284108-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Recycling von Siedlungsabfällen – Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
OJ S 80/2026 24/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAbfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)
E-Mailjanet.schoenknecht@lra-bt.bayern.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelÜbernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
BeschreibungÜbernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Kennung des Verfahrens019d2a39-0acb-43b0-8fdf-1f24af770006
Interne KennungAWB BT/2026-01
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBayreuth
Postleitzahl95448
Land, Gliederung (NUTS)Bayreuth, Landkreis (DE246)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenMindestanforderungen an die Leistung (s. Ziff. 1.4 Teil I - Bewerbungsbedingungen): a) Die vom Bieter anzubietende Übernahmestelle / Umladestation muss sich in einem Radius von max. 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth befinden (s. auch Leistungsbeschreibung Teil II). Der Bieter hat im dafür vorgesehenen Formular 8 zum Angebot (Angebotsvordruck, Teil IV) zu benennen, an welchem Standort sich die für die Leistungserbringung vorgesehene Übernahmestelle befindet, an der die Übergabe, Verwiegung und Umladung des Altpapiers vom Auftraggeber durch dessen Beauftragten an den Auftragnehmer stattfinden kann. Die Lage der Verwertungsanlagen / Papierfabriken bzw. Sortieranlagen wird dagegen nicht vorgegeben. b) Der Bieter/die Bietergemeinschaft bzw. der von ihm/ihr für diese Leistungserbringung eingesetzte Dritte hat zu Leistungsbeginn über eine Zertifizierung des Betriebsstandortes der Umladestation nach der EfbV für die Leistungen des Lagerns von Altpapier zu verfügen bzw. (falls er schon darüber verfügt) aufrechtzuerhalten. Zum Leistungsbeginn hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unaufgefordert das diesbezügliche EfbV-Zertifikat für die Umladestation vorzulegen bzw. (nach seiner Wahl) elektronisch zu übermitteln. c) Für die Erbringung der Transportleistungen ist sicherzustellen, dass für diese Leistungserbringung nur Fahrzeuge eingesetzt werden, welche die Anforderungen der Euro-Norm 5 oder besser einhalten. Die Einhaltung der Euro-Norm 5 ist daher eine ausführungsbezogene Mindestbedingung, die für alle Transporte gilt. Zum Leistungsbeginn hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen unaufgefordert nachzuweisen, dass die eingesetzten Fahrzeuge mindestens die Anforderungen der Euro-Norm 5 einhalten. Vorzulegen sind dann Kopien der Fahrzeugscheine für die einzusetzenden Kraftfahrzeuge, denen sich deren Einstufung nach Euro-Norm entnehmen lässt. d) Arbeiter und Arbeitnehmer, die zur Ausführung der operativen Leistungen an der Umladestation und/oder beim Transport des Altpapieres eingesetzt werden, dürfen im Auftragsfalle nicht unter den Mindestregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) bzw. des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entlohnt werden. Es sind mindestens die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu gewähren, insbesondere die Mindestlöhne zu zahlen, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder durch für allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes festgelegt sind. Auf Aufforderung sind von den für diese Leistungserbringung vorgesehenen Unternehmen entsprechende Erklärungen zu übermitteln, für die Formular 9 verwendet werden kann, dem sich der erforderliche Erklärungsinhalt entnehmen lässt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Es findet ein europaweites offenes Verfahren gem. § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) statt.
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftEs wird eine Erklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) in Formular 10 (Teil V der Vergabeunterlagen) abgefragt.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (s. Formular 1): § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (s. Formular 1): § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende Ausschlussgründe (s. Formular 1): § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB : § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen; § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 StGB (Geldwäsche).
