5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79823000 Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt, im Wege der Ausschreibung eine Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen zur Produktion von Fischereischeinen für den Zeitraum von max. vier Jahren abzuschließen. Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre. Danach verlängert sich der Vertrag um weitere 2 Jahre, wenn der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption Gebrauch macht. Die Option ist bis spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform auszuüben. Mit Erreichen der vereinbarten Höchstmenge in Höhe von 450.000 Stück Scheckkartenfischereischeinen endet die Rahmenvereinbarung unabhängig davon, ob zugleich das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit erreicht ist. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit des Auftraggebers, vor Erreichen der vereinbarten Höchstmenge, im Rahmen des nach § 132 GWB Zulässigen, ohne neues Vergabeverfahren weitere Einzelabrufe zu tätigen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort beliebig.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung von Scheckkarten-Fischereischeinen im Standardformat ID1 gemäß ISO/IEC 7810 in matter Oberfläche. Die Herstellung soll möglichst aus umweltfreundlichen Kartenrohlingen erfolgen. Das Material der Scheckkarte sichert eine hohe Nachhaltigkeit sowohl für den Herstellungsprozess als auch im Hinblick auf die spätere Entsorgung.
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 21. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis Herstellung von Fischereischeinen im Scheckkartenformat. 22. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt (Formblatt) einzureichen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Garantierte Speicherdauer von Daten auf dem verwendeten NFC-Chip
Beschreibung: 23. Produktdatenblatt für den NFCChip, der eingesetzt werden soll inkl. Angabe der garantierten Speicherdauer.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeitskriterien Kartenherstellung
Beschreibung: 24. Darstellung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Herstellung sowie im Hinblick auf die spätere Entsorgung der Scheckkarten (insbesondere bezogen auf Materialeigenschaften der Karte).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferzeit
Beschreibung: 25. Darstellung der geplanten Lieferzeiten für den Fischereischein (Zeitraum vom Eingang des Druckauftrages bis zur Auslieferung an die Bürgerin oder den Bürger).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412