Für den ordnungsgemäßen Betrieb von Oracle-Datenbanken sind Pflege- bzw. Wartungsverträge unabdingbar. Der Hersteller der Datenbanksoftware, die Firma Oracle ist die einzige, die für einen Lizenztausch und die Pflege- bzw. Wartungsverträge in Frage kommende Firma wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, siehe §14 Abs. 4 Nr 2c VgV.