BetrugZwingende Ausschlussgründe (s. Formular 1): § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB: § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
KorruptionZwingende Ausschlussgründe (s. Formular 1): § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen); § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB: § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung); § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB: den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete); § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (s. Formular 1): den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernZwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 liegt vor, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber nach Nr. 2 auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (s. Formular 1). Auf die Regelung des § 123 Abs. 5 GWB wird Bezug genommen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenZwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 liegt vor, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber nach Nr. 2 auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (s. Formular 1). Auf die Regelung des § 123 Abs. 5 GWB wird Bezug genommen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenFakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen (s. Formular 2).
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenFakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Nachweislicher Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen (s. Formular 2).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenFakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Nachweislicher Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen (s. Formular 2).
ZahlungsunfähigkeitFakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens (s. Formular 2).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterFakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens (s. Formular 2).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenFakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens (s. Formular 2).
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenFakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: nachweisliche Begehung einer schweren Verfehlung des Unternehmens im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (s. Formular 2).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsFakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (s. Formular 2).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenFakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Bestehen eines Interessenkonflikts bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (s. Formular 2).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensFakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung, die daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (s. Formular 2).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenFakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: erhebliche oder fortdauernde mangelhaft Erfüllung einer wesentlichen Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags durch das Unternehmen, die zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (s. Formular 2).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenFakultative Ausschlussgründe (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Begehung einer schwerwiegenden Täuschung in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien, Zurückhalten von Auskünften oder fehlende Vorlagefähigkeit der erforderlichen Nachweise; nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Versuch des Unternehmens a) die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen zu übermitteln, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder Versuch der Übermittlung solche Informationen (s. Formular 2).
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelÜbernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
BeschreibungGegenstand dieses Vergabeverfahrens sind – abhängig von der Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung des Landkreises bzw. des AWB mit den Systembetreibern im Sinne des VerpackG für die Zeit ab 2027 • den Betrieb einer im Radius von maximal 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth gelegenen Umladestation (auch als Übernahmestelle bezeichnet), an der das unten näher bezeichnete im Einzugsbereich des Landkreises Bayreuth erfasste Altpapier vom Auftragnehmer zu übernehmen ist, • die Übernahme und Verwiegung des Altpapiers auf einer geeichten Fahrzeugwaage an der Umladestation, • ggf. die Bereitstellung und Herausgabe des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen, • die Bereitstellung und der Transport des übrigen Altpapiers (v.a. kommunales Altpapier) zu der/den vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage(n) sowie • die dortige ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung des im Auftrag des Auftraggebers übernommenen Altpapiers einschließlich der Entsorgung etwaiger Störstoffe und die • Mengenmeldung an Systembetreiber i.S. von wme-fact, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Die aktuell gültige, gemäß § 22 Abs. 1 lt. VerpackG vereinbarte Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung wurde zwischen Landkreis und Systembetreibern für die Jahre 2024 bis einschl. 2028 verabredet. Im Zusammenhang damit haben sich sämtliche Systembetreiber für eine Bereitstellung der auf sie entfallenden Mengen an sie entschieden. Bis einschließlich 2028 muss der künftige Auftragnehmer den Systemen also die auf sie jeweils entfallenden Mengen gesondert bereitstellen. Nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind die der Übernahme vorgelagerten Leistungen der Sammlung und Beförderung von Altpapier aus den Blauen Tonnen und den Depotcontainern. Diese werden von anderen, vom Auftraggeber gesondert beauftragten Unternehmen durchgeführt. Ggf. wird es während der hier ausgeschrieben Vertragslaufzeit ab 01.07.2028 zu einem Wechsel der Unternehmen kommen, welche die Altpapiermengen an die vom Auftragnehmer zu betreibende Umladestation anliefern. Die jeweils beauftragten Unternehmen werden dem Auftragnehmer jeweils unverzüglich benannt.
