289360-2023 - ErgebnisDeutschland-München: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
OJ S 94/2023 16/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Postanschrift: Boschetsrieder Straße 69
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
E-Mail: ausschreibung@bahnland-bayern.de
Telefon: +49 897488250
Fax: +49 8974882551
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bahnland-bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträger Schienenpersonennahverkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007: Regionalzüge Ostbayern Übergang (RZOBÜ)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von ca. 5,0 Mio. Zugkilometern pro Jahr auf folgenden Strecken:
„Waldbahn“:
RB 35 Plattling – Zwiesel – Bayerisch Eisenstein (– Klatovy)
RB 36 Zwiesel – Grafenau
RB 37 Zwiesel – Bodenmais
RB 38 Gotteszell – Viechtach
„Oberpfalzbahn“:
RB 27 Schwandorf – Furth im Wald – Staatsgrenze ( – Domažlice)
RB 29 Cham – Waldmünchen
RB 28 Cham – Lam
„Naabtalbahn“:
RB 23 Regensburg – Marktredwitz/Neustadt (Waldnaab).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE22 Niederbayern
NUTS-Code: DE23 Oberpfalz
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von ca. 5,0 Mio. Zugkilometern pro Jahr auf folgenden Strecken:
„Waldbahn“:
RB 35 Plattling – Zwiesel – Bayerisch Eisenstein (– Klatovy)
RB 36 Zwiesel – Grafenau
RB 37 Zwiesel – Bodenmais
RB 38 Gotteszell – Viechtach
„Oberpfalzbahn“:
RB 27 Schwandorf – Furth im Wald – Staatsgrenze ( – Domažlice)
RB 29 Cham – Waldmünchen
RB 28 Cham – Lam
„Naabtalbahn“:
RB 23 Regensburg – Marktredwitz/Neustadt (Waldnaab).
Die Leistungen auf den oben genannten Strecken sind überwiegend im derzeit laufenden Verkehrsvertrag „Regionalzüge Ostbayern“ mit der „Die Länderbahn GmbH DLB" bis Dezember 2023 fixiert. Diese Leistungen wurden ab Dezember 2025 im Rahmen der Ausschreibung „Regionalverkehr Ostbayern" erneut an die „Die Länderbahn GmbH DLB" vergeben. Bis zum Vertragsbeginn der Ausschreibung Regionalverkehr Ostbayern in 12/2025 ist die Vergabe eines Übergangsvertrags von 12/2023 bis 12/2025 erforderlich. Als Adressat der Vergabe kommt nach Auffassung der BEG aufgrund der kurzen Vertragslaufzeit, der Fahrzeug- und Werkstattsituation nur das vorstehend genannte Verkehrsunternehmen in Betracht. Der Auftrag an besagtes Verkehrsunternehmen wurde am 06.04.2023 unter Wahrung der Jahresfrist ab dem Tag nach Veröffentlichung der Vorinformation geschlossen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Auftragsvergabe im Wege einer Direktvergabe

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die Leistungen auf den oben genannten Strecken sind überwiegend im derzeit laufenden Verkehrsvertrag „Regionalzüge Ostbayern“ mit der „Die Länderbahn GmbH DLB" bis Dezember 2023 fixiert. Diese Leistungen wurden ab Dezember 2025 im Rahmen der Ausschreibung „Regionalverkehr Ostbayern" erneut an die „Die Länderbahn GmbH DLB" vergeben. Bis zum Vertragsbeginn der Ausschreibung Regionalverkehr Ostbayern in 12/2025 ist die Vergabe eines Übergangs-vertrags von 12/2023 bis 12/2025 erforderlich. Als Adressat der Vergabe kommt nach Auffassung der BEG aufgrund der kurzen Vertragslaufzeit, der Fahrzeug- und Werkstattsituation nur das vorstehend genannte Verkehrsunternehmen in Betracht. Der Auftrag an besagtes Verkehrsunternehmen wurde am 06.04.2023 unter Wahrung der Jahresfrist ab dem Tag nach Veröffentlichung der Vorinformation geschlossen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 067-177306
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe von Verkehrsleistungen auf den Linien des Netzes "Regionalzüge Ostbayern Übergang (RZOBÜ)"
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/04/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Die Länderbahn GmbH DLB
Postanschrift: Bahnhofsplatz 1
Ort: Viechtach
NUTS-Code: DE22 Niederbayern
Postleitzahl: 94234
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.laenderbahn.com/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Eintragungen unter II.1.7) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, dass den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/05/2023