282904-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Personalcomputer – Warenkorb und NiC 3.0
OJ S 85/2025 02/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
E-Mailsebastian.rippich@it.niedersachsen.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelWarenkorb und NiC 3.0
BeschreibungBeschaffung von definierten Standardsystemen für das Projekt NiC 3.0 sowie den Warenkorb inkl. Zubehör, Optionen und hardwarenaher Dienstleistungen wie Rollout.
Kennung des Verfahrens1171c80c-8281-4b87-8e7d-c6a549452e99
Interne Kennung24/464
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30231000 Computerbildschirme und Konsolen, 51611000 Installation von Computern, 72600000 Computerunterstützung und -beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLieferung und Rolloutdienstleistungen für die niedersächsische Landesverwaltung für Projekt NiC 3.0 in Niedersachsen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS0Y51Y1128DK32 Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert. Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann4
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
KorruptionÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsAusgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
BetrugsbekämpfungÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024" ).
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschen-handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
ZahlungsunfähigkeitAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß §22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, nicht nachkommt. (siehe "A25_Anlage_V_Eigenerklärung_Tariftreue_und_Mindestlohn_ITN_07_2024" ).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024" ).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024" .
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenAusgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024" .
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensAusgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024" ).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vor-zeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024" ).
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Entrichtung von SteuernAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024" ).
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelMobile Devices sowie dazugehörige Rollout-Dienstleistungen
BeschreibungBeschaffung von Standardgeräten (A, B, C, D) für das Projekt NiC 3.0 in Höhe der im Vertrag genannten Mindestabnahmemengen inkl. Zubehör, Optionen und Rolloutdienstleistungen. Darüber hinaus werden die Standardgeräte über den Warenkorb für die niedersächsische Landesverwaltung und deren Kunden bezogen. Zusätzlich können Produkte der allgemeinen Herstellerpreisliste abgerufen werden.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30231000 Computerbildschirme und Konsolen, 51611000 Installation von Computern, 72600000 Computerunterstützung und -beratung
Optionen
Beschreibung der OptionenOptional können die Systeme beispielsweise mit unterschiedlichen Festplattengrößen, Eingabe- und Zeigegeräten sowie einer OEM-Lizenz für das Betriebssystem beauftragt werden. Optionale Rolloutdienstleistungen sind beispielsweise das Aufbringen einer Panzerglas- / Displayschutzfolie je Client, das Einlegen einer SIM Karte je Client die Anpassung der UEFI Version / Konfiguration je Client oder Rollout- und Inventarisierung von Monitoren. Die detaillierte Informationen zu den Optionen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLieferung und Rolloutdienstleistungen für die niedersächsische Landesverwaltung für Projekt NiC 3.0 in Niedersachsen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit einer zweimaligen Verlängerung von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBezugsberechtigte dieser Rahmenvereinbarung sind sämtliche Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung welche von § 1 Abs. 2, mit Ausnahme der unter Abs. 3 Satz 1 genannten Dienststellen, der Benutzungs- und Beschaffungsordnung für IT.Niedersachsen (Nds. MBl. 2014, 244) erfasst sind. Die Bezugsberechtigung kann im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen einvernehmlich um Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung, welche nicht unter Satz 1 fallen, erweitert werden. Der Auftragnehmer wird die Erweiterung nicht unbillig verweigern. Des Weiteren sind folgende Stellen bezugsberechtigt: Gemeinde Harsum Gemeinde Schladen-Werla Gemeinde Wardenburg Kooperative Regionalleitstellen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim (LBZH HI) Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Osnabrück (LBZH OS) Landkreis Lüchow-Dannenberg MI, Abt.5 (Verfassungsschutz) Niedersächsische Landesforsten Niedersächsischer Landtag (Verwaltung) Samtgemeinde Sachsenhagen Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven Stadt Einbeck Stadt Pattensen Stiftung Nds. Gedenkstätten WohnRaum GmbH Der Auftraggeber erhält das Recht, die auf der Basis der Rahmenvereinbarung erworbenen Produkte und Leistungen an die Bezugsberechtigten weiter zu vertreiben. Die Abrufe erfolgen in Form von Einzelaufträgen über den Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält das Recht, die auf der Basis der Rahmenvereinbarung erworbenen Komponenten an die bezugsberechtigten Dienststellen und Behörden in Niedersachsen weiter zu vertreiben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungVerpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungVerpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDer Übergang zu einer KreislaufwirtschaftKlimaschutzVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales ZielGleichstellung von ethnischen GruppenGleichstellung der GeschlechterSorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen WertschöpfungskettenFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung, über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrums in Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand - Eigenerklärung, dass in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden - gültige Zertifizierung ISO 27001 - Information Security System oder gleichwertig - gültige Zertifizierung ISO 9001 - Qualitätsmanagement oder gleichwertig - gültige Zertifizierung ISO 14001- Umweltmanagement oder gleichwertig - Der Auftragnehmer schließt für die Dauer der Rahmenvereinbarung unverzüglich nach Zuschlag eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens EUR 3 Mio. je Schadensereignis für Sach- und Personenschäden, die durch ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen entstehen, ab.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/03/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51Y1128DK32/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51Y1128DK32
