29002-2021 - ErgebnisDeutschland-Düsseldorf: Personalcomputer
OJ S 13/2021 20/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Düsseldorf AG
Postanschrift: Höherweg 100
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtwerke Düsseldorf AG
E-Mail: mschubert@swd-ag.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swd-ag.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag Beschaffung mobile Hardware
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-039-EU
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30213000 Personalcomputer
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag für die Beschaffung von mobiler Hardware nach den Anforderungen der Stadtwerke Düsseldorf AG
— Los 1: Premium Notebooks inkl. Zubehör, ca. 650-700 Stück,
— Los 2: Tablet PCs inkl. Zubehör, ca. 400 Stück.
Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um Schätzmengen, die keiner Abnahmeverpflichtung unterliegen. Diese Mengen können Über- oder Unterschritten werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Premium Notebooks
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
30213100 Tragbare Computer
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100 40233 Düsseldorf Ein Teil der Bedarfe ist für die Tochtergesellschaft AWISTA GmbH. Die Mengen werden mit den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ca. 650-700 Premium Notebooks mit Garantieleistung als vor-Ort-Austauschservice, Laufzeit 3 Jahre
Inkl. Zubehör
Die genaue Spezifikation und Beschreibung der Anforderungen wird mit den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung des Rahmenvertrages um 1 Jahr
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Tablet PCs
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
30213200 Tablettcomputer
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100 40233 Düsseldorf Ein Teil der Bedarfe ist für die Tochtergesellschaft AWISTA GmbH. Die Mengen werden mit den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ca. 400 Tablet-PCs mit Garantieleistung als vor-Ort-Austauschservice, Laufzeit 3 Jahre
Inkl. Zubehör
Die genaue Spezifikation und Beschreibung der Anforderungen wird mit den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung des Rahmenvertrages um 1 Jahr.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 173-419000
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2020-039-EU
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Premium PC inkl. zubehör
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2020-039-EU
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Tablet PCs inkl. Zubehör
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Vergabeverfahren wird gemäß § 57 SektVO eingestellt, da sich das Leistungsvolumen erheblich verringert hat; und zwar um die Hälfte der ursprünglich angefragten Mengen. Auch die Laufzeit des Vertrags ist nur noch für ein Jahr vorgesehen. Der Auftraggeber beabsichtigt ein neues Vergabeverfahren mit den geänderten Mengen und der geänderten Laufzeit durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ZD8VP
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de
Telefon: +49 2114753131
Fax: +49 2114753989
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/01/2021