedlichen Erfassungssystemen:
- Straßensammlung
- Sammlung auf den Recyclinghöfen der AG bzw. den der EAR gemeldeten Übergabestellen der AG
Die Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5 sind von folgenden Anfallstellen abzuholen:
- Recyclinghof DU-Nord, Im Holtkamp 84, 47167 Duisburg
- Recyclinghof DU-Süd, Kaiserswerther Straße 210, 47259 Duisburg
- Recyclinghof DU-West, Schauenstraße 40, 47266 Duisburg
- Recyclinghof DU-Mitte, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg
- Übergabestelle DU-Mitte, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg
Die Elektro-Altgeräte der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 sind von der folgenden Anfallstelle abzuholen:
- Recyclinghof DU-Mitte, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg
Die abzuholenden und zu verwertenden Elektro-Altgeräte umfassen sämtliche Altgeräte aus Haushalten und Gewerbebetrieben, die den Sammelgruppen SG 4, SG 5 und den Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 zuzuordnen sind.
Anmerkung: Die Entsorgung von Akkumulatoren und Batterien- außer den festeingebauten Lithiumbatterien der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 - sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. In Ausnahmefällen können vereinzelt Fremdstoffe in den Containern vorhanden sein. Diese Fremdstoffe sind gesondert zu verwerten bzw. zu entsorgen.
Die AN hat zu gewährleisten, dass ein kontinuierlicher Abtransport der Elektro-Altgeräte von den vorgenannten Anfallstellen erfolgt.
Die Abholungen/ Rücktransporte sind an den Werktagen von Montag - Freitag in der Zeit von 8.00 -17.30 Uhr und in Ausnahmefällen/ bei Bedarf an Samstagen von 8.00 -15.00 Uhr durchzuführen.
Die Container sind in unregelmäßigen Zeitabständen von den einzelnen Anfallstellen abzuholen. Der Abtransport eines befüllten Containers, sowie der gleichzeitige Rücktransport eines Leercontainers erfolgt auf Abruf durch die AG per Mail. Es sind neben der E-Mail-Adresse die Kontaktdaten eines zentralen Ansprechpartners, sowie eines Vertreters seitens der AN zu benennen. Der Abruf der AG muss von der AN schriftlich (per Mail) bestätigt werden und der Abholtermin genannt werden.
Anmerkung:
Die Entsorgung von Akkumulatoren und Batterien- außer den festeingebauten Lithiumbatterien der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 - sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. In Ausnahmefällen können vereinzelt Fremdstoffe in den Containern vorhanden sein. Diese Fremdstoffe sind gesondert zu verwerten bzw. zu entsorgen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 100.00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 046-135966
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Dutz SME GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Dutz SME GmbH
Postanschrift: Hansestraße 25
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: info@helmut-dutz.de
Telefon: +49 286162566
Fax: +49 286167321
Internet-Adresse: http://dutz-entsorgung.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 658 776,53 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1D83AHTV
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/05/2023