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51Y1128DK32
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote09/05/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss83 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen- Ob eine Nachforderung erfolgt, wird im Einzelfall im Rahmen der Ermessensausübung entschieden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin09/05/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags- Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLand Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelDesktop Basis und Desktop Workstation
BeschreibungBeschaffung von Standardgeräten (A, B) für das Projekt NiC 3.0 in Höhe der im Vertrag genannten Mindestabnahmemengen inkl. Zubehör und Optionen. Darüber hinaus werden die Standardgeräte über den Warenkorb für die niedersächsische Landesverwaltung und deren Kunden bezogen. Zusätzlich können Produkte der allgemeinen Herstellerpreisliste abgerufen werden.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer
Optionen
Beschreibung der OptionenOptional können die Systeme beispielsweise mit unterschiedlichen Festplattengrößen, Eingabe- und Zeigegeräten sowie einer OEM-Lizenz für das Betriebssystem beauftragt werden. Die detaillierte Informationen zu den Optionen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLieferung und Rolloutdienstleistungen für die niedersächsische Landesverwaltung für Projekt NiC 3.0 in Niedersachsen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit einer zweimaligen Verlängerung von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBezugsberechtigte dieser Rahmenvereinbarung sind sämtliche Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung welche von § 1 Abs. 2, mit Ausnahme der unter Abs. 3 Satz 1 genannten Dienststellen, der Benutzungs- und Beschaffungsordnung für IT.Niedersachsen (Nds. MBl. 2014, 244) erfasst sind. Die Bezugsberechtigung kann im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen einvernehmlich um Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung, welche nicht unter Satz 1 fallen, erweitert werden. Der Auftragnehmer wird die Erweiterung nicht unbillig verweigern. Des Weiteren sind folgende Stellen bezugsberechtigt: Gemeinde Harsum Gemeinde Schladen-Werla Gemeinde Wardenburg Kooperative Regionalleitstellen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim (LBZH HI) Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Osnabrück (LBZH OS) Landkreis Lüchow-Dannenberg MI, Abt.5 (Verfassungsschutz) Niedersächsische Landesforsten Niedersächsischer Landtag (Verwaltung) Samtgemeinde Sachsenhagen Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven Stadt Einbeck Stadt Pattensen Stiftung Nds. Gedenkstätten WohnRaum GmbH Der Auftraggeber erhält das Recht, die auf der Basis der Rahmenvereinbarung erworbenen Produkte und Leistungen an die Bezugsberechtigten weiter zu vertreiben. Die Abrufe erfolgen in Form von Einzelaufträgen über den Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält das Recht, die auf der Basis der Rahmenvereinbarung erworbenen Komponenten an die bezugsberechtigten Dienststellen und Behörden in Niedersachsen weiter zu vertreiben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungVerpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungVerpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDer Übergang zu einer KreislaufwirtschaftKlimaschutzVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales ZielGleichstellung von ethnischen GruppenGleichstellung der GeschlechterSorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen WertschöpfungskettenFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung, über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrums in Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand - Eigenerklärung, dass in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden - gültige Zertifizierung ISO 27001 - Information Security System oder gleichwertig - gültige Zertifizierung ISO 9001 - Qualitätsmanagement oder gleichwertig - gültige Zertifizierung ISO 14001- Umweltmanagement oder gleichwertig - Der Auftragnehmer schließt für die Dauer der Rahmenvereinbarung unverzüglich nach Zuschlag eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens EUR 3 Mio. je Schadensereignis für Sach- und Personenschäden, die durch ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen entstehen, ab.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/03/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51Y1128DK32/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51Y1128DK32
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51Y1128DK32
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote09/05/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss83 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen- Ob eine Nachforderung erfolgt, wird im Einzelfall im Rahmen der Ermessensausübung entschieden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin09/05/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags- Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLand Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
TitelMonitore in 24", 27", 34"
BeschreibungBeschaffung von Standardgeräten (A, B, C) für das Projekt NiC 3.0 in Höhe der im Vertrag genannten Mindestabnahmemengen inkl. Zubehör und Optionen. Darüber hinaus werden die Standardgeräte über den Warenkorb für die niedersächsische Landesverwaltung und deren Kunden bezogen. Zusätzlich können Produkte der allgemeinen Herstellerpreisliste abgerufen werden.
