Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages
Begründung:
Zur Vereinheitlichung der angewandten Gleisfreimeldetechniken im Bf Wangen wurden die vorhandenen Achszähler vom Typ Zp30 gegen Achszähler vom Typ Zp30K ausgetauscht.
Zur Baufeldfreimachung für notwendige Stopfarbeiten mussten von Fa. Thales 6 Achszähler ab- und wieder angebaut werden. 2 Gleisschaltmitte, 2 Anschlusskabel und ein Achszähler wurden zur Baufeldfreimachung Bf Wangen vom Kabeltiefbau abgebaut. Aufgrund von Alterserscheinungen musste Fa. Thales diese neu liefern und montieren.
Erfoderliche Lieferung und Montage von 2 Kabelschränken KVZ82(85) sowie Anschluss von BÜ Anrückmeldern.
Um eine unbeabsichtigte Berührung zwischen geerdeten Anlagenteile und nicht geerdeten Anlagenteilen zu verhindern, musste eine hölzerne Trennwand eingebaut werden und
b) Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Begründung:
Oder
c) Aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
Die Firma Thales errichtet wird. Erweiterungen bzw. Änderungen an dieser Anlage sind auf Grund von Ausschließlichkeitsrechten und technischen Gründen nur durch die Firma Thales möglich und
d) mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden Begründung:
Die angebotenen Leistungen können aus Gewährleistungsgründen nur vom Systemlieferanten (Fa. Thales) erbracht.