290022-2022 - ErgebnisDeutschland-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 103/2022 30/05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V.
Postanschrift: Kennedyallee 50
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe-einkauf@daad.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: e. V.
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen für die Betriebsunterstützung, Optimierung und Weiterentwicklung der Systeme der Sicherheitsinfrastruktur
Referenznummer der Bekanntmachung: 140/2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben wird die Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen für die Betriebsunterstützung, die Optimierung und Weiterentwicklung der Systeme der unter Kapitel 2 des Leistungsverzeichnisses Anlage 2 genannten Bereiche.
Im Einzelnen soll die Unterstützung folgende Aufgabenbereiche abdecken:
a. Vor-Ort-Einsatz zur Unterstützung des System-Betriebs. Beseitigung von reproduzierbaren Mängeln und Störungen der Software und/oder Hardware.
b. Durchführung administrativer Aufgaben, die zum sicheren Betrieb der in Kapitel 2 Anlage 2 näher spezifizierten Systeme notwendig sind.
c. Durchführung administrativer Aufgaben, die nur vor Ort durchgeführt werden können (Hardwaretausch, Systemwiederherstellung nach Totalausfall).
d. Bereitstellung und Installation von Updates, Hotfixes, Patches und Upgrades für die Vertragsprodukte nach gegenseitiger Absprache, sobald diese allgemein verfügbar sind.
e. Lieferung von Updates, Hotfixes, Patches und Upgrades für die Vertragsprodukte, sofern diese für den störungsfreien Basisbetrieb nach Einschätzung durch den Dienstleister erforderlich und sobald diese allgemein verfügbar sind.
f. Ganzheitliche Problembetreuung und -lösung. Der Dienstleister verwaltet selbständig herstellerübergreifend Trouble Tickets. Diese Maßnahme beschleunigt die Problemlösung. Der Dienstleister hält für diesen Zweck Seriennummern und Wartungsvertragsprofile des DAAD vor. Der Help-Desk des Dienstleisters wird auch Fremddienstleister, z.B. bei einem Hardware-Fehler, im Sinne des DAAD koordinieren und die damit verbundene Logistik übernehmen. Die Supportzugänge müssen für den Dienstleister freigelegt sein. Als Schnittstelle zum Hersteller koordiniert der Dienstleister die Einsätze der Servicetechniker, um eine zeitnahe und effektive Serviceleistung zu bewirken.
g. Die Beratung hinsichtlich der im Einsatz befindlichen Hard- und Software durch Informationen zur Verfügbarkeit verbesserter Versionen, Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten, etc.
h. Vorort-Besprechungen nach Abstimmung zum Abgleich des aktuellen Ist-Zustandes und allgemeinen Informationsaustausches im Sinne der Systemwartung.
i. Einsätze außerhalb der Servicezeiten (Abend-, Nacht-, Feiertags- und Wochenendeisätze) nach vorheriger Vereinbarung.
j. Erstellen von Betriebshandbüchern, Dokumentationen und Benutzeranleitungen.
Neben der fortlaufenden Optimierung und Weiterentwicklung werden ggf. verschiedene Einzelprojekte je nach Dringlichkeit angefordert.
Es ist ein Kontingent von 220 Beratertagen pro Jahr zur Betriebsunterstützung und Weiterentwicklung vorgesehen. Der DAAD wird die vereinbarten Leistungen regelmäßig nach Bedarf abrufen. Eine Mindestgarantie an Abruftagen kann nicht gegeben werden.
In der Regel wird ein vor-Ort-Einsatz an vier Tagen pro Woche in Bonn in Abstimmung mit dem DAAD benötigt. Während der Corona Pandemie gelten Sonderregelungen. Überwiegende Beratungsleistungen können remote erbracht werden.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 800 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Bonn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
usgeschrieben wird die Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen für die Betriebsunterstützung, die Optimierung und Weiterentwicklung der Systeme der unter Kapitel 2 des Leistungsverzeichnisses Anlage 2 genannten Bereiche.
Im Einzelnen soll die Unterstützung folgende Aufgabenbereiche abdecken:
a. Vor-Ort-Einsatz zur Unterstützung des System-Betriebs. Beseitigung von reproduzierbaren Mängeln und Störungen der Software und/oder Hardware.
b. Durchführung administrativer Aufgaben, die zum sicheren Betrieb der in Kapitel 2 Anlage 2 näher spezifizierten Systeme notwendig sind.
c. Durchführung administrativer Aufgaben, die nur vor Ort durchgeführt werden können (Hardwaretausch, Systemwiederherstellung nach Totalausfall).
d. Bereitstellung und Installation von Updates, Hotfixes, Patches und Upgrades für die Vertragsprodukte nach gegenseitiger Absprache, sobald diese allgemein verfügbar sind.
e. Lieferung von Updates, Hotfixes, Patches und Upgrades für die Vertragsprodukte, sofern diese für den störungsfreien Basisbetrieb nach Einschätzung durch den Dienstleister erforderlich und sobald diese allgemein verfügbar sind.
f. Ganzheitliche Problembetreuung und -lösung. Der Dienstleister verwaltet selbständig herstellerübergreifend Trouble Tickets. Diese Maßnahme beschleunigt die Problemlösung. Der Dienstleister hält für diesen Zweck Seriennummern und Wartungsvertragsprofile des DAAD vor. Der Help-Desk des Dienstleisters wird auch Fremddienstleister, z.B. bei einem Hardware-Fehler, im Sinne des DAAD koordinieren und die damit verbundene Logistik übernehmen. Die Supportzugänge müssen für den Dienstleister freigelegt sein. Als Schnittstelle zum Hersteller koordiniert der Dienstleister die Einsätze der Servicetechniker, um eine zeitnahe und effektive Serviceleistung zu bewirken.
g. Die Beratung hinsichtlich der im Einsatz befindlichen Hard- und Software durch Informationen zur Verfügbarkeit verbesserter Versionen, Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten, etc.
h. Vorort-Besprechungen nach Abstimmung zum Abgleich des aktuellen Ist-Zustandes und allgemeinen Informationsaustausches im Sinne der Systemwartung.
i. Einsätze außerhalb der Servicezeiten (Abend-, Nacht-, Feiertags- und Wochenendeisätze) nach vorheriger Vereinbarung.
j. Erstellen von Betriebshandbüchern, Dokumentationen und Benutzeranleitungen.
Neben der fortlaufenden Optimierung und Weiterentwicklung werden ggf. verschiedene Einzelprojekte je nach Dringlichkeit angefordert.
Es ist ein Kontingent von 220 Beratertagen pro Jahr zur Betriebsunterstützung und Weiterentwicklung vorgesehen. Der DAAD wird die vereinbarten Leistungen regelmäßig nach Bedarf abrufen. Eine Mindestgarantie an Abruftagen kann nicht gegeben werden.
In der Regel wird ein vor-Ort-Einsatz an vier Tagen pro Woche in Bonn in Abstimmung mit dem DAAD benötigt. Während der Corona Pandemie gelten Sonderregelungen. Überwiegende Beratungsleistungen können remote erbracht werden.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Team / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 075-201722
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 140/2022
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen für die Betriebsunterstützung, Optimierung und Weiterentwicklung der Systeme der Sicherheitsinfrastruktur
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/05/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bechtle GmbH
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51063
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 800 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 800 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/05/2022