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30231000 Computerbildschirme und Konsolen
Optionen
Beschreibung der OptionenOptional können die Systeme mit Garantieverlängerung und Lieferoptionen beauftragt werden. Die detaillierte Informationen zu den Optionen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLieferung und Rolloutdienstleistungen für die niedersächsische Landesverwaltung für Projekt NiC 3.0 in Niedersachsen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit einer zweimaligen Verlängerung von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBezugsberechtigte dieser Rahmenvereinbarung sind sämtliche Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung welche von § 1 Abs. 2, mit Ausnahme der unter Abs. 3 Satz 1 genannten Dienststellen, der Benutzungs- und Beschaffungsordnung für IT.Niedersachsen (Nds. MBl. 2014, 244) erfasst sind. Die Bezugsberechtigung kann im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen einvernehmlich um Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung, welche nicht unter Satz 1 fallen, erweitert werden. Der Auftragnehmer wird die Erweiterung nicht unbillig verweigern. Des Weiteren sind folgende Stellen bezugsberechtigt: Gemeinde Harsum Gemeinde Schladen-Werla Gemeinde Wardenburg Kooperative Regionalleitstellen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim (LBZH HI) Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Osnabrück (LBZH OS) Landkreis Lüchow-Dannenberg MI, Abt.5 (Verfassungsschutz) Niedersächsische Landesforsten Niedersächsischer Landtag (Verwaltung) Samtgemeinde Sachsenhagen Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven Stadt Einbeck Stadt Pattensen Stiftung Nds. Gedenkstätten WohnRaum GmbH Der Auftraggeber erhält das Recht, die auf der Basis der Rahmenvereinbarung erworbenen Produkte und Leistungen an die Bezugsberechtigten weiter zu vertreiben. Die Abrufe erfolgen in Form von Einzelaufträgen über den Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält das Recht, die auf der Basis der Rahmenvereinbarung erworbenen Komponenten an die bezugsberechtigten Dienststellen und Behörden in Niedersachsen weiter zu vertreiben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungVerpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungVerpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDer Übergang zu einer KreislaufwirtschaftKlimaschutzVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales ZielGleichstellung von ethnischen GruppenGleichstellung der GeschlechterSorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen WertschöpfungskettenFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung, über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrums in Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand - Eigenerklärung, dass in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden - gültige Zertifizierung ISO 27001 - Information Security System oder gleichwertig - gültige Zertifizierung ISO 9001 - Qualitätsmanagement oder gleichwertig - gültige Zertifizierung ISO 14001- Umweltmanagement oder gleichwertig - Der Auftragnehmer schließt für die Dauer der Rahmenvereinbarung unverzüglich nach Zuschlag eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens EUR 3 Mio. je Schadensereignis für Sach- und Personenschäden, die durch ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen entstehen, ab.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/03/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51Y1128DK32/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51Y1128DK32
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51Y1128DK32
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote09/05/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss83 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen- Ob eine Nachforderung erfolgt, wird im Einzelfall im Rahmen der Ermessensausübung entschieden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin09/05/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags- Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLand Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
TitelConvertible Outdoor
BeschreibungBeschaffung eines Standardgeräts (A) für das Projekt NiC 3.0 in Höhe der im Vertrag genannten Mindestabnahmemenge inkl. Zubehör und Optionen. Darüber hinaus wird das Standardgerät über den Warenkorb für die niedersächsische Landesverwaltung und deren Kunden bezogen. Zusätzlich können Produkte der allgemeinen Herstellerpreisliste abgerufen werden.
