28343-2021 - ErgebnisDeutschland-Wiesbaden: Call-Center
OJ S 13/2021 20/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Das Land Hessen vertreten durch das Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Postanschrift: Sonnenberger Straße 2/2a
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65193
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Task Force Impfkoordination
E-Mail: TFI.Justiziariat@hmdis.hessen.de
Telefon: +49 6113530
Fax: +49 6113531766
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://soziales.hessen.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Dienstleistungsvertrag mit einem medizinischen Call Center / Land Hessen (HMSI)
Referenznummer der Bekanntmachung: V-24t.22.02.05 – 01 – 21/001.
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79512000 Call-Center
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Dienstleistungsvertrag über die Terminvergabe in Impfzentren mit einem medizinischen Call Center / Land Hessen (HMSI).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 22 407 292,55 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung: Hessen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Dienstleistungsvertrag über die Terminvergabe in Impfzentren mit einem medizinischen Call Center im Rahmen der landesweiten Covid 19 Impfungen für die Impfberechtigten des Landes Hessen über:
— Die Einrichtung und Betreuung einer medzinischen Telefon-Hotline,
— die telefonische Vergabe von Terminen für Covid 19 Impfungen,
— die Erbringung von medizinischen Informations- und Beratungsleistungen zu Gunsten von Impfinteressenten/ -berechtigten bei Bedarf.
Die Hotline ist wochentags sowie sonn- und feiertags jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr mit kommunikativ geschultem Personal zu besetzen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der Vertrag verlängert sich einmalig automatisch um einen weiteren Monat, wenn der Verlängerung nicht mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende schriftlich widersprochen wird.
Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV liegen vor. Die Ereignisse im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind unkalkulierbar und stellen die betroffenen öffentliche Auftraggeber, wie auch das Land Hessen, vor große Herausforderungen, die es nicht voraussehen kann und konnte. Gemäß den Leitlinien der Europäischen Kommission zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation vom 1.4.2020 (2020/C 108 I/01), sind diese Ereignisse und insbesondere ihre spezifische Entwicklung für jeden öffentlichen Auftraggeber als unvorhersehbar anzusehen. Die Zahl der Covid-19 Patienten mit schweren Verläufen steigt stetig an, wodurch eine Überlastung des Gesundheitssystems droht, in dessen Folge die Zahl der Todesfälle in der Bevölkerung steigen wird. Gemäß den Leitlinien der Europäischen Kommission besteht bei Erfüllung des unmittelbaren Bedarfs der Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen (hier: Impfzentren im Land Hessen) innerhalb sehr kurzer Zeit stets ein Kausalzusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Die Leistungen im Rahmen des beauftragten „Dienstleistungsvertrags mit einem medizinischen Call Center“ dienen der Vergabe und Koordinierung von Terminen für die Impfung gegen das SARS CoV-2- Virus und stehen im direkten Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Entsprechend den Empfehlungen für die Organisation und Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 in Impfzentren und mobilen Teams des Bundesministeriums für Gesundheit vom 11.11.2020 werden auch in Hessen äußerst kurzfristig zur Impfung gegen COVID-19 Impfzentren errichtet. Die Impfzentren mussten bis Mitte Dezember 2020 einsatzbereit sein, da mit einer Zulassung des Impfstoffs ab diesem Zeitpunkt zu rechnen war. Diese Einsatzbereitschaft setzt auch voraus, dass Termine für eine Impfung vereinbart werden können. Mithin ist zwingende, äußerste Dringlichkeit gegeben, da die Einhaltung der allgemeinen Fristen im Rahmen der Vergabeverfahren diese Zielerreichung nicht zulässt.
Gemäß dem Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19.3.2020 empfiehlt es sich im Sinne einer effizienten Verwendung von Haushaltsmitteln nach Möglichkeit mehrere Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Es wurden vorliegend insgesamt 6 Angebote eingeholt und ausgewertet, wobei als Ergebnis der Markterkundung nur das bezuschlagte Angebot die notwendigen Mindestanforderungen erfüllt. Eine Festlegung bestimmter Mindestanforderungen an Unternehmen im Hinblick auf Qualität und Quantität des einzusetzenden Personals ist im Rahmen des Auftragsbestimmungsrechtes im Vorfeld einer Beschaffung möglich zulässig und war hier, bedingt durch die zuvor dargestellten zwingenden, äußersten Dringlichkeit, unvermeidlich und nötig, da andernfalls eine effiziente Terminvergabe zur Impfung und damit auch zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie nicht möglich oder zumindest erheblich verzögert und erschwert würde.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Dienstleistungsvertrag über die Terminvergabe in Impfzentren mit einem medizinischen Call Center / Land Hessen (HMSI)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
17/12/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: MD Medicus Gesellschaft für medizinische Behandlung und Versorgung mbH
Postanschrift: N 4, 13-14
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: Medicus@MD-Medicus.net
Telefon: +49 621549000
Fax: +49 6215490266
Internet-Adresse: https://www.md-medicus.net
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 22 407 292,55 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Ein Gesamtvolumen des Auftragswertes kann derzeit nicht final beziffert werden, da dieses von der eingesetzten Mitarbeiterzahl und des Aufkommens der Telefonanrufe abhängig ist. Der Kapazitätsaufwuchs erfolgt dementsprechend dynamisch.
Der angegebene Auftragswert ist daher ein Schätzwert, welcher das voraussichtliche Gesamtvolumen so genau wie möglich wiedergibt.Die Vergabe wurde durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) durchgeführt.Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/01/2021