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Leistungspflichten nach diesem Vertrag beginnen am 01.01.2027. Der Vertrag endet am 31.12.2029. Der Vertrag verlängert sich anschließend um jeweils zwei Jahre (max. jedoch bis zum 31.12.2033), sofern er nicht mit einer Frist von einem Jahr zum jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer gekündigt wird. Maßgeblich für die fristgemäße Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der jeweils anderen Vertragspartei. (§ 13 Absatz 1, Teil III - Besondere Vertragsbedingungen)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBayreuth
Postleitzahl95448
Land, Gliederung (NUTS)Bayreuth, Landkreis (DE246)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungArbeiter und Arbeitnehmer, die zur Ausführung der operativen Leistungen an der Umladestation und/oder beim Transport des Altpapieres eingesetzt werden, dürfen im Auftragsfalle nicht unter den Mindestregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) bzw. des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entlohnt werden. Es sind mindestens die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu gewähren, insbesondere die Mindestlöhne zu zahlen, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder durch für allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes festgelegt sind. Auf Aufforderung sind von den für diese Leistungserbringung vorgesehenen Unternehmen entsprechende Erklärungen zu übermitteln, für die Formular 9 verwendet werden kann, dem sich der erforderliche Erklärungsinhalt entnehmen lässt.
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDer Auftragnehmer soll die Einhaltung der Ausführungsbedingungen an die Schadstoffklasse der eingesetzten Transportfahrzeuge (mindestens Euro-Norm 5) sicherstellen.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagen
KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsAls Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufsregister für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt. Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. sechs Monate alt) aus dem Berufsregister vorzulegen (a) für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie (b) für Unterauftragnehmer oder andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte, soweit diese die Umladestation/Übernahmestelle betreiben oder Transportleistungen zur Sortieranlage/Verwertungsanlage erbringen. Auf Aufforderung sind sie auch für die Unternehmen zu übermitteln, welche für die Sortierung bzw. Verwertung des Altpapiers vorgesehen sind (z.B. Papierfabriken).

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsAls Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Handelsregister für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt. Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. sechs Monate alt) aus dem Handelsregister vorzulegen (a) für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie (b) für Unterauftragnehmer oder andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte, soweit diese die Umladestation/Übernahmestelle betreiben oder Transportleistungen zur Sortieranlage/Verwertungsanlage erbringen. Auf Aufforderung sind sie auch für die Unternehmen zu übermitteln, welche für die Sortierung bzw. Verwertung des Altpapiers vorgesehen sind (z.B. Papierfabriken).

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsWird der Bieter / die Bietergemeinschaft nur als Vermittler oder Makler für die Verwertung der PPK-Abfälle tätig, müssen für die Befähigung zur Berufsausübung zusätzlich die Voraussetzungen des § 53 KrWG vorliegen. Erst auf Aufforderung der Vergabestelle ist vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft, der bzw. die in die engere Auswahl kommt, zum Nachweis eine Kopie der Anzeige nach § 53 Abs. 1 KrWG oder – soweit einschlägig – der Erlaubnis nach § 54 KrWG zu übermitteln.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben (2023, 2024 und 2025), sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt (vgl. Formular 6). Die Umsatzangaben sind mit dem Angebot vorzulegen (a) für den Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie (b) für Unterauftragnehmer/Dritter zur Eignungsleihe, welche Transportleistungen erbringen oder die Umladestation betreiben.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter / die Bietergemeinschaft und diejenigen Unternehmen, welche Transportleistungen und/oder den Betrieb der Umladestation übernehmen, müssen spätestens zum Leistungsbeginn über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Deckungssummen verfügen: - 1,5 Mio. € für Personen-/Sachschäden sowie - 150.000,00 € für Vermögensschäden (jeweils bezogen auf den Einzelfall bei zweifacher Maximierung). Die Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale von mindestens 3,3 Mio. € für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden pauschal für alle Schadensfälle eines Jahres umfasst. Mit dem Angebot haben der Bieter sowie diejenigen Unternehmen, die die Umladestation betreiben oder Transportleistungen erbringen, entsprechende Bestätigungen ihrer Versicherungsinstitute hochzuladen - über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder - über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen. Formulare sind hierfür nicht vorbereitet, es können Erklärungen der Versicherungsinstitute verwendet werden.

KriteriumWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des EignungskriteriumsDie technische Leistungsfähigkeit wird ferner beurteilt anhand einer Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft dazu, über welche Ausstattung und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt bzw. inwieweit es sich insoweit auf die Ausstattung und Ausrüstung Dritter im Wege der Eignungsleihe beruft. Im Einzelnen werden vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft mit dem Angebot Erklärungen zu folgenden Aspekten verlangt (vgl. hierzu Formular 8). Sieht ein Bieter eine Sortierung in einer von der Umladestation gesonderten Sortieranlage vor, die nicht gleichzeitig auch die Papierfabrik ist, muss er in Formular 8 also dennoch zwingend mindestens eine Verwertungsanlage angeben, in der die stoffliche Verwertung des Altpapiers und das Ende der Abfalleigenschaft bewirkt werden. Der Bieter muss zur Darlegung seiner Fähigkeit, die übernommenen Altpapierabfälle zu verwerten, in Formular 8 grds. mindestens einen Verwertungsweg vorsehen, auf den er verlässlich zurückgreifen kann. Sollen mehrere Verwertungsanlagen eingesetzt werden, sollte der Bieter im Formular 8 mindestens die beiden Anlagen angeben, die die höchsten Teilmengen erhalten sollen. Er kann auch zwei alternative Verwertungswege (z.B. mit und ohne Sortierung) vorstellen, jedoch müssen dann beide im gegebenen Fall auch verlässlich zur Verfügung stehen. Es ist also eine gewisse Klarheit zu den Verwertungsmöglichkeiten, die in Formular 8 anzugeben sind, vom Bieter verlangt. Die lt. Formular 8 für diese Verwertungswege als Betreiber und damit als Unterauftragnehmer oder Dritte in Betracht kommenden Unternehmen sind in Formular 4 zu benennen, wenn keine Identität mit dem Bieter besteht. Für die vorgesehenen einzusetzenden Unternehmen, die im Auftragsfall als Unterauftragnehmer des Auftragnehmers tätig werden, sind die für Unterauftragnehmer erforderlichen Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Formularen 1 und 2 grundsätzlich mit dem Angebot hochzuladen (also z.B. auch für die Betreiber der vorgesehenen Sortieranlage und der anvisierten Verwertungsanlage).

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung der folgenden drei Leistungsbereiche verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrung Dritter gem. § 37 VgV berufen können - Umschlag von Abfällen allgemein - Transport von Abfällen allgemein - Verwertung/Sortierung bzw. Vermarktung von Altpapier im kommunalen Auftrag. - Erfahrung im Umgang und in der Handhabung von wme-fact (Meldesystem von Verpackungspapieren an die Systembetreiber). Als Mindestanforderungen an die fachliche Eignung gelten insoweit, - dass der Bieter oder ein Dritter, auf den er sich beruft, in jedem Leistungsbereich zumindest eine Referenz aus den letzten drei Jahren benennen kann. Zum Nachweis verlangt die Vergabestelle mit dem Angebot die Vorlage einer Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft nach Formular 7 mit Angaben zu erbrachten Leistungen - des Umschlags, des Transportes von Abfällen sowie der Verwertung, Sortierung oder Vermarktung von Altpapier (letzteres im kommunalen Auftrag) und der Abrechnung nach wme-fact - jeweils in den letzten drei Jahren - mit Angaben zum Leistungszeitraum sowie dem Empfänger der Leistungen unter gleichzeitiger Benennung eines dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer und Mailadresse. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seiner Erklärung nach diesem Formular damit einverstanden, dass sich die Vergabestelle bei den dort angegebenen Auftraggebern bzw. Leistungsempfängern nach deren Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durch den Bieter erkundigt. Soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf die Referenzen Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) beruft, sind mit dem Angebot darüber hinaus entsprechende Erklärungen dieser Dritten nach Formular 7 hochzuladen. Es genügt, wenn der Bieter über Referenzen in der Verwertung oder der Vermarktung von Altpapier verfügt. Hat er also bereits einen Auftrag über die Verwertung von Altpapier erbracht, wurde das Papier dabei an einen Dritten zur Verwertung übergeben (vom Bieter also nur an diesen vermarktet), kann dieser Auftrag als Referenz angegeben werden. Sofern der Bieter nicht selbst über solche Referenzen in der Verwertung oder zumindest der Vermarktung von Altpapier verfügt, kann er Referenzen dadurch belegen, dass er Referenzen eines Dritten, z.B. der Papierfabrik, nach Formular 7 vorlegt, aus dem hervorgeht, dass dieser Dritte bereits Papier verwertet oder vermarktet hat.