284451-2023 - ErgebnisDeutschland-Leutkirch im Allgäu: Personensonderbeförderung (Straße)
OJ S 92/2023 12/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu
Postanschrift: Marktstraße 26
Ort: Leutkirch im Allgäu
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@leutkirch.de
Telefon: +49 756187-128
Fax: +49 756187-5128
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://leutkirch.de
Adresse des Beschafferprofils: https://leutkirch.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Schülerbeförderungsleistung im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beförderung von Schülerinnen und Schüler der GS Gebrazhofen, der GS Reichenhofen und der GS Willerazhofen und Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Wohnplätze Ellerazhofen, Heggelbach, Lanzenhofen, Weipoldshofen und Willerazhofen zum/vom Schulzentrum Leutkirch.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 167 887,85 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beförderung der Schülerinnen und Schüler (SuS) der GS Gebrazhofen, der GS Reichenhofen und der GS Willerazhofen zu den genannten Grundschulen und die Beförderung der SuS der Wohnplätze Ellerazhofen, Heggelbach, Lanzenhofen, Weipoldshofen und Willerazhofen
zum/vom Schulzentrum Leutkirch im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs für das Schuljahr 2023/2024.
Alle Grundschulen werden vormittäglich mit je einer Hin- und einer Rückfahrt bedient. Die GS Reichenhofen an zwei Wochentagen mit einer zweiten Hinfahrt und an zwei Wochentagen mit einer zusätzlichen Rückfahrt. Die GS Willerazhofen wird an einem Vormittag mit einer zusätzlichen Heimfahrt bedient.
Jeden Dienstag werden die Grundschulen Willerazhofen und Gebrazhofen mit einer nachmittäglichen Rückfahrt bedient, die Grundschule Reichenhofen erhält am Dienstagnachmittag eine Hin- und eine Rückfahrt.
Die Schülerinnen und Schüler aus den Wohnplätzen Ellerazhofen, Heggelbach, Lanzenhofen, Weipoldshofen und Willerazhofen sind vormittäglich zur 1. und zur 2. Schulstunde an das Schulzentrum Leutkirch zu befördern, nach der 6. Schulstunde ist eine Rückfahrt zu übernehmen und an 4 Wochentagen ist zusätzlich nach der 8. Schulstunde eine weitere Heimfahrt zu bedienen.
Bei allen Schulanfahrten ist zu beachten, dass die planmäßige Ankunft mindestens 5 Minuten vor Schulbeginn an der Schulbushalstestelle sein muss. Für die Heimfahrten soll die Beförderung frühestens 5 Minuten nach Schulende starten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Reaktionszeit / Gewichtung: 10 Punkte
Qualitätskriterium - Name: Referenzen / Gewichtung: 5 Punkte
Qualitätskriterium - Name: Optimierungen / Gewichtung: 5 Punkte
Kostenkriterium - Name: Angeobtspreis / Gewichtung: 75 Punkte
Kostenkriterium - Name: Mehr-Km-Preis / Gewichtung: 5 Punkte
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 021-059735
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Az.: 208.04
Bezeichnung des Auftrags:
Auftrag Hutter
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
17/04/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Hutter Reisen GmbH
Postanschrift: Sudetenstraße 19
Ort: Leutkirch im Allgäu
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Land: Deutschland
E-Mail: thomas.hutter@hutter-reisen.de
Telefon: +49 75619800-33
Fax: +49 75619800-52
Internet-Adresse: https://hutter-reisen.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 167 887,85 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 167 887,85 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelung in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/05/2023