282799-2023 - ErgebnisDeutschland-Dresden: Dienstleistungen der Exekutive
OJ S 92/2023 12/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Nationale Identifikationsnummer: +49 351564-0
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Straße 4
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@smekul.sachsen.de
Fax: +49 351564-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smekul.sachsen.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Unterstützung von Antragstellern im Rahmen der Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger
Referenznummer der Bekanntmachung: SMEKUL-SES-009/2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75111100 Dienstleistungen der Exekutive
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der AG überträgt dem AN die Durchführung folgender Dienstleistung:
Hilfestellung bei der Eingabe für die Antragstellung über die Online-Antragsplattform Härtefall-hilfe für nicht-leitungsgebundene Energieträger für Privathaushalte (Online-Plattform).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111100 Dienstleistungen der Exekutive, 98133000 Dienstleistungen sozialer Interessenverbände
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2 Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mit Beschluss vom 15. Dezember 2022 aufgefordert, den Ländern für eine Härtefallregelung für private Haushalte, die von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Energieträger im Jahr 2022 betroffen sind, Bundesmittel über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung zu stellen (BT-Dr. 20/4911, dort unter Beschlussempfehlung b Ziffer 111.8). Die Umsetzung erfolgt über eine Bund-Länder Verwaltungsvereinbarung. Grundsätzlich erfolgt eine online-basierte Antragstellung. Für Personen, die keinen Internet-Zugang haben oder nicht über die entsprechenden Kompetenzen verfügen, soll die nachfolgend aufgeführte Unterstützung möglich sein.
Der AG überträgt dem AN die Durchführung folgender Dienstleistung:
Hilfestellung bei der Eingabe für die Antragstellung über die Online-Antragsplattform Härtefallhilfe für nicht-leitungsgebundene Energieträger für Privathaushalte (Online-Plattform).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Die außerordentlichen zwingenden Dringlichkeitsumstände gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV waren überdies nicht vorhersehbar oder sind dem AG zuzurechnen. Die vom Bund beschlossene Entlastung privater Haushalte im Rahmen von Härtefallhilfen dient der existenziellen Daseinsvorsorge der Betroffenen, die unter den enorm gestiegenen Heizkosten im Jahr 2022 gelitten haben. Der Bund stellt für diese Härtefallregelung bis zu 1,8 Mrd. Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Das Kabinett hat in seiner 171. Sitzung am 4. April 2023 der Umsetzung des Härtefallprogramms im Freistaat Sachsen zugestimmt und dabei die vom Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) vorgeschlagene Herangehensweise zur Bewerkstelligung des Vollzugs gebilligt. Daraus geht auch die äußerst ambitionierte Zeitschiene zur Anberaumung des Programmvollzugs und mithin der daraus resultierende massive Zeit- und Handlungsdruck für den Freistaat Sachsen (wie auch für alle anderen Bundesländer) hervor, Fristende für Antragseinreichung der Härtefallhilfen ist der 20. Oktober 2023. Das SMEKUL kommt durch die angestrebte Vergabe auch seiner Verantwortung zur Etablierung eines diskriminierungsfreien Verfahrens zur Antragstellung nach, indem für Betroffene mit geringer digitaler Kompetenz und Erfahrung oder gar gänzlich ohne Zugang zum Internet die Möglichkeit der Antragstellung ermöglicht wird.
Bedingt durch die Übergeordnetheit der Programmsetzung und Normgebung (Grundsatzbeschluss geht von Deutschen Bundestag und administrative Ausgestaltung maßgeblich vom BMWK aus) liegt hier - der Natur der Sache nach - ein Ereignis vor, welches nicht originär durch Sachsen initiiert wurde und auf das der Freistaat nur sehr begrenzten Einfluss hat und dementsprechend nicht vorhersehen konnte.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Unterstützung von Antragstellern im Rahmen der Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
Postanschrift: Katharinenstraße 17
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: vorstand@vzs.de
Telefon: +49 0341/6962910
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/05/2023