283530-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Internetdienste – Teilnahme am Gigabit-Wissenschaftsnetz
OJ S 85/2025 02/05/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungForschungszentrum Jülich GmbH
E-Maila.kestermann@fz-juelich.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelTeilnahme am Gigabit-Wissenschaftsnetz
BeschreibungDFN-Versorgeranschluss
Kennung des Verfahrensc0410c04-0c66-46c5-a32a-31629d34ba74
Interne KennungI90/
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72400000 Internetdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtJülich
Postleitzahl52428
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c VgV
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelTeilnahme am Gigabit-Wissenschaftsnetz
BeschreibungTeilnahme am Gigabit-Wissenschaftsnetz
Interne KennungI90
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenBereitstellung Gigabit-Wissenschaftsnetzwerk an mehreren Standorten des Forschungszentrums Jülich GmbH
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Innovationsfördernde AuftragsvergabeDie in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungEs handelt sich um eine Direktvergabe. Ein Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurdeEs handelt sich um eine Direktvergabe. Ein Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die die Zahlung ausführtForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetForschungszentrum Jülich GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge553 754,00 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Sonstige BegründungIm vorliegenden Fall handelt es sich um die Bereitstellung des Gigabit-Wissenschaftsnetzes. Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich durch den DFN-Verein, der darüber hinaus als Verein anerkannt gemeinnützig ist. Da nur ein bestimmtes Unternehmen – DFN-Verein – aus Gründen des gewerblichen Schutzrechtes die Leistung erbringen kann, liegt ein Ausnahmetatbestand nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c VgV vor. Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen bestehen nicht, da das Wissenschaftsnetzwerk ausschließlich durch den DFN bezogen werden kann. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 6 VgV liegen daher vor.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungForschungszentrum Jülich GmbH
RegistrierungsnummerDE 122624631 USt-ID
PostanschriftWilhelm-Johnen-Str.
StadtJülich
Postleitzahl52428
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
KontaktpersonM-EI
E-Maila.kestermann@fz-juelich.de
Telefon+492461 613041
Internetadressehttps://www.fz-juelich.de/de
Profil des Erwerbershttps://www.fz-juelich.de/de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftBundeskanzlerplatz 1
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon0228 9499-0
Internetadressehttps://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDFN Verein zur Förderung eines deutschen Forschungsnetzes e.V.
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 136623822
StadtBerlin
Postleitzahl10178
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Maildfn-verein@dfn.de
Telefon+49 30 88 42 99-0
Internetadressehttps://www.dfn.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung422f74d0-1d3d-40c6-81f5-b48bc9249557  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung30/04/2025 11:59:20 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung283530-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe85/2025
Datum der Veröffentlichung02/05/2025