Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für Anträge auf Nachprüfung von Vergaberechtsverstößen ist:
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
bei der Landesdirektion Sachsen
Braustraße 2
04107 Leipzig
Ansprechpartnerin: Wiltrud Kadenbach
Referatsleiterin
Telefon: +49.(0)341.977-3800
Fax: +49.(0)341.977-1049
Wir weisen allerdings darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
- Sie einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungs-antrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt haben; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
- Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aus der Bekanntmachung ersichtlich sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt haben,
- Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt haben oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des MDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.