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer
Optionen
Beschreibung der OptionenOptional kann das System beispielsweise mit unterschiedlichen Festplattengrößen, Eingabe- und Zeigegeräten sowie einer OEM-Lizenz für das Betriebssystem beauftragt werden. Die detaillierte Informationen zu den Optionen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLieferung und Rolloutdienstleistungen für die niedersächsische Landesverwaltung für Projekt NiC 3.0 in Niedersachsen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit einer zweimaligen Verlängerung von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBezugsberechtigte dieser Rahmenvereinbarung sind sämtliche Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung welche von § 1 Abs. 2, mit Ausnahme der unter Abs. 3 Satz 1 genannten Dienststellen, der Benutzungs- und Beschaffungsordnung für IT.Niedersachsen (Nds. MBl. 2014, 244) erfasst sind. Die Bezugsberechtigung kann im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen einvernehmlich um Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung, welche nicht unter Satz 1 fallen, erweitert werden. Der Auftragnehmer wird die Erweiterung nicht unbillig verweigern. Des Weiteren sind folgende Stellen bezugsberechtigt: Gemeinde Harsum Gemeinde Schladen-Werla Gemeinde Wardenburg Kooperative Regionalleitstellen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim (LBZH HI) Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Osnabrück (LBZH OS) Landkreis Lüchow-Dannenberg MI, Abt.5 (Verfassungsschutz) Niedersächsische Landesforsten Niedersächsischer Landtag (Verwaltung) Samtgemeinde Sachsenhagen Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven Stadt Einbeck Stadt Pattensen Stiftung Nds. Gedenkstätten WohnRaum GmbH Der Auftraggeber erhält das Recht, die auf der Basis der Rahmenvereinbarung erworbenen Produkte und Leistungen an die Bezugsberechtigten weiter zu vertreiben. Die Abrufe erfolgen in Form von Einzelaufträgen über den Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält das Recht, die auf der Basis der Rahmenvereinbarung erworbenen Komponenten an die bezugsberechtigten Dienststellen und Behörden in Niedersachsen weiter zu vertreiben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungVerpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungVerpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDer Übergang zu einer KreislaufwirtschaftKlimaschutzVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales ZielGleichstellung von ethnischen GruppenGleichstellung der GeschlechterSorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen WertschöpfungskettenFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung, über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrums in Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand - Eigenerklärung, dass in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden - gültige Zertifizierung ISO 27001 - Information Security System oder gleichwertig - gültige Zertifizierung ISO 9001 - Qualitätsmanagement oder gleichwertig - gültige Zertifizierung ISO 14001- Umweltmanagement oder gleichwertig - Der Auftragnehmer schließt für die Dauer der Rahmenvereinbarung unverzüglich nach Zuschlag eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens EUR 3 Mio. je Schadensereignis für Sach- und Personenschäden, die durch ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen entstehen, ab.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/03/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51Y1128DK32/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51Y1128DK32
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51Y1128DK32
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote09/05/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss83 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen- Ob eine Nachforderung erfolgt, wird im Einzelfall im Rahmen der Ermessensausübung entschieden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin09/05/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags- Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLand Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLand Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Registrierungsnummer000
PostanschriftGöttinger Chaussee 259
StadtHannover
Postleitzahl30459
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
E-Mailsebastian.rippich@it.niedersachsen.de
Telefon000
Internetadressehttps://vergabe.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153308
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungaa3bcc23-9868-41a7-bb01-cfc1798700a0-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungÄnderung der Vergabeunterlagen und Beantwortung Bieterfragen
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenFolgende Dokumente wurden hochgeladen: - Bieterfragen_und_Beantwortung_Los_1_V15.pdf - Bieterfragen_und_Beantwortung_Los_3_V16.pdf - Bieterfragen_und_Beantwortung_Los_4_V13.pdf - A4_Preisblatt_Los_4_V6.xlsx
Änderung der Auftragsunterlagen am30/04/2025
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungd6f0be00-d408-40e8-9153-467736e78a71  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung30/04/2025 10:52:51 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung282904-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe85/2025
Datum der Veröffentlichung02/05/2025