Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
1) Die Mehrmengen ergaben sich aufgrund der angetroffenen örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der Bauausführung und waren voher nicht vorhersehbar
2) zuätzliche Leistungen
-> Abbruch Dichtwand: Beim Freilegen der bestehenden Dichtwand, wurde eine darüber liegende Restschicht aus Zement-Bentonit-Schlamm vorgefunden. Diese musste nach Prüfung per Hand abgebrochen werden, um die darunterliegende und zu erhaltende Dichtwand nicht zu beschädigen. Ein maschineller Abbruch kam nicht in Frage, da die Gefahr einer der Beschädigung der Dichtwand zum Zeitpunkt zu groß war.
-> Vorbohren Spundwandtrasse/Anschweißen SPW-Schlösser:
Die Messwerte der im Rahmen der Bauvorbereitung ergänzend durchgeführten Probeschwingungsmessungen haben gezeigt, dass die Spundwände für den Ersatzneubau der Deichscharten entlang anstehenden Wohnbebauung und denkmalgeschützten baulichen Anlagen des Klosters möglichst Erschütterungsarm eingebracht werden müssen, da sonst Gebäudeschäden im Rahmen der Bausauführung (Rammen der Spundwände) nicht ausgeschlossen werden können.
Im LV des Bauvertrags war bereits punktuelles Vorbohren auf der Rammtrasse in Teilbereichen aufgrund der vorhandenen Baugrundverhältnisse vorgesehen. Schlussendlich war das Vorbohren für alle Spundwände erforderlich um die Erschütterungen beim Einbringen der Spundwände zu reduzieren. Um die Spundbohlen des Bauwerks planmäßig herstellen zu können, war das Anschweißen von Eckbohlen bzw. Schlössern an die Spundwände nötig
3) geänderte Leistungen (statischer Einbau)
Aufgrund unmittelbar am Baufeld angrenzender Bebauung (Klostermauer Kloster Jerichow, Wohnbebauung entlang der Deichscharten) wurden vor und während des Baus Testmessungen bei Probeverdichtungsläufen sowie baubegleitende Erschütterungs-messungen durchgeführt. Hierbei wurden Überschreitungen der festgelegten Grenz- und Anhaltswerte (gem. DIN 4150-3) für den Bereich der Klostermauer und der Deichscharte 2 festgestellt.
Die unter Denkmalschutz stehende Klostermauer der kulturhistorischen Klosteranlage in Jerichow war bereits vor Baubeginn in einem allgemein schlechten Bauzustand mit teils deutlich sichtbaren Wandschiefstellungen. Aus diesem Grund erfolgten im Rahmen der Bauvorbereitung umfangreiche Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Klostermauer während der Bauzeit (Bau bauzeitlicher und dauerhafter Lisenen).
Da eine erhebliche Überschreitung des Grenzwerts für denkmalgeschützte Gebäude (Grenzwert: 2,5mm/s) bei den Probeverdichtungsläufen entlang der Klostermauer erfolgte (Messwert: 14,6 mm/s), wurde durch den AG der statische Einbau von Erdstoffen im Nachgang zum Schutz der Klostermauer vorgegeben. Die Vorgabe statischer Einbau erfolgte, da trotz der bereits erfolgten Sicherungsmaßnahmen, größere Beschädigungen an der Klostermauer bei einem dynamischen Einbau von Erdstoffen nicht ausgeschlossen werden konnten.