Zusätzliche Angaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt “Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
>> Bei Aufträgen ab einer Summe von 30.000 Euro (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
>> Dem Angebot sind folgende weitere Unterlagen beizufügen:
> Eine Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf: Die für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregisternotwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Eine Eigenerklärung, dass im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen:
Personen-, Vermögens- und Sachschäden – jeweils 1.000.000 Euro,
Datenschutzverstöße – 400.000 Euro,
Schlüsselverlust – 25.000 Euro
verfügt wird. Die Betriebshaftpflicht ist über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährungsfristaufrechtzuerhalten ("Eigenerklärung Haftpflichtversicherung").
> Ein Personal- und Qualitätskonzept, in welchem die Personaleinsatzplanung, die Qualifikation und die Berufserfahrung sowie die Qualitätssicherung anzugeben sind.
> Dem Personal- und Qualitätskonzept ist ein Musterdienstplan beizufügen.
>> Darüber hinaus hat der Bieter mitzuteilen, ob dieser ein kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio. Jahresbilanzsumme) ist.
>> Vor der Zuschlagserteilung ist eine Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) abzugeben. Es ist eine eigenständige Erklärung abzugeben, wenn Ausnahmetatbestände gem. den Erläuterungen zum Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 vorliegen.