283522-2022 - ErgebnisDeutschland-Hamm: Kopierpapier und xerografisches Papier
OJ S 102/2022 27/05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Vermessungs- und Katasteramt
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: submission@stadt.hamm.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Recyclingkopierpapier für die Gesamtverwaltung, Hausdruckerei und Schulen der Stadt Hamm
Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/011
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30197642 Kopierpapier und xerografisches Papier
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Recyclingkopierpapier zur Verwendung in Druckern und Kopierern.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen, 30192000 Bürobedarf, 30197600 Verarbeitetes Papier und Pappe, 30197642 Kopierpapier und xerografisches Papier, 30197630 Druckpapier, 30197643 Fotokopierpapier
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Vermessungs- und Katasteramt Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm Die Lieferung erfolgt frei Anlieferstelle. Die Anlieferung des Recyclingkopierpapier hat an rund 105 Anlieferstellen (Dienststellen/Verwaltungsgebäude, Schulen und der Hausdruckerei) zu erfolgen. Alle Anlieferstellen befinden sich im Stadtgebiet Hamm. Der Auftragnehmer hat bis hinter die erste Tür der jeweiligen Anlieferstellen zu liefern, für die die Lieferung des jeweiligen Papiers abgerufen wurde. Alle Anlieferstellen befinden sich im Stadtgebiet Hamm. Die Anlieferstellen sind der Anlage "Verwendungsstellen.pdf" zu entnehmen.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber benötigt für verschiedene Dienststellen in der Gesamtverwaltung, der Hausdruckerei und den Schulen der Stadt Hamm Recyclingkopierpapier.
Die Nutzung des Papiers erfolgt in Kopiergeräten, Großkopierern, Tintenstrahl- und Laserdruckern sowie FAX-Geräten jeweils unterschiedlicher Hersteller.
Das Papier wird sowohl einseitig als auch beidseitig bedruckt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 070-183489
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Recyclingkopierpapier
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.6) Produktdatenblätter, detailliert
(2) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(2.2) Muster der angebotenen Papiersorten zur Durchführung eines Praxistest
(3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung
(6.2) Bewerbungsbedingungen
(6.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(6.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(6.5) Informationsblatt DSGVO
(6.6) Verwendungsstellen.pdf
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD4GS
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/05/2022