Die überwiegend bis Mitte / Ende diesen Jahres benötigten Einzelweichensteuerungen schließen eine Beschaffung von Einzelweichensteuerungen aus, die erst noch einen Genehmigungsprozess durch die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) durchlaufen müssen, bevor sie verbaut und in Betrieb genommen werden dürfen. Aus diesem Grund ist die Beschaffungsentscheidung auf Einzelweichensteuerungen EWS-600 des Herstellers BBR Verkehrstechnik GmbH gefallen. Denn für diese Eizelweichensterungen liegt bereits eine Typzustimmung der TAB Baden-Württemberg vor. Die erteilte Typzustimmung wird zudem von der TAB Rheinland-Pfalz anerkannt. Zudem soll der Einbau der Einzelweichensterungen durch eigenes Personal erfolgen, was bei den Einzelweichensteuerungen EWS-600 ohne Schulungen und weitere Leistungen möglich ist, nachdem die Steuerungen rund 90% des Bestandes ausmachen, ganz abgesehen davon, dass die übrigen verbauten Bestands-Einzelweichensteuerungen nahezu ausnahmslos gar nicht mehr lieferbar sind.
Die Beschaffungsentscheidung führt zwar zu einer Einengung des Wettbewerbs. Die Einengung ist aber lediglich Folge einer ausschließlich an sach- und auftragsbezogenen Kriterien getroffenen Beschaffungsentscheidung.