VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies ist vorliegend der Fall. Damit die Zusatzmodule zum KIS ihre Funktion technisch einwandfrei erfüllen, müssen diese Zusatzmodule auf die zentrale Datenbank von Medico zugreifen können. Dieser Zugriff muss zwingend lesend und auch schreibend sein. Das für die Abläufe im Krankenhaus zentrale KIS Medico erlaubt einen schreibenden Drittzugriff auf die von ihr verwendete Datenbank jedoch nur für Module, die vom Hersteller CGM Clinical Europe GmbH für Medico entwickelt wurden. Medico erkennt dabei, ob ein Zusatzmodul aus der Medico-Reihe des Herstellers kommt oder ob es sich um ein Modul aus einem Drittsystem handelt. Aus einem Drittsystem kann maximal lesend auf die Datenbank von zugegriffen werden, nicht aber schreibend, da dies aus rechtlichen Gründen und Gründen der Datensicherheit und -integrität sowie Stabilität von Medico nicht freigegeben ist. Die Zusatzmodule eines anderen Anbieters könnten demnach lediglich lesend auf die
Datenbank zugreifen und müssten die ausgelesen Daten in eine eigene Datenbank überführen. Diese eigene Datenbank müsste zusätzlich gepflegt werden. Über eine HL7-Schnittstelle könnten zwar Stammdaten aus dem KIS übernommen werden, jedoch ist eine vollständige Synchronisation weiterer, insbesondere dokumentationsspezifischer Daten seitens Medico nicht erlaubt. Über die durch Dritte nutzbaren Schnittstellen (HL7) lässt sich somit der unabdingbare Workflow nicht zur Verfügung stellen und keine vollständige Integration in den Datenbestand des KIS durchführen. Die in Medico hinterlegte, allein vom Dokumentations-Modul der Fa. CGM genutzte interne Schnittstelle ist nicht dokumentiert, also nicht für andere Hersteller nutzbar. Die Erweiterung der für die „Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation“ benötigten Module ist nur mittels tief integrierter CGM Medico Funktionspakete nahtlos möglich. Nur über diese Integration in das vorhandene KIS, kann ein strukturierter Datenaustausch aus verschiedenen Datendomänen/Entitäten gewährleistet werden. Über heute verfügbare, standardisierte Schnittstellen ist es nicht gewährleistet, dass die Daten über syntaktisch und semantisch interoperable Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Systemen ausgetauscht werden können. Die CGM Clinical Europe GmbH ist somit der einzige Bieter am Markt, der den Beschaffungsbedarf decken und die benötigte Systemlösung anbieten kann. Kein anderer Anbieter auf dem Markt ist objektiv in der Lage, die benötigte Systemlösung herzustellen oder die bereits bestehenden Module rechtssicher im durch das KHZG vorgegebenen Terminrahmen bis Ende 2024 zu erweitern, sodass die Vergabe der verschiedenen Zusatzmodule auch bei Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens kein anderes Ergebnis hätte.
Die Kliniken im Naturpark Altmühltal sind daher zur Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV berechtigt.
Überdies ist ein Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vorliegend auch gem. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV zulässig, da der Auftrag an den Hersteller und ursprünglichen Lieferanten des KIS vergeben werden soll. Die Zusatzmodule stellen dabei eine Erweiterung der bereits erbrachten Leistungen dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde schließlich, wie zuvor beschrieben, zu technischen Unvereinbarkeiten und unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen.