286519-2026 - Planung
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Vergabe Linienbündel Bad Mergentheim
OJ S 81/2026 27/04/2026
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtverkehr Bad Mergentheim GmbH
E-Mailinfo@bad-mergentheim.de
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe Linienbündel Bad Mergentheim
BeschreibungDie Stadtverkehr Bad Mergentheim GmbH beabsichtigt als Inhaber der Genehmigung für den Betrieb des Linienbündels Bad Mergentheim nach einem neuen Konzept nach der Sektorenverordnung (SektVO) gemäß § 13 SektVO i. V. m. § 100 Abs. 1 Nr.1 und 102 Abs. 4 GWB mit Betriebsaufnahme zum 01.01.2028 zu vergeben. Vergeben wird auf Basis des aktuellen Nahverkehrsplans des Main-Tauber-Kreis, die Erbringung von Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren. Das Linienbündel Bad Mergentheim umfasst die heutigen Linien: – 956 (Weberdorf - Bahnhof - Herrenwiesen), - 957 (Bad Mergentheim - Löffelstelzen und zurück), – 958 (Bad Mergentheim Neunkirchen - Bahnhof - Igersheim und zurück). Es ist vorgesehen, einen On-Demand-Verkehr einzurichten sowie das Verkehrsangebot anzupassen. Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten, Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen).
Interne KennungE95746321
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBad Mergentheim
Postleitzahl97980
Land, Gliederung (NUTS)Main-Tauber-Kreis (DE11B)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für: other-sme#
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag nach dem Personenbeförderungsgesetz für den Betrieb des Linienverkehrs Bad Mergentheim mit Betriebsaufnahme zum 01.01.2028, nach der Sektorenverordnung (SektVO) gemäß § 13 SektVO i. V. m. §100 Abs. 1 Nr.1 und §102 Abs. 4 GWB
3. Teil
3.1.
TeilPAR-0001
TitelVergabe Linienbündel Bad Mergentheim
BeschreibungDas Linienbündel Bad Mergentheim besteht aktuell aus den VRNBuslinien 956, 957 und 958 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlägen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Des Weiteren ist vorgesehen, einen On-Demand-Verkehr einzurichten sowie das Verkehrsangebot anzupassen. Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Bad Mergentheim sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibungrheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_mtk_2018_lr.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf. Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Interne KennungPAR-0001
3.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
StadtBad Mergentheim
Postleitzahl97980
Land, Gliederung (NUTS)Main-Tauber-Kreis (DE11B)
LandDeutschland
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns01/01/2028
Laufzeit10 Jahre
3.1.4.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,00 EUR
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-Tarift_MindLohnGBWrahmen. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität. Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergaben.vrn.de/
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Angebote bearbeitetVerkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungStadtverkehr Bad Mergentheim GmbH
RegistrierungsnummerDE 261805298
PostanschriftBahnhofsplatz 1
StadtBad Mergentheim
Postleitzahl97980
Land, Gliederung (NUTS)Main-Tauber-Kreis (DE11B)
LandDeutschland
E-Mailinfo@bad-mergentheim.de
Telefon+497931572001
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVerkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
RegistrierungsnummerDE00011998
PostanschriftB1, 3-5
StadtMannheim
Postleitzahl68159
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@vrn.de
Telefon+49621107700
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
RegistrierungsnummerDE811469974
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon07219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung2fb4f059-b5d6-4b2c-a7cf-40c861aee7ca-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungKorrektur des Betriebsstarts
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung61d489a9-0f59-4725-8d75-92a467e9e1d4  -  01
FormulartypPlanung
Art der BekanntmachungVorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung5
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/04/2026 06:25:04 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung286519-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe81/2026
Datum der Veröffentlichung27/04/2026
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens11/01/2027