Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Erforderliche zusätzliche Leistungen
Zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages
Begründung:
Im Rahmen des Projekts Regionalhalt Düsseldorf-Bilk werden im Bahnhof Düsseldorf-Bilk umfangreiche LST-Arbeiten durchgeführt. Die DB Bahnbau Gruppe ist mit der Projektierung und Realisierung beauftragt. Im Rahmen dessen sind folgende zusätzliche Leistungen notwendig:
— Umplanung auf GS II-Weichengruppen, da die DrS2-Weichengruppen keine 2 kV Spannungsfestigkeit besitzen und somit nicht mehr zugelassen sind,
— Umplanung auf Drehstromweichenantriebe der Weichen 11, 13 und 14, da die Weichen noch über alte 136 V Gleichstromantriebe verfügen,
— Schnittstellenplanung zur Az-Technik, die durch Dritte beplant wird, um die Auslesung der für die Az-Anlagen notwendigen Informationen sicherzustellen,
— Bearbeitung Neuvorlage der PT2-Unterlagen Bz1a und Bz2 aufgrund der nachträglichen Sperrung des eingesetzten Planprüfers LST,
— Schnittstellenplanung zur ZN-Technik, die durch Dritte beplant wird, um die Auslesung der für die ZN-Anlage notwendigen Informationen sicherzustellen und
b) Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Begründung:
Oder
c) Aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
Die DB Bahnbau Gruppe ist für alle Bauzustände des Projektes der AN LST. Somit obliegt der DB BBG neben der Bauausführung in der Innen- und Außenanlage des Stellwerks auch die PT2-Planung. Alle oben aufgeführten zusätzlichen Leistungen, sind jene, die im Rahmen einer Seite 2 Gültig ab: xx.xx.xxxx
Es ist nicht möglich, Teile der in sich geschlossenen Ausführungsplanung durch einen Dritten Auftragnehmer durchführen zu lassen.
Und
d)
Mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden Begründung:
Einhergehend mit der Begründung aus b).
Datum Anordnung/Beauftragung Leistungsänderung: 21.1.2021
Frist für EU-Bekanntmachung (spätestens 30 Kalendertage nach Anordnung der Leistungsänderung