285492-2023 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Fernsprechausrüstung
OJ S 92/2023 12/05/2023
Bekanntmachung einer Änderung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Digitale Infrastruktur (FE.EI 21), Hahnstraße 49, D-60528 Frankfurt am Main
E-Mail: fabian.ruhnau@deutschebahn.com
Telefon: +49 69-265-45543
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
GeFo Reinvest
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 010-022127
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32550000 Fernsprechausrüstung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
GeFo Reinvest
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE3 Berlin
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Frankfurt am Main und Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Die DB Netz AG wird die bundesweit zur Sprachkommunikation eingesetzten GSM-R-Fernsprecher ortsfest (GeFo) erneuern, sowie die technisch notwendigen Erweiterungen an der Vermittlungs- und Übertragungstechnik durchführen
Die Laufzeit der beiden Rahmenverträge wird für 5 Jahre vereinbart; mit optionaler Verlängerung um bis zu 2 Jahre. Darüber hinausgehend wird für Hardware- und Softwarepflege sowie Support, Ersatzteilleistungen, Schulungsleistungen eine Systemverpflichtung für die Nutzungszeit vereinbart.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2022 Ende: 31/12/2026
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 010-022127

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 19FEI40161
Bezeichnung des Auftrags:
Nachtrag 2
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
24/04/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Kontron Transportation Deutschland GmbH
Postanschrift: Ziegelei 3
Ort: Immenstaad am Bodensee
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 88090
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/05/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
32550000 Fernsprechausrüstung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE3 Berlin
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Frankfurt am Main und Berlin
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die DB Netz AG wird die bundesweit zur Sprachkommunikation eingesetzten GSM-R-Fernsprecher ortsfest (GeFo) erneuern, sowie die technisch notwendigen Erweiterungen an der Vermittlungs- und Übertragungstechnik durchführen.
Die Laufzeit der beiden Rahmenverträge wird für 5 Jahre vereinbart; mit optionaler Verlängerung um bis zu 2 Jahre. Darüber hinausgehend wird für Hardware- und Softwarepflege sowie Support, Ersatzteilleistungen, Schulungsleistungen eine Systemverpflichtung für die Nutzungszeit vereinbart.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/02/2022 Ende: 29/12/2028
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Kapsch Transporation Deutschland GmbH
Postanschrift: Ziegelei 3
Ort: Immenstaad am Bodensee
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 88090
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Anpassung der im Lieferumfang enthaltenen IP-Komponenten (Router und Switches)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Der AG hat auf Grund strategischer Anforderungen, neuer Dienste, Anwendungen und Sicherheitsvorgaben (GPRS, FRMCS sowie IT-Security), bedarf zur Anpassung der im Lieferumfang des AN enthaltenen IP-Komponenten (Router und Switches), erkannt. Im Rahmen der Durchführung des Vertrages sind diese Umstände, welche zum Zeitpunkt der Vergabe nicht vorhersehbar waren, eingetreten. Diese Umstände führen zu einer notwendigen Leistungsänderung an Teilen der Lieferleistung des AN.
VII.2.3.
Preiserhöhung