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird nach Maßgabe von § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zu dessen Ermittlung wird eine Bewertung anhand eines allein zu diesen Zwecken ermittelten Gesamtwertungspreises vorgenommen. Dieser Gesamtwertungspreis setzt sich zusammen aus der Summe der im Angebot gebotenen und mit der prognostizierten Mengenannahme gewichteten Preise für die Übernahme, Umladung, für die Leistungen der Bereitstellung, des Transports und der Verwertung unter Abzug des gebotenen Erlöses. Für die Gewichtung werden dabei folgende Annahmen zugrunde gelegt: - die insgesamt an die Übernahmestelle / Umladestation angelieferte Altpapiermenge aus Blauen Tonnen und Containern wird grds. pro Jahr auf rund 6.300 Mg geschätzt und diese Menge als Gewichtungsfaktor für den „Umladepreis“ angesetzt - Es wird mit einer Bereitstellung eines Mengenanteiles von jeweils 35 % der Gesamtmenge an die Systembetreiber gerechnet und dieser für die Gewichtung des „Bereitstellungspreises“ angesetzt (also 2.205 Mg pro Jahr). - Für die Verwertungsmengen und den Gewichtungsfaktor für Verwertungspreis, Transportpreis sowie Verwertungserlöse werden daher 4.095 Mg/a angesetzt. Die so ermittelten gewichteten Wertungspreise (WÜ, WT, und WV) und der Wertungserlös (WE) werden für die Zwecke der Wertung saldiert. So wird ein Gesamtwertungspreis für die Laufzeit des Vertrages ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwertungspreis gilt als das wirtschaftlichste im Sinne von § 127 Abs. 1 GWB. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los zwischen den betreffenden Angeboten.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/019d2a39-0acb-43b0-8fdf-1f24af770006/zustellweg-auswaehlen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de/unterlagen/019d2a39-0acb-43b0-8fdf-1f24af770006/zustellweg-auswaehlen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote20/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss104 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Der Aufraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen von den danach bestehenden Möglichkeiten der Nachforderung Gebrauch machen. Im wohlverstandenen Eigeninteresse sollten die Bieter alle Unterlagen mit dem Angebot einreichen, nur dann können sie sicher sein, dass das Angebot nicht wegen fehlender Nachweise von der weiteren Wertung ausgeschlossen wird.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin20/05/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin, • dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wurde; ebenso, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; • dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist; • dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAbfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltAbfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAbfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)
Registrierungsnummer-
PostanschriftMarkgrafenallee 5
StadtBayreuth
Postleitzahl95448
Land, Gliederung (NUTS)Bayreuth, Landkreis (DE246)
LandDeutschland
KontaktpersonJanet Schönknecht
E-Mailjanet.schoenknecht@lra-bt.bayern.de
Telefon+49921728402
Fax+4992171888402
Internetadressewww.landkreis-bayreuth.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer-
PostanschriftPstfach 606
StadtAnsbach
Postleitzahl91511
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon+49981531277
Fax+49981531837
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung019d2a3a-d708-45dc-be0d-1ccfe3e23e76-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0001
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung019db5dc-cf28-4f7e-9b69-d725d4d1b541  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung22/04/2026 17:49:10 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung284108-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe80/2026
Datum der Veröffentlichung24/04/2026