289619-2021 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
OJ S 110/2021 09/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@vdivde-it.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vdivde-it.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Evaluierung des Reifegrads der Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung
Referenznummer der Bekanntmachung: 512-04810/001
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Evaluierung des Reifegrads der Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung nach § 14b KHZG.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 5 462 185,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Evaluierung des Reifegrads der Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung nach § 14b KHZG umfasst die Entwicklung eines Reifegradmodells, welches eine standardisierte und umfassende Bewertung des Digitalisierungsgrads von Krankenhäusern ermöglichen soll (Modul 1), die Durchführung und Auswertung der Erhebung bzw. Selbsteinschätzung der Krankenhäuser zwischen dem 30.6.2021 und 30.09.2021 (Modul 2); die Durchführung und Auswertung der Erhebung bzw. Selbsteinschätzung der Krankenhäuser zwischen dem 30.6.2023 und 30.09.2023 sowie die Analyse des longitudinalen Verlaufs (Modul 3); eine begleitende Evaluation der Studie (Modul 4). Das übergeordnete Ziel ist es, den grundsätzlichen Stand der Digitalisierung in deutschen Kliniken sowie Effekte der Förderung in Bezug auf den Digitalisierungsgrad und der Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten bzw. regionaler Versorgungsstrukturen zu untersuchen bzw. zu bewerten. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 251-630659
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 512-04810/001
Bezeichnung des Auftrags:
Evaluierung des Reifegrads der Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/05/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: HIMSS Europe GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 5 384 563,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
3. K3: Erfahrungen und Kenntnisse der sonstigen Mitarbeiter/innen – Projektmitarbeiter/innen: im Hinblick auf die nachfolgenden Unterkriterien gilt: bei den Unterkriterien zu den persönlichen Referenzen (Referenzen Formblatt Ziff. VIII.4 der „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMG“) wird die durchschnittliche Anzahl der persönlichen Referenzen pro benanntem Projektmitarbeiter bewertet (d. h. zunächst erfolgt die Addition sämtlicher einschlägiger persönlicher Referenzen; anschließend wird die Summe durch die Anzahl der benannten Projektmitarbeiter dividiert):
a) K3.1 Anzahl einschlägige persönliche Referenzen betreffend das deutsche Gesundheitssystem, insb. der Krankenhausstrukturen:
— 1 Referenz = 1 Punkt,
— 2 Referenzen = 2 Punkte,
— 3 Referenzen = 3 Punkte,
— 4 Referenzen = 4 Punkte,
5 oder mehr Referenzen = 5 Punkte,
b) K3.2 Anzahl einschlägige persönliche Referenzen im Bereich Wissenschaft bzw. der Durchführung von Evaluationsstudien:
— 1 Referenz = 1 Punkt,
— 2 Referenzen = 2 Punkte,
— 3 Referenzen = 3 Punkte,
— 4 Referenzen = 4 Punkte,
— 5 oder mehr Referenzen = 5 Punkte,
c) K3.3 Anzahl einschlägige persönliche Referenzen zur bedarfsgerechten Aufbereitung von Forschungsergebnissen:
— 1 Referenz = 1 Punkt,
— 2 Referenzen = 2 Punkte,
— 3 Referenzen = 3 Punkte,
— 4 Referenzen = 4 Punkte,
— 5 oder mehr Referenzen = 5 Punkte,
4. Hinweis: Eine Referenz (Referenz des Bewerbers bzw. persönliche Referenz) kann in Hinblick auf mehrere der vorgenannten Unterkriterien betreffend Referenzen berücksichtigt werden, d. h. Punkte bei mehreren Unterkriterien erhalten; dies setzt die kumulative Erfüllung der Anforderungen der verschiedenen Unterkriterien voraus.
5. Formel für die Ermittlung der Gesamtpunktzahl: Die Punktzahlen (P), die ein Bewerber für die einzelnen Unterkriterien erlangt hat, werden in folgende Formel übertragen. Die erreichte Punktzahl wird dabei mit der Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums multipliziert. Die so ermittelten Punktwerte bei den einzelnen Unterkriterien werden nachfolgend addiert.
Die bedeutet: Gesamtpunktzahl = (0,4) x [(0,25) x P(K1.1) + (0,25) x P(K1.2) + (0,15) x P(K1.3) + (0,15) x P(K1.4) + (0,1) x P(K1.5) + (0,1) x P(K1.6)] + (0,35) x [(0,2) x P(K2.1) + (0,2) x P(K2.2) + (0,15) x P(K2.3) + (0,15) x P(K2.4) + (0,1) x P(K2.5) + (0,1) x P(K2.6) + (0,05) x P(K2.7) + (0,05) x P(K2.8)] + (0,25) x [(0,45) x P(K3.1) + (0,35) x P(K3.2) + (0,2) x P(K3.3)]
6. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Diejenigen Bewerber, die unter Zugrundlegung der Gesamtpunktzahlen die Ränge 1 bis 4 einnehmen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
7. Entscheidung, wenn auch unter Zugrundelegung der vorstehend unter Ziff. 1 bis 6 erfassten Kriterien mehr als 4 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden müssten: Führt die Wertung der Teilnahmeanträge gemäß den vorstehenden Unterkriterien dazu, dass mehr als 4 Bewerber zur Abgabe eines Angebote aufgefordert werden müssten (bspw. mehr als ein Bewerber den Rang 4 belegt) und somit zwischen mehreren Bewerbern mit gleicher Gesamtpunktzahl ausgewählt werden muss, so erfolgt die Auswahl zwischen diesen Bewerbern wie folgt: Die Teilnahmeanträge derjenigen Bewerber, zwischen denen wegen gleicher Gesamtpunktzahl ausgewählt werden muss, werden im Hinblick auf die Zahl, Qualität und insbesondere die Vergleichbarkeit der von ihnen benannten Referenzen, Publikationen und der Erfahrung des Projektteams nochmals bewertet, wobei maßgeblich ist, welcher Bewerber vor dem Hintergrund der eingereichten Erklärungen und Nachweise die beste Leistungserbringung erwarten lässt.
Hierbei sind in absteigender Reihenfolge maßgeblich: Konzeption von und Arbeit mit Reifegradmodellen, Erfahrung im Krankenhausmanagement, Erfahrung im Stakeholdermanagement. Die Bewertung der Referenzen richtet sich insbesondere nach folgenden Aspekten: Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenz im Hinblick auf Auftragsumfang; das jeweils geforderte inhaltliche Leistungsspektrum sowie die Komplexität; die Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen im Hinblick auf das ausgeschriebene Fachgebiet; der Leistungsanteil des Bewerbers am Referenzauftrag. Die Bewertung der fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter (Projektteam) richtet sich danach, ob und inwieweit die vom Bewerber zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter bereits Erfahrung mit vergleichbaren Projekten und dem ausgeschriebenen Fachgebiet haben. Maßgeblich sind die eingereichten persönlichen Referenzen der Projektmitglieder sowie die vom Bewerber vorgelegten Mitarbeiterprofile und Kurzvita. Besteht dann immer noch Gleichstand zwischen den Bewerbern, entscheidet das Los.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/06/2021