Zusätzliche Angaben
3. K3: Erfahrungen und Kenntnisse der sonstigen Mitarbeiter/innen – Projektmitarbeiter/innen: im Hinblick auf die nachfolgenden Unterkriterien gilt: bei den Unterkriterien zu den persönlichen Referenzen (Referenzen Formblatt Ziff. VIII.4 der „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMG“) wird die durchschnittliche Anzahl der persönlichen Referenzen pro benanntem Projektmitarbeiter bewertet (d. h. zunächst erfolgt die Addition sämtlicher einschlägiger persönlicher Referenzen; anschließend wird die Summe durch die Anzahl der benannten Projektmitarbeiter dividiert):
a) K3.1 Anzahl einschlägige persönliche Referenzen betreffend das deutsche Gesundheitssystem, insb. der Krankenhausstrukturen:
— 1 Referenz = 1 Punkt,
— 2 Referenzen = 2 Punkte,
— 3 Referenzen = 3 Punkte,
— 4 Referenzen = 4 Punkte,
5 oder mehr Referenzen = 5 Punkte,
b) K3.2 Anzahl einschlägige persönliche Referenzen im Bereich Wissenschaft bzw. der Durchführung von Evaluationsstudien:
— 1 Referenz = 1 Punkt,
— 2 Referenzen = 2 Punkte,
— 3 Referenzen = 3 Punkte,
— 4 Referenzen = 4 Punkte,
— 5 oder mehr Referenzen = 5 Punkte,
c) K3.3 Anzahl einschlägige persönliche Referenzen zur bedarfsgerechten Aufbereitung von Forschungsergebnissen:
— 1 Referenz = 1 Punkt,
— 2 Referenzen = 2 Punkte,
— 3 Referenzen = 3 Punkte,
— 4 Referenzen = 4 Punkte,
— 5 oder mehr Referenzen = 5 Punkte,
4. Hinweis: Eine Referenz (Referenz des Bewerbers bzw. persönliche Referenz) kann in Hinblick auf mehrere der vorgenannten Unterkriterien betreffend Referenzen berücksichtigt werden, d. h. Punkte bei mehreren Unterkriterien erhalten; dies setzt die kumulative Erfüllung der Anforderungen der verschiedenen Unterkriterien voraus.
5. Formel für die Ermittlung der Gesamtpunktzahl: Die Punktzahlen (P), die ein Bewerber für die einzelnen Unterkriterien erlangt hat, werden in folgende Formel übertragen. Die erreichte Punktzahl wird dabei mit der Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums multipliziert. Die so ermittelten Punktwerte bei den einzelnen Unterkriterien werden nachfolgend addiert.
Die bedeutet: Gesamtpunktzahl = (0,4) x [(0,25) x P(K1.1) + (0,25) x P(K1.2) + (0,15) x P(K1.3) + (0,15) x P(K1.4) + (0,1) x P(K1.5) + (0,1) x P(K1.6)] + (0,35) x [(0,2) x P(K2.1) + (0,2) x P(K2.2) + (0,15) x P(K2.3) + (0,15) x P(K2.4) + (0,1) x P(K2.5) + (0,1) x P(K2.6) + (0,05) x P(K2.7) + (0,05) x P(K2.8)] + (0,25) x [(0,45) x P(K3.1) + (0,35) x P(K3.2) + (0,2) x P(K3.3)]
6. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Diejenigen Bewerber, die unter Zugrundlegung der Gesamtpunktzahlen die Ränge 1 bis 4 einnehmen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
7. Entscheidung, wenn auch unter Zugrundelegung der vorstehend unter Ziff. 1 bis 6 erfassten Kriterien mehr als 4 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden müssten: Führt die Wertung der Teilnahmeanträge gemäß den vorstehenden Unterkriterien dazu, dass mehr als 4 Bewerber zur Abgabe eines Angebote aufgefordert werden müssten (bspw. mehr als ein Bewerber den Rang 4 belegt) und somit zwischen mehreren Bewerbern mit gleicher Gesamtpunktzahl ausgewählt werden muss, so erfolgt die Auswahl zwischen diesen Bewerbern wie folgt: Die Teilnahmeanträge derjenigen Bewerber, zwischen denen wegen gleicher Gesamtpunktzahl ausgewählt werden muss, werden im Hinblick auf die Zahl, Qualität und insbesondere die Vergleichbarkeit der von ihnen benannten Referenzen, Publikationen und der Erfahrung des Projektteams nochmals bewertet, wobei maßgeblich ist, welcher Bewerber vor dem Hintergrund der eingereichten Erklärungen und Nachweise die beste Leistungserbringung erwarten lässt.
Hierbei sind in absteigender Reihenfolge maßgeblich: Konzeption von und Arbeit mit Reifegradmodellen, Erfahrung im Krankenhausmanagement, Erfahrung im Stakeholdermanagement. Die Bewertung der Referenzen richtet sich insbesondere nach folgenden Aspekten: Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenz im Hinblick auf Auftragsumfang; das jeweils geforderte inhaltliche Leistungsspektrum sowie die Komplexität; die Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen im Hinblick auf das ausgeschriebene Fachgebiet; der Leistungsanteil des Bewerbers am Referenzauftrag. Die Bewertung der fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter (Projektteam) richtet sich danach, ob und inwieweit die vom Bewerber zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter bereits Erfahrung mit vergleichbaren Projekten und dem ausgeschriebenen Fachgebiet haben. Maßgeblich sind die eingereichten persönlichen Referenzen der Projektmitglieder sowie die vom Bewerber vorgelegten Mitarbeiterprofile und Kurzvita. Besteht dann immer noch Gleichstand zwischen den Bewerbern, entscheidet das Los.