Beschreibung der Beschaffung
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen als Energieland zu stärken. Bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit stehen dabei im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes. Dabei bekennt sich die Landesregierung NRW zum Klimaschutzabkommen von Paris, um ab Mitte dieses Jahrhunderts weitgehend Treibhausgasneutral zu wirtschaften und die globale Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau um nicht mehr als 2 Grad, nach Möglichkeit um nicht mehr als 1,5 Grad ansteigen zu lassen. Auf Gebäude entfallen bundesweit rund 30 Prozent der Treibhausgasemissionen und knapp 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs. Der Gebäudesektor spielt daher eine zentrale Rolle für das Erreichen der Klimaschutz- und
Energieeffizienzziele. Im Rahmen des Langfristziels eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050 strebt die Landesregierung als Zwischenziel bis 2030 die Reduktion der direkten Treibhausgasemissionen der Gebäude in Nordrhein-Westfalen um 66 bis 67 Prozent gegenüber 1990 an. Einer der Bausteine zur Umsetzung der Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen sind die in der Energieversorgungsstrategie des Landes angesprochenen „Urbanen Energielösungen“ (UEL). Um die Umsetzung urbaner Energielösungen aktiv voranzutreiben, möchte die Landesregierung den Akteuren entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten anbieten. Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über Leistungen zur Unterstützung des Auftraggebers bei der Umsetzung seiner Ziele. Die Details der zu erbringenden Leistungen sind in den Vergabeunterlagen dargestellt. Nachfolgend werden diese Leistungen lediglich kurz skizziert. Der Schwerpunkt der Leistungen des Auftragnehmers wird auf der Qualifizierung konkreter Projekte unter Einbeziehung der relevanten Zielgruppen liegen. Zudem sollen Kommunen als besondere Zielgruppe besonders unterstützt werden, denn sie benötigen als Schlüsselakteure für die Umsetzung urbaner Energielösungen Beratung und Unterstützung zur Bildung von Kompetenzen. Dafür sind umfassende Kenntnisse im Bereich der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und lokaler Energiesysteme (Strom, Wärme/Kälte, Mobilität) im Gebäude- und Quartiersmaßstab, Kenntnisse kommunaler Prozesse und Strukturen insb. im Bereich der Bauplanung/-entwicklung sowie umfängliche Kenntnisse der verfügbaren Fördermöglichkeiten auf Ebene der EU, des Bundes und des Landes NRW notwendig. Des weiteren wird das Ministerium selbst fachlich zu beraten und zu unterstützen sein. Auch Öffentlichkeitsarbeit wird der Auftragnehmer zu leisten haben. Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto 9 500 000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei hiervon brutto 2 000 000,00 EUR auf den optionalen Verlängerungszeitraum gemäß § 3 (3) der Rahmenvereinbarung entfallen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber (AG) auf Abnahme von Leistungen bis zum Erreichen der vorstehenden Vergütungsobergrenze. Der AG ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.