286101-2022 - ErgebnisDeutschland-Düsseldorf: Finanzberatung
OJ S 102/2022 27/05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Erste Abwicklungsanstalt AöR
Postanschrift: Elisabethstrasse 65
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Trygve Fienz
E-Mail: EU_Verfahren@aa1.de
Telefon: +49 21191345916
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aa1.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Serviceroptimierung/ Effizienzprogramm - Complianceservicer
Referenznummer der Bekanntmachung: 10722
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
66171000 Finanzberatung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die EAA sieht in ihrem strategischen Zielbild zur Optimierung und Fokussierung ihres Betriebsmodells vor, die in- und externen Anforderungen an die Leistungserstellung auf ein erforderliches Maß zu reduzieren, die EAA
auf wesentliche Funktionen zurück zu bauen und die übrigen Leistungen bei spezialisierten Dienstleistern zu möglichst variablen, vom tatsächlichen Portfolio abhängigen Kosten zu beziehen (stück- oder nominalbasiert; in EURO). Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Erbringung der folgenden Services nach dem GWG:
(1) KYC-Services bestehend aus Neukundenprüfung, Bestandkundenprüfung (Rolling Review) sowie der Einhaltung der Verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GWG und
(2) Monitoring in Form eines nachgelagerten Geschäftspartner- und Transaktionsmonitorings.
(3) Unterstützungs- und Zulieferleistungen (anlassbezogen und sofern im Einzelfall notwendig)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
(1) KYC-Services
• Neukundenprüfung nach § 10 (3a), § 10 (1) Nr. 1-4 GWG
• Bestandskundenprüfung (Rolling Review) gem. § 10 (3a) GWG, § 10 (1) Nr. 1-4 GWG
• Verstärkte Sorgfaltspflichten gem. § 15 GWG
• Informationsbeschaffung und elektronische Datenbank
(2) Monitoring: Sog. Nachgelagertes Geschäftspartner- und Transaktionsmonitoring
(3) Unterstützungs- und Zulieferleistungen (anlassbezogen und sofern im Einzelfall notwendig)
Die EAA befolgt die MaRisk. Daher muß die Leistungserbringung und der Vertrag mit dem Auftragnehmer den Vorgaben der MaRisk (AT 9) entsprechen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzeptdarstellung Leistungskonzept / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Konzeptdarstellung Vertragskonzept / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Abweichungen Vertrag, Anlagen zu Vertragsmuster / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 006-009480
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 10776
Bezeichnung des Auftrags:
Serviceroptimierung/ Effizienzprogramm - Complianceservicer
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
23/03/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Accenture GmbH
Postanschrift: Campus Kronberg 1
Ort: Kronberg im Taunus
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61476
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.accenture.com/de-de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/05/2022